Gehbehinderte können eigenen Parkplatz verlangen

Gehbehinderte können eigenen Parkplatz verlangen

Eine Kom­mu­ne muss geh­be­hin­der­ten Besit­ze­rin­nen und Besit­zern eines Fahr­zeugs einen per­so­nen­be­zo­ge­nen Park­platz in der Nähe ihrer Woh­nung ein­rich­ten, wenn kei­ne ande­re zumut­ba­re Park­mög­lich­keit besteht. Die Würt­tem­ber­gi­sche Ver­si­che­rung AG, ein Unter­neh­men der W&W‑Gruppe, weist auf ein aktu­el­les Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts Gel­sen­kir­chen (14 K 14024) hin.

Ein 77-jäh­ri­ger stark geh­be­hin­der­ter Mann ver­lang­te von der Stadt, dass ihm in der Nähe sei­nes Hau­ses ein per­so­nen­be­zo­ge­ner Park­platz für Schwer­be­hin­der­te ein­ge­rich­tet wird. Er ver­fü­ge zwar über eine Gara­ge im Unter­ge­schoss sei­nes Hau­ses. Aber er sei nicht mehr in der Lage, die abschüs­si­ge Zufahrt und die stei­le Kel­ler­trep­pe zu sei­ner Gara­ge zu bege­hen. Die Stadt lehn­te die Kenn­zeich­nung ab, da der Mann auf der Stra­ße vor der Zufahrt zu sei­ner Gara­ge par­ken kön­ne. Das sei zwar ver­bo­ten, aber sie wer­de gegen den Mann kein Buß­geld verhängen.

Damit woll­te sich der Mann nicht begnü­gen, zumal stän­dig ande­re Leu­te vor sei­ner Ein­fahrt park­ten. Er klag­te vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt und bekam Recht. Laut dem Urteil kön­nen behin­der­te Per­so­nen einen per­so­nen­be­zo­ge­nen Park­platz ver­lan­gen, wenn in der Umge­bung ein Man­gel an Park­plät­zen bestehe und sie über kei­ne gesi­cher­te und zumut­ba­re Park­mög­lich­keit in unmit­tel­ba­rer Nähe zur Woh­nung ver­fü­gen. Bei­des bejah­te das Gericht. Der Mann dür­fe auch nicht ohne Wei­te­res auf der Stra­ße vor der Zufahrt zu sei­ner Gara­ge par­ken. Dort war näm­lich der Bord­stein des Geh­wegs abge­senkt. Dies die­ne nicht nur der Zufahrt, son­dern auch ande­ren behin­der­ten Men­schen, den Geh­weg erleich­tert zu betre­ten. Der Mann kön­ne daher dort nur legal par­ken, wenn ihm ein per­so­nen­be­zo­ge­ner Park­platz ein­ge­rich­tet werde.

 

Über die W&W‑Gruppe

1999 aus dem Zusam­men­schluss der bei­den Tra­di­ti­ons­un­ter­neh­men Wüs­ten­rot und Würt­tem­ber­gi­sche ent­stan­den, ent­wi­ckelt und ver­mit­telt die W&W‑Gruppe heu­te die vier Bau­stei­ne moder­ner Vor­sor­ge: Absi­che­rung, Wohn­ei­gen­tum, Risi­ko­schutz und Ver­mö­gens­bil­dung. Sie ver­bin­det die Geschäfts­fel­der Woh­nen und Ver­si­chern mit den digi­ta­len Initia­ti­ven und Mar­ken des Kon­zerns wie Adam Rie­se und bie­tet auf die­se Wei­se Kun­din­nen und Kun­den die Vor­sor­ge­lö­sung, die zu ihnen passt. Dabei setzt die W&W‑Gruppe auf den Omni­ka­nal­ver­trieb, der von eige­nen Außen­diens­ten über Koope­ra­ti­ons- und Part­ner­ver­trie­be sowie Mak­ler­ak­ti­vi­tä­ten bis hin zu digi­ta­len Initia­ti­ven reicht. Für den bör­sen­no­tier­ten Kon­zern mit Sitz in Korn­west­heim arbei­ten der­zeit rund 13.000 Men­schen im Innen- und Außendienst.

 

_______________________

Quel­le: Wüs­ten­rot & Würt­tem­ber­gi­sche AG
Foto­credits: Wüs­ten­rot & Würt­tem­ber­gi­sche AG