Stadt Winterberg öffnet am 10. Februar das Briefwahlbüro für 14 Tage

Stadt Winterberg öffnet am 10. Februar das Briefwahlbüro für 14 Tage

Achtung: Kurze Fristen beachten bei der Briefwahl / Verwaltung rät, möglichst persönlich am Wahlsonntag an die Wahlurne zu gehen

Win­ter­berg: Es sind nur noch gut zwei Wochen, dann wer­den die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger am 23. Febru­ar auch in Win­ter­berg zur Urne geru­fen, um den nächs­ten Bun­des­tag zu wäh­len. Mit Blick auf die rela­tiv kur­ze Zeit bis zum Wahl­tag, appel­liert die Stadt Win­ter­berg an alle Wahl­be­rech­tig­ten, den Begriff „Urnen­gang“ wört­lich zu neh­men und die Stim­me am Wahl­sonn­tag mög­lichst per­sön­lich im jewei­li­gen Wahl­kreis abzu­ge­ben. Selbst­ver­ständ­lich ist auch eine Brief­wahl mög­lich, ange­sichts der Post­lauf­zei­ten müs­sen poten­ti­el­le Brief­wäh­ler aller­dings zeit­nah die erfor­der­li­chen Unter­la­gen bean­tra­gen und einreichen.

Damit dies mög­lich ist, öff­net die Stadt Win­ter­berg das Brief­wahl­bü­ro ab dem kom­men­den Mon­tag, 10. Febru­ar, für 14 Tage zu fol­gen­den Öff­nungs­zei­ten: mon­tags bis don­ners­tags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, frei­tags zudem von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr. „Rein theo­re­tisch ist es mög­lich, die Brief­wahl­un­ter­la­gen bis zum 21. Febru­ar um 15 Uhr zu bean­tra­gen. Ich möch­te aber drin­gend dar­auf hin­wei­sen, dass es auf­grund der erwähn­ten Post­lauf­zei­ten prak­tisch nur sehr schwer mög­lich ist, die Unter­la­gen pünkt­lich wie­der abzu­ge­ben. Mit einer Aus­nah­me: Man erle­digt das Abho­len der Unter­la­gen, das Aus­fül­len und das Abge­ben direkt in einem Rutsch vor Ort bei uns im Rat­haus“, betont Cari­na Cap­pel, zustän­dig für die Bun­des­tags­wahl im Rat­haus Winterberg.

Klar ist: Am Wahl­sonn­tag, 23. Febru­ar, muss der Umschlag mit den Unter­la­gen bis spä­tes­tens 18 Uhr bei der auf dem Wahl­um­schlag ange­ge­be­nen Adres­se der Ver­wal­tung der Stadt sein. Laut Bun­des­wahl­lei­te­rin stellt die Deut­sche Post sicher, dass Wahl­brie­fe, die bis spä­tes­tens Don­ners­tag, 20. Febru­ar, vor der letz­ten Lee­rung des jewei­li­gen Brief­kas­tens ein­ge­wor­fen bezie­hungs­wei­se in einer Post­fi­lia­le abge­ge­ben wer­den, recht­zei­tig die auf dem Wahl­brief auf­ge­druck­te Stel­le erreichen.

 

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Quel­le: Stadt Winterberg
Foto­credits: Stadt Winterberg