Wer gewalttätig wird, muss ausziehen

Wer gewalttätig wird, muss ausziehen

Wird jemand in einem gemeinsamen Haushalt gegen Mitbewohnerinnen oder Mitbewohner gewalttätig, kann beim Amtsgericht beantragt werden, dass die übergriffige Person ausziehen muss.

Die Wüs­ten­rot Bau­spar­kas­se AG weist auf eine aktu­el­le Ent­schei­dung des Ober­lan­des­ge­richts Frankfurt/​Main (6 UF 10524) hin. Aus ihr erge­ben sich die Vor­aus­set­zun­gen für einen sol­chen Gerichtsbeschluss.

Ein nicht ver­hei­ra­te­tes Paar leb­te mit vier Kin­dern in einer gemein­sam ange­mie­te­ten Woh­nung. Nach­dem es immer wie­der zu Strei­tig­kei­ten gekom­men war, zog die Frau mit den bei­den jüngs­ten Kin­dern zu ihrer Mut­ter. Sie behielt jedoch einen Woh­nungs­schlüs­sel und betrat wie­der­holt die alte Woh­nung, um Sachen zu holen. Bei einem die­ser Besu­che wur­de der Ex-Part­ner gewalt­tä­tig. Dar­auf bean­trag­te die Frau beim Amts­ge­richt, dass ihr die Woh­nung zur allei­ni­gen Nut­zung zuge­wie­sen wer­de und der Ex-Part­ner aus­zie­hen müs­se. Das Amts­ge­richt gab dem Antrag statt. Auf Beschwer­de des Man­nes wies jedoch das Ober­lan­des­ge­richt Frankfurt/​Main das Begeh­ren der Frau zurück.

Laut der Ent­schei­dung setz­te der gewünsch­te Beschluss vor­aus, dass der gemein­sa­me Haus­halt im Zeit­punkt des gewalt­tä­ti­gen Über­griffs noch bestan­den hat. Dies sei jedoch nicht der Fall gewe­sen, da die Frau die gemein­sa­me Woh­nung bereits ver­las­sen hat­te. Ergän­zend weist Wüs­ten­rot dar­auf hin, dass bei einem gewalt­tä­ti­gen Über­griff in einem gemein­sa­men Haus­halt das Gericht die Woh­nung der ver­letz­ten Part­ne­rin bzw. dem ver­letz­ten Part­ner in der Regel zeit­lich befris­tet zuweist. Die über­grif­fi­ge Per­son muss dann für die­sen Zeit­raum aus der Woh­nung aus­zie­hen, selbst wenn sie deren Eigen­tü­me­rin oder Eigen­tü­mer ist.

 

Über die W&W‑Gruppe

1999 aus dem Zusam­men­schluss der bei­den Tra­di­ti­ons­un­ter­neh­men Wüs­ten­rot und Würt­tem­ber­gi­sche ent­stan­den, ent­wi­ckelt und ver­mit­telt die W&W‑Gruppe heu­te die vier Bau­stei­ne moder­ner Vor­sor­ge: Absi­che­rung, Wohn­ei­gen­tum, Risi­ko­schutz und Ver­mö­gens­bil­dung. Sie ver­bin­det die Geschäfts­fel­der Woh­nen und Ver­si­chern mit den digi­ta­len Initia­ti­ven und Mar­ken des Kon­zerns wie Adam Rie­se und bie­tet auf die­se Wei­se Kun­din­nen und Kun­den die Vor­sor­ge­lö­sung, die zu ihnen passt. Dabei setzt die W&W‑Gruppe auf den Omni­ka­nal­ver­trieb, der von eige­nen Außen­diens­ten über Koope­ra­ti­ons- und Part­ner­ver­trie­be sowie Mak­ler­ak­ti­vi­tä­ten bis hin zu digi­ta­len Initia­ti­ven reicht. Für den bör­sen­no­tier­ten Kon­zern mit Sitz in Korn­west­heim arbei­ten der­zeit rund 13.000 Men­schen im Innen- und Außendienst.

 

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Quel­le: Wüs­ten­rot & Würt­tem­ber­gi­sche AG
Foto­credits: Wüs­ten­rot & Würt­tem­ber­gi­sche AG