Fünf westfälische Kommunen machen den „Fußverkehrs-Check 2025“

Fünf westfälische Kommunen machen den „Fußverkehrs-Check 2025“

Die west­fä­li­schen Städ­te Espel­kamp, Velen und Wer­ne sowie die Gemein­den Ost­be­vern und Schlan­gen haben am 9. April 2025 in Düs­sel­dorf die Teil­nah­meur­kun­den für den Fuß­ver­kehr­scheck 2025 von Oli­ver Kri­scher, Lan­des­mi­nis­ter für Umwelt, Natur­schutz und Ver­kehr, ent­ge­gen­ge­nom­men. Damit wur­den fünf west­fä­li­sche Kom­mu­nen von ins­ge­samt zwölf Krei­sen, Städ­ten und Gemein­den aus ganz NRW zer­ti­fi­ziert. Als Mit­glie­der des Zukunfts­netz Mobi­li­tät NRW, dem lan­des­wei­ten Unter­stüt­zungs­netz­werk für nach­hal­ti­ge Mobi­li­täts­ent­wick­lung und kom­mu­na­les Mobi­li­täts­ma­nage­ment, wer­den sie im Rah­men des Fuß­ver­kehr­schecks vom Land NRW geför­dert. Die Kos­ten des Checks wer­den vom Lan­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um übernommen.

Der Opti­mie­rungs­pro­zess der Fuß­we­ge besteht aus meh­re­ren Bau­stei­nen. Zunächst wer­den wich­ti­ge Fuß­we­ge vor Ort began­gen, um Pro­blem­be­rei­che zu iden­ti­fi­zie­ren und neue Lösungs­an­sät­ze zu dis­ku­tie­ren. Danach folgt eine Stär­ken-Schwä­chen-Ana­ly­se, aus der ein Maß­nah­men­plan ent­wi­ckelt wird. Er berück­sich­tigt die Prio­ri­tä­ten, die Bür­ge­rIn­nen und Fach­ex­per­tIn­nen in meh­re­ren Arbeits­tref­fen gemein­sam erar­bei­ten. Die ver­schie­de­nen Etap­pen wer­den von einem Pla­nungs­bü­ro beglei­tet. Es mode­riert ein­zel­ne Ver­an­stal­tun­gen, bün­delt The­men und Schwer­punk­te, fasst die Ergeb­nis­se zusam­men und erstellt eine Aus­wer­tung mit kon­kre­ten Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für die jewei­li­ge Kom­mu­ne. Das Pla­nungs­bü­ro stellt die erziel­ten Ergeb­nis­se abschlie­ßend im poli­ti­schen Aus­schuss der jewei­li­gen Stadt oder Gemein­de vor.

„Die Auf­wer­tung des Fuß­ver­kehrs ist für uns alle wich­tig. Gemein­sam mit dem Rad­ver­kehr und dem ÖPNV stellt er die umwelt­freund­lichs­te und gesün­des­te Art der Fort­be­we­gung dar“, fin­den Dr. Oli­ver Mietzsch und Mat­thi­as Hehl, Geschäfts­füh­rer der West­fa­len­ta­rif GmbH. „Daher ist es wich­tig, dass die Fuß­ver­kehr­schecks Teil des neu­en Koali­ti­ons­ver­trags sind, auch wenn man sich etwas kon­kre­te­re Aus­sa­gen zur Stär­kung und För­de­rung des Rad- und Fuß­ver­kehrs als Bestand­teil nach­hal­ti­ger Mobi­li­tät gewünscht hät­te. Denn es geht dabei ja auch dar­um, die Ver­kehrs­si­cher­heit zu erhö­hen, Unfäl­le zu redu­zie­ren und die
Lebens­qua­li­tät durch attrak­ti­ve­re, bar­rie­re­freie Fuß­ver­kehrs­an­ge­bo­te zu steigern.”

Ver­wal­tung, Poli­tik und Bür­ger­schaft wis­sen um die Bedeu­tung des Fuß­ver­kehrs im Rah­men des wei­ten Spek­trums der Ver­kehrs­för­de­rung. Denn wer aus dem Haus geht, ist zunächst Fuß­gän­ger – der Weg führt dann in der Regel zur nächs­ten Hal­te­stel­le, zum Auto, zum Fahr­rad oder zu Fuß zum Ort der eige­nen Wahl. So macht der Fuß­ver­kehr den größ­ten Anteil an der Nut­zung aller Ver­kehrs­mit­tel aus. Ihn daher zur gleich­wer­ti­gen und ‑berech­tig­ten Ver­kehrs­art zu machen, ist ein wich­ti­ges Ziel, das nur mit För­der­mit­teln erreicht wer­den kann. Grund­sätz­lich sind es die Län­der, die den Fuß­ver­kehr ver­wal­ten und finan­zie­ren, wäh­rend die Kom­mu­nen sich um Pla­nung und Gestal­tung küm­mern. Das Zukunfts­netz Mobi­li­tät NRW berät
und unter­stützt die Kom­mu­nen bei der Gene­rie­rung der finan­zi­el­len För­de­rung, der Pla­nung und Umsetzung.

Eine ein­la­den­de Fuß­ver­kehrs­in­fra­struk­tur wer­tet die gesam­te Kom­mu­ne auf. Eine kla­re Tren­nung unter­schied­li­cher Ver­kehrs­strö­me, Mit­tel­in­seln bei Wege­über­que­run­gen und Schutz­kon­zep­te für Fuß­gän­ge­rIn­nen an Bau­stel­len u. v. a. kön­nen dazu bei­tra­gen, Fuß­gän­ge­rIn­nen zusätz­li­che Sicher­heit vor Ort zu geben. War­te­zei­ten an Ampeln kön­nen ver­kürzt, Grün­pha­sen ver­län­gert wer­den, sodass auch mobi­li­täts­ein­ge­schränk­te Per­so­nen die Stra­ße pro­blem­los über­que­ren können.

Hin­ter­grund: In einem Wett­be­werbs­ver­fah­ren wer­den jähr­lich Städ­te und Gemein­den aus­ge­wählt, die pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung für einen „Fuß­ver­kehrs-Check“ erhal­ten. Die Bedin­gun­gen: Sie müs­sen Mit­glied im Zukunfts­netz Mobi­li­tät NRW sein und ein glaub­haf­tes Inter­es­se an der För­de­rung ihres Fuß­ver­kehrs nach­wei­sen kön­nen. Gemein­sam mit Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, Ver­wal­tung und Poli­tik sowie Vertreter*innen wei­te­rer Inter­es­sen­grup­pen über­prü­fen sie dann in meh­re­ren Ter­mi­nen vor Ort, wo es Ver­bes­se­rungs­mög­lich­kei­ten in Sachen Fuß­ver­kehr gibt und wie die­se am bes­ten ange­gan­gen wer­den können.

 

Über den WestfalenTarif

Der Eine für Bus & Bahn. Der West­fa­len­Ta­rif ist der flä­chen­mä­ßig größ­te Nah­ver­kehrs­ta­rif in NRW und der zweit­größ­te deut­sche Flä­chen-Gemein­schafts­ta­rif. Ein kom­for­ta­bles ÖPNV-Ange­bot mit Zukunfts­cha­rak­ter in West­fa­len, ein Ticket für alle auf Schie­ne und Stra­ße, hohe Mobi­li­tät für die loka­len Bedürf­nis­se vor Ort. Das ver­wirk­li­chen 28 Auf­ga­ben­trä­ger, über 60 Ver­kehrs­un­ter­neh­men und die WestfalenTarif-Expert*innen in Zusam­men­ar­beit mit den 16 ange­schlos­se­nen Krei­sen und 3 kreis­frei­en Städ­ten. Ver­bund­wei­te Tarif­pla­nung, Ein­nah­men­auf­tei­lung, Ver­trieb, Mar­ke­ting, Con­trol­ling und eine trans­pa­ren­te Kun­den­kom­mu­ni­ka­ti­on bil­den die Basis, auf der leicht ver­ständ­li­che, bar­rie­re­frei zugäng­li­che, kli­ma­freund­li­che, digi­ta­le und inter­mo­da­le Kon­zep­te ent­wi­ckelt werden.

 

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Quel­le: West­fa­len­Ta­rif GmbH
Foto­credits: Zukunfts­netz Mobi­li­tät NRW/​Smilla Dankert