Wir werden wie schon seit 10 Jahren gegen einen Wildwuchs von Windenergie kämpfen

Wir werden wie schon seit 10 Jahren gegen einen Wildwuchs von Windenergie kämpfen

Thema Windkraft: Erneute Offenlage im Änderungsverfahren des Regionalplans/​Scharfe Kritik an diesen Plänen/​ Ziel: Wertschöpfung in der Stadt halten und das Landschaftsbild bestmöglich erhalten

Win­ter­berg: Nach der Ver­ab­schie­dung des Wind-an-Land Geset­zes im Jahr 2022 durch den Bund sind nicht mehr die Städ­te und Gemein­den für die Aus­wei­sung von Wind­ener­gie­be­rei­che zustän­dig und haben daher seit 2022 auf die Pla­nung die­ser Berei­che kei­nen Ein­fluss mehr. Jetzt sind in NRW die Bezirks­re­gie­run­gen für die­se Aus­wei­sung ver­ant­wort­lich. Mit der Ände­rung wer­den nun sei­tens der Bezirks­re­gie­rung Wind­ener­gie­be­rei­che, also die Berei­che, wo Wind­ener­gie­an­la­gen ent­ste­hen kön­nen, fest­ge­setzt. Dies ist für die Stadt Win­ter­berg inso­fern wich­tig, als dass in die­sem Plan auch die Wind­kraft-Flä­chen für das Stadt­ge­biet fest­ge­legt werden.

Knapp 5 Pro­zent der kom­mu­na­len Flä­che waren im ers­ten Ent­wurf vor­ge­se­hen. Auf­grund wei­te­rer Prü­fung und der Beharr­lich­keit von Rat und Ver­wal­tung wur­de die Anzahl der Flä­chen redu­ziert, so dass aktu­ell noch knapp 4 Pro­zent des Stadt­ge­bie­tes für Wind­ener­gie­an­la­gen vor­ge­se­hen sind. Dies kri­ti­siert Win­ter­bergs Bür­ger­meis­ter Micha­el Beck­mann wei­ter aus­drück­lich. Hat­te die Stadt im Rah­men der öffent­li­chen Betei­li­gung doch kla­re Ände­rungs­an­trä­ge und Stel­lung­nah­men an die Bezirks­re­gie­rung her­an­ge­tra­gen, um das Land­schafts­bild mit Blick auf den Tou­ris­mus sowie die Lebens­qua­li­tät der Win­ter­ber­ge­rin­nen und Win­ter­ber­ger zu erhal­ten und gefor­dert, die Flä­chen erheb­lich zu reduzieren.

Dank an alle, die sich ins Ver­fah­ren ein­ge­bracht haben

„Wir sind sehr ent­täuscht dar­über, dass die Bezirks­re­gie­rung kei­ne unse­rer Ände­rungs­vor­schlä­ge berück­sich­tig hat. Wir haben bis­lang alle uns zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­tel aus­ge­schöpft, um das von Ein­hei­mi­schen und Gäs­ten glei­cher­ma­ßen wert­ge­schätz­te sowie die Lebens­qua­li­tät prä­gen­de Land­schafts­bild zu schüt­zen Lei­der waren die getrof­fe­nen Aus­sa­gen zu den Hin­wei­sen sei­tens der Bezirks­re­gie­rung ernüch­ternd. Ich dan­ke auch allen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern, die sich eben­falls bis­her ins Ver­fah­ren ein­ge­bracht haben. Wir wer­den auch in der jetzt lau­fen­den öffent­li­chen Betei­li­gung nicht müde, unse­re kla­ren For­de­run­gen zu adres­sie­ren. Zudem wer­den wir mit aller Kon­se­quenz wei­ter unse­ren Win­ter­ber­ger Weg ver­fol­gen, um mög­lichst viel Wert­schöp­fung aus der Wind­ener­gie in unse­rer Stadt zu hal­ten und sie für unse­re Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ein­zu­set­zen“, zeigt sich Micha­el Beck­mann gewohnt kämp­fe­risch, aber auch dank­bar für die Unter­stüt­zung vieler.

Und er legt nach: „Unse­re wun­der­schö­ne Natur ist ein ent­schei­den­der Fak­tor für die Lebens­qua­li­tät für unse­re Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Dafür kämp­fen wir. Sie ist aber auch eine tra­gen­de Säu­le für den Tou­ris­mus, der für unse­re Stadt in Sachen Wirt­schafts­kraft sowie Arbeits­plät­ze domi­nie­rend ist. Es ist nicht zu akzep­tie­ren, dass die­ses Fun­da­ment weg­bricht, weil die Gefahr besteht, dass Gäs­te sich wegen des zer­stör­ten Land­schafts­bil­des abwen­den und Win­ter­berg dadurch unver­hält­nis­mä­ßig belas­tet wird. Eine Akzep­tanz-Stu­die der IHK Arns­berg und ein Gut­ach­ten, das die WTW beauf­tragt hat, bei der poten­ti­el­le Gäs­te zur Wind­kraft im Sau­er­land befragt wur­den, belegt die­se The­se“, so Win­ter­bergs Bür­ger­meis­ter. Die­se Stu­di­en haben uns dazu gedient, neben der kla­ren Hal­tung des Rates und der Win­ter­ber­ger Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, ein wei­te­res Argu­ment im Rah­men des Pro­zes­ses bei der Bezirks­re­gie­rung vorzutragen.

Der Win­ter­ber­ger Weg, der mit brei­ter Mehr­heit vom Rat getra­gen wird, hat grund­sätz­lich zum Ziel, mög­lichst vie­le der im Regio­nal­plan fest­ge­leg­ten Flä­chen in die eige­ne Hand zu neh­men und so zu gestal­ten, dass die dar­über erwirt­schaf­te­ten Ein­nah­men direkt den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern oder über Inves­ti­tio­nen in Bil­dung, Infra­struk­tur, Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr, Ehren­amt und vie­les mehr zugu­te­kommt. „Aller­dings müs­sen wir zur Kennt­nis neh­men, dass bereits min­des­tens 3 Flä­chen sei­tens der Eigen­tü­mer an Pro­jek­tie­rer ver­pach­tet wur­den. Dort wer­den wir Wind­ener­gie­an­la­gen sehen und die Wert­schöp­fung wird wei­test­ge­hend abflie­ßen. „Wir sind des­halb inten­siv dabei, gute Ange­bo­te an die Grund­stücks-Eigen­tü­mer zu adres­sie­ren, um selbst die Zügel in der Hand zu haben“, betont Win­ter­bergs Bür­ger­meis­ter mit brei­ter Zustim­mung des Stadtrates.

Kommunen haben keinerlei Handlungs-Möglichkeit

Zur Erin­ne­rung: Die Pla­nungs­ho­heit über den Bau von Wind­kraft­an­la­gen liegt schon lan­ge nicht mehr in den Hän­den der Stadt­rä­te und Stadt­ver­wal­tun­gen. Viel­mehr bestim­men Lan­des­re­gie­rung und ins­be­son­de­re die Bezirks­re­gie­rung Arns­berg über den Regio­nal­plan, in wel­cher Grö­ßen­ord­nung und vor allem wo Wind­kraft-Flä­chen in den jewei­li­gen Städ­ten ent­ste­hen. „Den Städ­ten und Gemein­den sind dabei kom­plett die Hän­de gebun­den, wir haben recht­lich kei­ner­lei Hand­ha­be, in die­se Pla­nung ein­zu­grei­fen. Dies hat nichts mehr mit kom­mu­na­ler Selbst­ver­wal­tung zu tun“, kri­ti­sier­te Micha­el Beck­mann die­ses Vor­ge­hen scharf. Hin­zu kommt, dass aktu­ell noch nicht mal mehr Zurück­stel­lun­gen von Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren sei­tens der Geneh­mi­gungs­be­hör­den zuläs­sig sind, wenn die Errich­tung von Wind­ener­gie­an­la­gen außer­halb der im Ent­wurf des Regio­nal­pla­nes dar­ge­stell­ten Wind­ener­gie­be­rei­che bean­tragt wird.

„Dieses Vorgehen birgt gesellschaftlichen Zündstoff!“

Hin­ter­grund: Bis zum Inkraft­tre­ten der Ände­rung des Regio­nal­pla­nes konn­ten bis­her Geneh­mi­gungs­an­trä­ge für Wind­ener­gie­an­la­gen zurück­ge­stellt wer­den, wenn Inves­to­ren Anla­gen auf Stand­or­ten bean­tra­gen, die außer­halb der im Ent­wurf des regio­nal­pla­nes dar­ge­stell­ten Wind­ener­gie­be­rei­che lie­gen. Die­ses Pro­ze­de­re hat ein Urteil des Ober­ver­wal­tungs­ge­richts Müns­ter aber ein­kas­siert und für rechts­wid­rig erach­tet. Mit der Fol­ge, dass Geneh­mi­gun­gen auf für Wind­kraft geeig­ne­ten Flä­chen unge­ach­tet der von der Bezirks­re­gie­rung fest­ge­leg­ten Flä­chen­vor­schla­ge erteilt wer­den müs­sen, wenn alle übri­gen Geneh­mi­gungs­vor­aus­set­zun­gen ein­ge­hal­ten wer­den. Dies könn­te bis zu dem Zeit­punkt, wenn der Regio­nal­plan rechts­wirk­sam wird, zu einem Wild­wuchs an Anla­gen führen.

„Und dies gilt es auch über unse­ren Win­ter­ber­ger Weg zu ver­hin­dern. Schließ­lich birgt die­ses Vor­ge­hen gesell­schaft­li­chen Zünd­stoff bis in die Dör­fer hin­ein“, so Beck­mann. Und nicht nur das. Win­ter­berg habe gegen­über ande­ren Städ­ten eine her­aus­ge­ho­be­ne Stel­lung durch den Tou­ris­mus. Ein sol­cher, mas­si­ver Ein­griff in das Land­schafts­bild las­se erheb­li­che nega­ti­ve Kon­se­quen­zen für den Tou­ris­mus und damit auch für die hei­mi­sche Wirt­schaft, die Arbeit­neh­mer und so die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger befürch­ten, betont der Bür­ger­meis­ter. Letzt­lich kann nur ein rechts­kräf­ti­ger Regio­nal­plan sei­ne Steue­rungs­wir­kung ent­fal­ten und damit eine Ver­spar­gel­ung der Land­schaft verhindern.

Bis zum 5. Febru­ar liegt die 19. Ände­rung des Regio­nal­pla­nes nun erneut öffent­lich aus. Und damit haben wie­der alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger die Mög­lich­keit, zu den geän­der­ten Plan­in­hal­ten eine Stel­lung­nah­me abzu­ge­ben. Alle Infor­ma­tio­nen zur Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung gibt es im Inter­net über die Web­adres­se https://​betei​li​gung​.nrw​.de/​p​o​r​t​a​l​/​b​r​a​/​b​e​t​e​i​l​i​g​u​n​g​/​t​h​e​m​e​n​/​1​0​1​0​784

 

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Quel­le: Stadt Winterberg
Bild: Erneu­te Offen­la­ge im Ände­rungs­ver­fah­ren des Regionalplans
Foto­credits: Stadt Winterberg