Mängelansprüche in Wohnanlage koordinieren

Mängelansprüche in Wohnanlage koordinieren

Wer eine Eigen­tums­woh­nung in einer neu errich­te­ten Wohn­an­la­ge kauft, kann not­falls auch allein gericht­lich gegen Bau­män­gel vor­ge­hen. Soweit dabei aller­dings das gemein­schaft­li­che Eigen­tum betrof­fen ist, kann die Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft mehr­heit­lich beschlie­ßen, dass nur sie die Män­gel­an­sprü­che durch­setzt und nicht die ein­zel­nen Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer. Die Wüs­ten­rot Immo­bi­li­en GmbH, ein Unter­neh­men der W&W‑Gruppe, weist auf ein aktu­el­les Urteil des Bun­des­ge­richts­ho­fes (BGH V ZR 13223) hin.

Der ent­schie­de­ne Fall betraf eine neu errich­te­te Wohn­an­la­ge, die aus zwei Häu­sern mit acht bzw. fünf Ein­hei­ten bestand. Nach­dem bei einem der bei­den Häu­ser Bau­män­gel sicht­bar wur­den, beschloss die Gesamt­ge­mein­schaft mehr­heit­lich, die Män­gel­an­sprü­che koor­di­niert durch­zu­set­zen. Sie ver­klag­te den Bau­trä­ger, der selbst Mit­glied der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft war.

Laut dem Urteil ging die Gemein­schaft kor­rekt vor. Es ent­spre­che ord­nungs­ge­mä­ßer Ver­wal­tung, dass eine Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft gegen Bau­män­gel am gemein­schaft­li­chen Eigen­tum koor­di­niert vor­geht und nicht jedes ein­zel­ne Mit­glied der Gemein­schaft kla­gen muss. Obwohl sich die Bau­män­gel zunächst nur an einem der bei­den Häu­ser zeig­ten, konn­te nur die Gesamt­ge­mein­schaft für bei­de Häu­ser die Män­gel­an­sprü­che gel­tend machen. Dies gel­te auch dann, wenn die Gemein­schafts­ord­nung – wie im kon­kre­ten Fall – vor­se­he, dass jede Haus­ge­mein­schaft unab­hän­gig von der ande­ren über ihre Ange­le­gen­hei­ten beschlie­ßen darf. Die Gesamt­ge­mein­schaft durf­te auch eine Son­der­um­la­ge beschlie­ßen, um damit die Pro­zess­kos­ten zu finan­zie­ren. Der BGH sah es dabei als aus­rei­chend an, dass aus dem Ver­hält­nis der Mit­ei­gen­tums­an­tei­le ein­deu­tig zu errech­nen war, wel­cher Betrag auf die ein­zel­nen Mit­glie­der der Gemein­schaft entfällt.

Die W&W‑Gruppe

1999 aus dem Zusam­men­schluss der bei­den Tra­di­ti­ons­un­ter­neh­men Wüs­ten­rot und Würt­tem­ber­gi­sche ent­stan­den, ent­wi­ckelt und ver­mit­telt die W&W‑Gruppe heu­te die vier Bau­stei­ne moder­ner Vor­sor­ge: Absi­che­rung, Wohn­ei­gen­tum, Risi­ko­schutz und Ver­mö­gens­bil­dung. Sie ver­bin­det die Geschäfts­fel­der Woh­nen und Ver­si­chern mit den digi­ta­len Initia­ti­ven und Mar­ken des Kon­zerns wie Adam Rie­se und bie­tet auf die­se Wei­se Kun­din­nen und Kun­den die Vor­sor­ge­lö­sung, die zu ihnen passt. Dabei setzt die W&W‑Gruppe auf den Omni­ka­nal­ver­trieb, der von eige­nen Außen­diens­ten über Koope­ra­ti­ons- und Part­ner­ver­trie­be sowie Mak­ler­ak­ti­vi­tä­ten bis hin zu digi­ta­len Initia­ti­ven reicht. Für den bör­sen­no­tier­ten Kon­zern mit Sitz in Korn­west­heim arbei­ten der­zeit rund 13.000 Men­schen im Innen- und Außendienst.

 

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Quel­le: Wüs­ten­rot & Würt­tem­ber­gi­sche AG
Foto­credits: Wüs­ten­rot & Würt­tem­ber­gi­sche AG