Nach Hochzeit Versicherungen neu ordnen

Nach Hochzeit Versicherungen neu ordnen

Die Hoch­zeits­sai­son steht vor der Tür. In den Mona­ten Mai bis Sep­tem­ber geben sich in Deutsch­land pro Monat etwa 40.000 Paa­re das Jawort. Wor­auf soll­ten die neu­en Ehe­paa­re beim The­ma Ver­si­che­rung ach­ten? Die Würt­tem­ber­gi­sche gibt einen Überblick.

Spä­tes­tens mit der Hei­rat endet die Mit­ver­si­che­rung in der Fami­li­en­ver­si­che­rung der pri­va­ten Haft­pflicht­ver­si­che­rung und der Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Das heißt, wer vor­her noch bei den Eltern mit­ver­si­chert war, muss sich nun um die eige­ne Absi­che­rung küm­mern. Häu­fig hat die Mit­ver­si­che­rung jedoch auch schon vor­her geen­det, denn Kin­der sind nur mit­ver­si­chert, solan­ge sie unver­hei­ra­tet sind und noch kei­ne auf Dau­er ange­leg­te beruf­li­che Tätig­keit ausüben.

In vie­len Bezie­hun­gen ist die ers­te gemein­sa­me Woh­nung ein Schritt, der bereits vor dem Trau­al­tar statt­ge­fun­den hat. Doch spä­tes­tens mit dem Start der Ehe tei­len sich die meis­ten Paa­re einen Haus­halt. Mit dem Zusam­men­zie­hen gilt „aus zwei mach eins“. Das heißt: Bis­her getrenn­te Haus­rat­ver­si­che­run­gen und pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen kön­nen zusam­men­ge­legt wer­den. Wenn bei­de bereits eine Ver­si­che­rung abge­schlos­sen hat­ten, soll­te das Paar prü­fen, wer von bei­den die älte­re Ver­si­che­rung hat. Im Fall der Haus­rat­ver­si­che­rung soll­te die­se dann der even­tu­ell neu­en und grö­ße­ren Woh­nung und dem neu­en Haus­rat ange­passt wer­den. Die jün­ge­re der bei­den Ver­si­che­run­gen kann für gewöhn­lich pro­blem­los beim jewei­li­gen Ver­si­che­rer gekün­digt werden.

Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung und Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung soll­ten spä­tes­tens mit dem Start ins Ehe­le­ben auf eine Fami­li­en­ver­si­che­rung umge­stellt wer­den. Die Ehe­part­ne­rin bzw. der Ehe­part­ner oder Kin­der sind sonst nicht auto­ma­tisch mit­ver­si­chert. Die Fami­li­en­ver­si­che­rung ist in der Regel auch schon mit dem Zusam­men­zie­hen mög­lich, sodass auch nicht ver­hei­ra­te­te Paa­re pro­fi­tie­ren können.

Eine Hei­rat bie­tet die Mög­lich­keit, den eige­nen Ver­si­che­rungs­schutz bei eini­gen Ver­si­che­run­gen ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung anzu­pas­sen. Die­se Nach­ver­si­che­rungs­op­ti­on haben Sie bei der pri­va­ten Pfle­ge­ver­si­che­rung, der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung und der Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Mit gutem Grund: Wird bei­spiels­wei­se eine Per­son berufs­un­fä­hig, tritt häu­fig auch die ande­re Per­son beruf­lich kür­zer – der Absi­che­rungs­be­darf steigt also mit der Ehe. Mit Kin­dern ist es noch wich­ti­ger, aus­rei­chend abge­si­chert zu sein. Daher lohnt es sich, die­se Nach­ver­si­che­rungs­op­ti­on zu nutzen.

Auch eini­ge neue Ver­si­che­run­gen kön­nen jetzt Sinn machen. So ist etwa die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung für alle geeig­net, die ihre Ehe- oder Lebens­part­ne­rin bzw. ‑part­ner sowie ande­re Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge im Fall ihres Todes absi­chern möch­ten. Ins­be­son­de­re für Paa­re, die ein gemein­sa­mes Immo­bi­li­en­dar­le­hen haben, lohnt sich die­se Ver­si­che­rung. Für die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung muss ein Parr nicht zwin­gend ver­hei­ra­tet sein, doch machen sich vie­le Paa­re erst mit Start ins Ehe­le­ben ver­stärkt Gedan­ken über eine sol­che Absi­che­rung. Mit dem Part­ner­bau­stein kön­nen sich Ehe­paa­re in einem ein­zel­nen Ver­trag ver­si­chern. Es müs­sen dem­nach kei­ne zwei Ver­trä­ge abge­schlos­sen wer­den, trotz­dem sind bei­de gegen­sei­tig abgesichert.

Die W&W‑Gruppe

1999 aus dem Zusam­men­schluss der bei­den Tra­di­ti­ons­un­ter­neh­men Wüs­ten­rot und Würt­tem­ber­gi­sche ent­stan­den, ent­wi­ckelt und ver­mit­telt die W&W‑Gruppe heu­te die vier Bau­stei­ne moder­ner Vor­sor­ge: Absi­che­rung, Wohn­ei­gen­tum, Risi­ko­schutz und Ver­mö­gens­bil­dung. Sie ver­bin­det die Geschäfts­fel­der Woh­nen und Ver­si­chern mit den digi­ta­len Initia­ti­ven und Mar­ken des Kon­zerns wie Adam Rie­se und bie­tet auf die­se Wei­se Kun­din­nen und Kun­den die Vor­sor­ge­lö­sung, die zu ihnen passt. Dabei setzt die W&W‑Gruppe auf den Omni­ka­nal­ver­trieb, der von eige­nen Außen­diens­ten über Koope­ra­ti­ons- und Part­ner­ver­trie­be sowie Mak­ler­ak­ti­vi­tä­ten bis hin zu digi­ta­len Initia­ti­ven reicht. Für den bör­sen­no­tier­ten Kon­zern mit Sitz in Korn­west­heim arbei­ten der­zeit rund 13.000 Men­schen im Innen- und Außendienst.

 

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Quel­le: Wüs­ten­rot & Würt­tem­ber­gi­sche AG
Foto­credits: Wüs­ten­rot & Würt­tem­ber­gi­sche AG