Gesundheitsexperten der NRW-Kreise wehren sich gegen Mikromanagement aus Düsseldorf

Gesundheitsexperten der NRW-Kreise wehren sich gegen Mikromanagement aus Düsseldorf

Kreis Wesel / Moers: Ein Gesetz­ent­wurf der Lan­des­re­gie­rung sieht vor, die Hand­lungs­frei­heit der Gesund­heits­äm­ter vor Ort deut­lich zu beschränken.

Der Gesund­heits­aus­schuss des Land­kreis­tags NRW warnt vor den Plä­nen des Lan­des zur Neu­aus­rich­tung des Öffent­li­chen Gesund­heits­diens­tes (ÖGD) in NRW. Mit der Schaf­fung weit­rei­chen­der Wei­sungs­rech­te soll die Lan­des­re­gie­rung die Mög­lich­keit bekom­men, Detail­steue­rung in den Kom­mu­nen zu betreiben.

„Die Gesund­heits­äm­ter haben wäh­rend der Pan­de­mie ent­schei­dend dazu bei­getra­gen, dass das Leben, soweit es eben ging, wei­ter­ge­hen konn­te. Das konn­ten sie nur schaf­fen, weil sie die Mög­lich­keit hat­ten, fle­xi­bel auf die Lage vor Ort zu reagie­ren. Dass die Lan­des­re­gie­rung sich nun weit­ge­hen­de Wei­sungs­rech­te sichern will, kann ich nicht nach­voll­zie­hen“, kri­ti­siert der Aus­schuss­vor­sit­zen­de, Land­rat Jür­gen Mül­ler (Kreis Her­ford). Der Gesetz­ent­wurf wan­delt fast alle Auf­ga­ben der Gesund­heits­äm­ter in Pflicht­auf­ga­ben zur Erfül­lung nach Wei­sung um, auch in Berei­chen, die mit dem Infek­ti­ons­schutz nichts zu tun haben. Im Infek­ti­ons­schutz bestan­den seit jeher Wei­sungs­rech­te des Lan­des – dar­an soll sich auch nach dem Gesetz­ent­wurf nichts ändern.

„Die Lan­des­re­gie­rung hat sich eigent­lich zum Ziel gemacht, Struk­tu­ren zu ver­schlan­ken und Büro­kra­tie abzu­bau­en. Mit dem neu­en Wei­sungs­re­gime plant sie nun genau das Gegen­teil. Offen­sicht­lich geht es dar­um, die Kom­mu­nen mit detail­lier­ten Vor­ga­ben zu befas­sen, wenn das für poli­tisch oppor­tun gehal­ten wird. Das ist nicht unser Ver­ständ­nis von kom­mu­na­ler Selbst­ver­wal­tung,“ so Mül­ler weiter.

Wür­de die Reform wie im Ent­wurf beab­sich­tigt umge­setzt, bedeu­te dies eine Abkehr von der ursprüng­li­chen Leit­li­nie des ÖGD-Geset­zes, bewusst auf die kom­mu­na­le Selbst­ver­wal­tung zu set­zen, um den unter­schied­li­chen Gege­ben­hei­ten vor Ort gezielt und fle­xi­bel gerecht wer­den zu kön­nen. Die gut funk­tio­nie­ren­de Selbst­or­ga­ni­sa­ti­on und Gestal­tungs­kraft der Gesund­heits­äm­ter wür­de weit­ge­hend been­det. Land­rat Mül­ler: „Wir hof­fen auf ein deut­li­ches Signal des Land­tags, dass kein gro­ßes Ein­falls­tor für zusätz­li­che Büro­kra­tie geschaf­fen wird, son­dern im öffent­li­chen Gesund­heits­dienst wei­ter­hin Selbst­ver­wal­tung prak­ti­ziert wer­den kann“.

 

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Quel­le: Land­kreis­tag Nordrhein-Westfalen
Foto­credits: Land­kreis­tag Nordrhein-Westfalen