Anstieg der Keuchhustenfälle im Hochsauerlandkreis

Anstieg der Keuchhustenfälle im Hochsauerlandkreis

AOK rät zur Impfung besonders bei Säuglingen und Kleinkindern

Hoch­sauer­land­kreis: Im Hoch­sauer­land­kreis sind die Keuch­hus­ten­fäl­le im ver­gan­ge­nen Jahr erheb­lich ange­stie­gen. Das geht aus den aktu­el­len Zah­len des Robert-Koch-Insti­tuts (RKI) in Ber­lin her­vor. Danach wur­den im Jahr 2024 im Hoch­sauer­land­kreis ins­ge­samt 44 Infek­ti­ons­fäl­le gemel­det. Im Vor­jahr waren es nur sechs Fäl­le, die nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz gemel­det wur­den. „Keuch­hus­ten wird durch kleins­te Tröpf­chen beim Hus­ten oder Nie­sen über­tra­gen. Coro­na-Maß­nah­men – Lock­down, Mas­ken­tra­gen und Abstands­re­geln – hat­ten in den ver­gan­ge­nen Jah­ren zu einem Rück­gang der Anste­ckun­gen mit dem Keuch­hus­ten­er­re­ger geführt. Jetzt kann es sich um Nach­hol­ef­fek­te han­deln. Dies ist auch bei ande­ren Infek­ti­ons­krank­hei­ten zu beob­ach­ten. Hin­wei­se auf eine erhöh­te Viru­lenz des Erre­gers oder eine beson­de­re Schwe­re der Erkran­kun­gen gibt es momen­tan nicht“, sagt AOK-Ser­vice­re­gi­ons­lei­ter Dirk Schneider.

Langer, quälender Husten vor allem für Babys gefährlich

Keuch­hus­ten (Per­tus­sis) wird durch ein Bak­te­ri­um mit Namen Bor­detel­la per­tus­sis über­tra­gen. Die Erkran­kung ist hoch­an­ste­ckend und lang­wie­rig. Sie tritt über­wie­gend im Kin­des- und Jugend­al­ter auf. Ins­be­son­de­re Säug­lin­ge in den ers­ten sechs Lebens­mo­na­ten erkran­ken dar­an. Nach einer Inku­ba­ti­ons­zeit von ein bis zwei Wochen (maxi­mal jedoch 20 Tagen) tre­ten die typi­schen Krank­heits­er­schei­nun­gen wie Hus­ten­an­fäl­le, Atem­not durch ange­schwol­le­ne Atem­we­ge und Erbre­chen auf, die in der Regel eini­ge Wochen bis Mona­te andauern.

Impfung empfohlen

Gera­de im ers­ten Lebens­jahr stellt der Keuch­hus­ten eine erns­te gesund­heit­li­che Bedro­hung für Kin­der dar. „Daher raten wir, unbe­dingt die emp­foh­le­nen Imp­fun­gen ins­be­son­de­re bei Säug­lin­gen und Kin­dern vor­zu­neh­men“, so Schneider.

Die Imp­fung gegen Keuch­hus­ten gehört zu den Kom­bi­na­ti­ons­imp­fun­gen, die gemäß der Schutz­imp­fung-Richt­li­ni­en von den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen für ihre Ver­si­cher­ten bezahlt wird. Dabei soll­te zum frü­hes­ten Zeit­punkt im zwei­ten Lebens­mo­nat mit der Impf­se­rie begon­nen wer­den. Auf­fri­schungs­imp­fun­gen sind vor Schul­ein­tritt im Alter von fünf bis sechs Jah­ren und im Jugend­al­ter von neun bis 16 Jah­ren sinnvoll.

Nach einer aktu­el­len STI­KO-Ver­öf­fent­li­chung liegt die Impf­quo­te für die voll­stän­di­ge Grund­im­mu­ni­sie­rung bei Kin­dern gegen Per­tus­sis im Alter von 24 Mona­ten bun­des­weit bei 81,2 Pro­zent, in West­fa­len-Lip­pe bei 82,9 Prozent.

Auch Erwachsene betroffen

Nach den Schutz­imp­fungs-Richt­li­ni­en sol­len sich auch Schwan­ge­re gegen Keuch­hus­ten imp­fen las­sen. Denn bevor ein Neu­ge­bo­re­nes selbst geimpft wer­den kann, ist es den Bak­te­ri­en schutz­los aus­ge­lie­fert. Bei einer Imp­fung in der Schwan­ger­schaft über­tra­gen sich die von der Mut­ter gebil­de­ten Anti­kör­per auf den Fötus. Emp­foh­len wird die Imp­fung gegen Keuch­hus­ten zu Beginn des letz­ten Schwan­ger­schafts­drit­tels ab der 28. Schwan­ger­schafts­wo­che. Besteht eine erhöh­te Wahr­schein­lich­keit für eine Früh­ge­burt, soll­te die Imp­fung ins zwei­te Schwan­ger­schafts­drit­tel vor­ge­zo­gen wer­den. Auch für Kon­takt­per­so­nen im Haus­halt von Neu­ge­bo­re­nen wird die Imp­fung emp­foh­len. Für gesetz­lich Ver­si­cher­te über­neh­men die Kran­ken­kas­sen die Impfkosten.

 

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Quel­le: AOK NordWest
Bild: Im Hoch­sauer­land­kreis wur­den in 2024 44 Keuch­hus­ten­fäl­le gemeldet.
Foto­credits: AOK/​Colourbox/​hfr.