Aktuelle Informationen zur Jagdscheinverlängerung

Aktuelle Informationen zur Jagdscheinverlängerung

Hoch­sauer­land­kreis: Die Unte­re Jagd­be­hör­de des Hoch­sauer­land­krei­ses weist dar­auf hin, dass die Ände­rung des Geset­zes zur Ver­bes­se­rung der inne­ren Sicher­heit und des Asyl­sys­tems zum 31. Okto­ber auch Aus­wir­kun­gen auf das Bun­des­jagd­ge­setz hat. So gibt es auch Ver­än­de­run­gen bei der Ver­län­ge­rung der Jagd­schei­ne, durch die es der­zeit zu deut­lich län­ge­ren Bear­bei­tungs­zei­ten bei der Zuver­läs­sig­keits­prü­fung kommt. Es müs­sen unter ande­rem mit dem Zoll­kri­mi­nal­amt und der Bun­des­po­li­zei zwei wei­te­re Behör­den statt bis­her vier betei­ligt werden.

Um aber eine recht­zei­ti­ge Ver­län­ge­rung der Jagd­schei­ne zu gewähr­leis­ten, kön­nen die Jäge­rin­nen und Jäger, deren Jagd­schein am 31. März 2025 abläuft, ab sofort die Ver­län­ge­rung bean­tra­gen. Die Unte­re Jagd­be­hör­de bit­tet dar­um, zunächst von der Vor­la­ge des Jagd­scheins abzu­se­hen. Auch der Ver­si­che­rungs­nach­weis muss zum jet­zi­gen Zeit­punkt noch nicht ein­ge­reicht werden.

Wenn die Über­prü­fung der Zuver­läs­sig­keit abge­schlos­sen ist, mel­det sich die Unte­re Jagd­be­hör­de bei den Antrags­stel­lern. Für die abschlie­ßen­de Bear­bei­tung ist es dann erfor­der­lich, dass der Jag­schein und der Nach­weis über die gül­ti­ge Jagd­haft­pflicht­ver­si­che­rung vor­ge­legt wer­den. Emp­foh­len wird, für die Ver­län­ge­rung das Online­for­mu­lar auf der Web­sei­te des Hoch­sauer­land­krei­ses zu nut­zen: https://​www​.hoch​sauer​land​kreis​.de (Suche: Antrag Jagdschein).

 

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Quel­le: Hoch­sauer­land­kreis – Mar­tin Reu­ther (V.i.S.d.P.)

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