Mit freiwilligen Beiträgen Rentenansprüche sichern oder erhöhen

Mit freiwilligen Beiträgen Rentenansprüche sichern oder erhöhen. Bis zum 31. März können noch Beiträge für das Jahr 2024 gezahlt werden. Kann ich das machen? Und was habe ich davon? Hier die wichtigsten Antworten

Warum sollte ich freiwillig einzahlen?

In bestimm­ten Fäl­len kann es sich loh­nen, frei­wil­lig in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein­zu­zah­len, wenn mit den Bei­trä­gen die Vor­aus­set­zun­gen für eine Ren­te erfüllt wer­den kön­nen. Bereits frü­her erwor­be­ne Ansprü­che kön­nen damit noch genutzt wer­den, um heu­te eine Ren­te vor­zei­tig bezie­hen zu kön­nen. Eine frei­wil­li­ge Ver­si­che­rung kann mög­li­cher­wei­se auch dann von Vor­teil sein, wenn der Weg in eine pri­va­te Lebens­ver­si­che­rung ver­schlos­sen ist oder sehr teu­er wer­den würde.

Durch frei­wil­li­ge Zah­lun­gen lässt sich nicht nur eine Lücke im Ver­si­che­rungs­kon­to ver­mei­den, son­dern auch die monat­lich zu erwar­ten­de Ren­te stei­gern. Schließ­lich bie­tet die Ver­si­che­rung auch die Mög­lich­keit, ohne Gesund­heits­prü­fung einen Anspruch auf eine Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­me oder eine Absi­che­rung von Hin­ter­blie­be­nen zu erhal­ten. Aus der Ren­te kön­nen spä­ter auch Zuschüs­se zu einer pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung gezahlt wer­den. Auch ist die Ren­te wie Lohn bei einer Pfän­dung geschützt. Die Bei­trä­ge für 2024 dür­fen aber nicht auf unbe­grenz­te Zeit gezahlt wer­den. Die Zah­lung ist immer nur bis zum 31. März des Fol­ge­jah­res möglich.

Wer kann freiwillige Rentenbeiträge für 2024 zahlen?

Die meis­ten Arbeit­neh­mer in Deutsch­land sind in der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung (pflicht-)versichert. Wer jedoch nicht (mehr) wie ein Arbeit­neh­mer ver­si­che­rungs­pflich­tig ist, kann unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen frei­wil­li­ge Bei­trä­ge zah­len. Das kön­nen bei­spiels­wei­se Selb­stän­di­ge oder Eltern, die nach der Kin­der­er­zie­hung nicht mehr in den Job zurück­ge­kehrt sind, sein.

Wie viele Beträge und bis zu welcher Höhe kann ich für 2024 zahlen?

Wer noch für das Jahr 2024 ein­zah­len möch­te, kann wäh­len – zwi­schen dem monat­li­chen Min­dest­bei­trag von 103,42 Euro und dem Höchst­bei­trag von 1.404,30 Euro monat­lich. Bis zu maxi­mal zwölf Bei­trä­ge pro Jahr sind zuläs­sig. Es ist nicht not­wen­dig, immer die­sel­be Bei­trags­hö­he pro Monat zu wählen.

Alle in Deutsch­land leben­den Men­schen, die min­des­tens 16 Jah­re alt und nicht ver­si­che­rungs­pflich­tig sind, sowie Deut­sche, die im Aus­land woh­nen, kön­nen die­se frei­wil­li­gen Bei­trä­ge leis­ten. Die Bei­trä­ge kön­nen in der Steu­er­erklä­rung als Alters­vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen bis zu einer bestimm­ten Höhe gel­tend gemacht wer­den. Für die gezahl­ten Bei­trä­ge und ihre Ver­bu­chung stellt die Ren­ten­ver­si­che­rung eine Beschei­ni­gung aus. Auf der Über­wei­sung geben Sie bit­te die Ver­si­che­rungs­num­mer, Ihren Vor- und Zuna­men sowie den Zeit­raum, für den die Bei­trä­ge gel­ten sol­len, an.

Weitere Fragen?

Ent­spre­chen­de Anträ­ge kön­nen Sie online über das Kun­den­por­tal unter www​.deut​sche​-ren​ten​ver​si​che​rung​-west​fa​len​.de stel­len. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es außer­dem in den Aus­kunfts- und Bera­tungs­stel­len und bei den Ver­si­cher­ten­äl­tes­ten. Fra­gen zum The­ma beant­wor­ten auch die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter am kos­ten­lo­sen Ser­vice­te­le­fon unter 0800 1000 48011.

 

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Quel­le: Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung Westfalen
Bild: Screen­shot der Web­site der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung Westfalen
Foto­credits: Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung Westfalen