Dirk Wiese: Versorgungslage für ungewollt Schwangere muss dringend verbessert werden

Dirk Wiese: Versorgungslage für ungewollt Schwangere muss dringend verbessert werden

Eine frak­ti­ons­über­grei­fen­de Grup­pe von 236 Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten hat ver­gan­ge­ne Woche einen gemein­sa­men Gesetz­ent­wurf zur Neu­re­ge­lung des Schwan­ger­schafts­ab­bruchs in den Bun­des­tag zur Abstim­mung ein­ge­bracht. Er soll die Ver­sor­gungs­la­ge von unge­wollt Schwan­ge­ren wesent­lich ver­bes­sern. Selbst­be­stimm­te Schwan­ger­schafts­ab­brü­che sol­len dem­nach nicht mehr im Straf­ge­setz­buch gere­gelt wer­den und die Kos­ten für Schwan­ger­schafts­ab­brü­che sol­len künf­tig von der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung erstat­tet wer­den können.

Ein zusätz­li­cher Antrag flan­kiert wei­te­re Maß­nah­men: So soll der Zugang zu kos­ten­lo­sen Ver­hü­tungs­mit­teln ermög­licht wer­den, wodurch unge­woll­te Schwan­ger­schaf­ten künf­tig bes­ser ver­hin­dert wer­den sol­len. Hin­zu­kommt, dass Schwan­ger­schafts­ab­brü­che in der medi­zi­ni­schen Aus­bil­dung ver­an­kert und der Zugang zu nie­der­schwel­li­ger Bera­tung für Schwan­ge­re wesent­lich ver­bes­sert wer­den soll. Erst vor weni­gen Mona­ten hat die soge­nann­te ELSA-Stu­die ver­deut­licht, dass in Deutsch­land für unge­wollt Schwan­ge­re in vie­len Regio­nen eine schlech­te Ver­sor­gungs­la­ge besteht. So hat­ten 60 Pro­zent der befrag­ten Frau­en in Deutsch­land Schwie­rig­kei­ten, sich aus­rei­chend über einen Schwan­ger­schafts­ab­bruch infor­mie­ren zu kön­nen. Auch hat­ten 60 Pro­zent der Frau­en Schwie­rig­kei­ten über­haupt einen Schwan­ger­schafts­ab­bruch zu organisieren.

Hin­zu kommt, dass es jeder fünf­ten Frau sogar schwer­fiel, die anfal­len­den Kos­ten für einen Schwan­ger­schafts­ab­bruch tra­gen zu kön­nen. Die Lage droht zudem, sich wei­ter zu ver­schlech­tern – die Zahl der Arzt­pra­xen, OP-Zen­tren und Kli­ni­ken, die einen Schwan­ger­schafts­ab­bruch vor­neh­men hat sich in den letz­ten 20 Jah­ren bereits hal­biert und vie­le Arzt­pra­xen, die Schwan­ger­schafts­ab­brü­che durch­füh­ren, wer­den in den nächs­ten Jah­ren durch Ruhe­stand weg­fal­len. Vie­le Ärz­tin­nen und Ärz­te geben dabei an, dass die fort­dau­ern­de Ver­an­ke­rung im Straf­ge­setz­buch Teil der Ent­schei­dung ist, sich in die­sem Feld nicht zu betätigen.

Dazu sagt Dirk Wie­se, Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ter für den Hoch­sauer­land­kreis: “Der Schutz des unge­bo­re­nen Lebens ist in der Ver­fas­sung ver­an­kert. Ein erschwer­ter Zugang zu Schwan­ger­schafts­ab­brü­chen erfüllt die­ses Ziel jedoch nicht. Im Gegen­teil: Es führt nicht unbe­dingt zu weni­ger, son­dern kann zu medi­zi­nisch unsi­che­ren Schwan­ger­schafts­ab­brü­chen füh­ren. Unge­wollt Schwan­ge­re brau­chen aus­rei­chen­den Zugang zu best­mög­li­cher Infor­ma­ti­on und best­mög­li­cher medi­zi­ni­scher Ver­sor­gung. Dass wir in die­ser Hin­sicht in Deutsch­land bereits einen gra­vie­ren­den und sich wei­ter zuspit­zen­den Man­gel haben, ist schlicht nicht tragbar.

Unge­wollt Schwan­ge­re befin­den sich oft in belas­ten­den Situa­tio­nen. Des­halb wer­be ich bei allen Abge­ord­ne­ten der demo­kra­ti­schen Frak­tio­nen im Deut­schen Bun­des­tag für die Unter­stüt­zung die­ses Antrags. Er ist ein wich­ti­ger und drin­gend not­wen­di­ger Schritt, um unge­wollt Schwan­ge­ren die best­mög­li­che Unter­stüt­zung zu bie­ten. Die Kri­mi­na­li­sie­rung von Ärz­tin­nen und Ärz­ten, die Schwan­ger­schafts­ab­brü­che durch­füh­ren, muss been­det wer­den. Wir müs­sen als Gesell­schaft sowohl dem Schutz des unge­bo­re­nen Lebens, als auch dem Selbst­be­stim­mungs­recht von Schwan­ge­ren in glei­cher Wei­se gerecht wer­den. So wer­den wir hof­fent­lich als Gesell­schaft einen zeit­ge­mä­ßen und respekt­vol­len Umgang mit der Fra­ge von Schwan­ger­schafts­ab­brü­chen fin­den, den sich die Mehr­heit auch wünscht.”

 

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Quel­le: Dirk Wie­se MdB
Foto­credits: Dirk Wiese