Stadt Winterberg lädt zum Bürgerdialog „Grundsteuer“ am 15. Januar in den Ratssaal

Stadt Winterberg lädt zum Bürgerdialog „Grundsteuer“ am 15. Januar in den Ratssaal

Antworten und Aufklärung zur Grundsteuerreform / Keine Steuererhöhungen durch die Hintertür / Differenzierte Hebesätze sollen Belastungen auffangen

Win­ter­berg: Den Grund­stücks- und Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mern im Stadt­ge­biet Win­ter­berg wird in den kom­men­den Wochen der Grund­steu­er­be­scheid ins Haus flat­tern. Was eigent­lich nichts Beson­de­res ist, wird in die­sem Jahr auf­grund der von Bund und Län­dern umge­setz­ten Grund­steu­er­re­form, bei der alle Grund­stü­cke neu bewer­tet wur­den, zu reich­lich Auf­merk­sam­keit füh­ren. Schließ­lich ist es kaum abseh­bar, wie sich die Reform im Geld­beu­tel aus­wir­ken wird. Um die­ses The­ma im Detail zu erläu­tern sowie mög­li­che Fra­gen zu klä­ren, lädt die Stadt Win­ter­berg am 15. Janu­ar zum Bür­ger­dia­log Finan­zen mit dem Schwer­punkt­the­ma „Grund­steu­er“ um 18.30 Uhr in den Rats­saal des Win­ter­ber­ger Rat­hau­ses ein. Klar ist schon jetzt, eine Grund­steu­er-Erhö­hung durch die Hin­ter­tür wird es sei­tens der Stadt Win­ter­berg nicht geben. Die Ein­nah­men der Stadt Win­ter­berg aus der für den Grund­stücks­be­sit­zer maß­geb­li­chen Grund­steu­er B wer­den 2025 im Ver­gleich zum Vor­jahr exakt gleich­blei­ben und bei rund 3,15 Mil­lio­nen Euro liegen.

„Für uns war und ist es wich­tig, dass wir die Grund­steu­er-Reform nicht dafür nut­zen, um unse­re Ein­nah­men zu erhö­hen und damit fak­tisch eine Steu­er­an­he­bung umzu­set­zen, die die Grund­stücks- und Immo­bi­li­en­be­sit­zer unver­hält­nis­mä­ßig belas­tet. Wir möch­ten aber klar beto­nen, dass die­se Auf­kom­mens­neu­tra­li­tät zwar bedeu­tet, dass die Ein­nah­men der Stadt bei der Grund­steu­er B unter dem Strich bei 3,15 Mil­lio­nen blei­ben, es aber durch­aus dazu kom­men kann, dass die umge­setz­te Reform und die damit ver­bun­de­nen Berech­nungs­grund­la­gen dazu füh­ren, dass ein­zel­ne Eigen­tü­mer mehr, ande­re weni­ger Grund­steu­ern bezah­len ab die­sem Jahr“, so Bas­ti Östreich, der für die Finan­zen bei der Stadt Win­ter­berg ver­ant­wort­lich ist.

Ein­nah­men der Stadt blei­ben bei 3,15 Mil­lio­nen Euro wie 2024

Die Grund­steu­er­ein­nah­men der Kom­mu­nen basie­ren ins­be­son­de­re auf den von den Städ­ten jedes Jahr fest­zu­le­gen­den Hebe­sät­zen der Grund­steu­er A und der Grund­steu­er B. Ent­schei­dend für die pri­va­ten Grund­stücks- und Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer ist die Grund­steu­er B. Um die Auf­kom­mens­neu­tra­li­tät sowie eine größt­mög­li­che Trans­pa­renz für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu wah­ren, hat­ten die Kom­mu­nen die Mög­lich­keit, ent­we­der auf ein­heit­li­che Hebe­sät­ze des Lan­des zur Grund­steu­er B zurück­zu­grei­fen oder dif­fe­ren­zier­te Hebe­sät­ze für Grund­stü­cke mit Wohn­be­bau­ung sowie ohne Wohn­be­bau­ung ein­zu­füh­ren. „Der Rat hat im Dezem­ber beschlos­sen, dass bei der Grund­steu­er B ein dif­fe­ren­zier­ter Hebe­satz ein­ge­führt wird. Der Hebe­satz der Wohn­ge­bäu­de beträgt 490 % und der Nicht-Wohn­grund­stü­cke 915 %. Hät­ten wir ein­heit­li­che Hebe­sät­ze erho­ben, wür­de dies dazu füh­ren, dass Eigen­tü­mer von bebau­ten Grund­stü­cken deut­lich mehr, Eigen­tü­mer von Nicht-Wohn­grund­stü­cken deut­lich weni­ger stark finan­zi­ell belas­tet wer­den“, erklärt Micha­el Beck­mann. Grund dafür sei, dass das Finanz­amt alle Grund­stü­cke neu bewer­tet habe und die Nicht-Wohn­grund­stü­cke wesent­lich nied­ri­ger bewer­tet wur­den als die Wohn­ge­bäu­de. Woh­nen wäre in Win­ter­berg also teu­rer geworden.

„Die­se Ver­teue­rung wol­len wir durch den dif­fe­ren­zier­ten Hebe­satz mög­lichst ver­hin­dern“, so der Bür­ger­meis­ter, der zudem dar­an erin­nert, dass die Stadt Win­ter­berg wie vie­le ande­re Kom­mu­nen dar­um gekämpft hät­ten, dif­fe­ren­zier­te Hebe­sät­ze und damit kom­mu­nal­freund­li­che Lösun­gen mit Blick auf die Auf­kom­mens­neu­tra­li­tät anwen­den zu kön­nen, um eine unver­hält­nis­mä­ßi­ge Mehr­be­las­tung für die Eigen­tü­mer von Grund­stü­cken mit Wohn­ge­bäu­den zu ver­mei­den. Der Hebe­satz der Grund­steu­er A wur­de vom Stadt­rat zudem auf 190 % festgesetzt.

Dif­fe­ren­zier­te Hebe­sät­ze las­sen Kom­mu­nen mehr Spielraum

Im Sep­tem­ber 2024 haben die Kom­mu­nen die zuge­sag­ten auf­kom­mens­neu­tra­len Hebe­sät­ze, im glei­chen Zuge aber auch die so wich­ti­gen auf­kom­mens­neu­tra­len dif­fe­ren­zier­ten Hebe­sät­ze, erhal­ten. Das ist zumin­dest ein Erfolg für die Städ­te. Denn hät­te es wie erwähnt kei­ne Mög­lich­keit zur Dif­fe­ren­zie­rung gege­ben, hät­ten die Kom­mu­nen kei­ner­lei Ein­fluss auf indi­vi­du­el­le Ver­hält­nis­se in den jewei­li­gen Städ­ten neh­men kön­nen. Woh­nen wäre ohne die Dif­fe­ren­zie­rung unwei­ger­lich deut­lich teu­rer gewor­den. Inso­fern ist der dif­fe­ren­zier­te Hebe­satz, auch wenn er immer noch ein Pro­zess­ri­si­ko trägt, ein Erfolg der Bemü­hun­gen der Städ­te und Gemein­den“, so Beckmann.

Klar ist aber auch, wel­chen Betrag die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger jeweils zah­len müs­sen, kann zum jet­zi­gen Zeit­punkt nicht pau­schal beant­wor­tet wer­den. Dies liegt dar­an, dass der städ­ti­sche Hebe­satz erst als Mul­ti­pli­ka­tor an die Bewer­tung der Grund­stü­cke sei­tens des Finanz­am­tes gelegt wird. Der Rat der Stadt Win­ter­berg hat beschlos­sen, für Wohn­grund­stü­cke den aktu­el­len Hebe­satz von 490 Punk­ten bei­zu­be­hal­ten. Der vom Land für Wohn­grund­stü­cke vor­ge­schla­ge­ne Hebe­satz hät­te bei 493 Punk­ten gele­gen, also nur unwe­sent­lich höher. Für Nicht­wohn­grund­stü­cke hat der Rat beschlos­sen, den vom Land vor­ge­schla­ge­ne Hebe­satz von 915 Punk­ten anzu­wen­den. Ob dies für Nicht­wohn­grund­stü­cke damit zu einer Mehr­be­las­tung führt, kann man nicht pau­schal sagen, die die­se Grund­stü­cke durch das Finanz­amt in der Regel nied­ri­ger bewer­tet wur­den. Folg­lich wer­den eini­ge Eigen­tü­mer zukünf­tig weni­ger Grund­steu­er, ande­re mehr zah­len, egal wie der Hebe­satz aus­ge­stal­tet wird. Am Ende bleibt es aber bei den rund 3,15 Mil­lio­nen Euro Grund­steu­er­ein­nah­men der Stadt im Jahr 2025 wie im Vorjahr.

Rat setzt kla­res Zei­chen pro Dauerwohnen

„Mit die­ser Aus­ge­stal­tung hat der Rat der Stadt Win­ter­berg ein kla­res Signal zur Stär­kung des Dau­er­woh­nens in unse­rer Stadt gesetzt, ohne jedoch die Nicht­wohn­grund­stü­cke über Gebühr zu belas­ten und das Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes zu unter­lau­fen. Mit den dif­fe­ren­zier­ten Hebe­sät­zen sichern wir zudem die Auf­kom­mens­neu­tra­li­tät ab, d.h. es wird kei­ne Anhe­bung der Grund­steu­er über die Hin­ter­tür geben“, betont Micha­el Beck­mann. Win­ter­bergs Bür­ger­meis­ter hofft, dass vie­le Bür­ge­rin­nen und Bür­ger der Ein­la­dung zum Bür­ger­dia­log am 15. Janu­ar fol­gen wer­den, um sich das durch­aus kom­ple­xe Berech­nungs-Kon­strukt näher erläu­tern zu lassen.

 

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Quel­le: Stadt Winterberg
Foto­credits: Stadt Winterberg