Weniger Geburten im Hochsauerlandkreis sorgen für Rückgang beim Mutterschaftsgeld

Weniger Geburten im Hochsauerlandkreis sorgen für Rückgang beim Mutterschaftsgeld

Finanzielle Sicherheit während der Schutzfristen für berufstätige Frauen

Hoch­sauer­land­kreis: Im Hoch­sauer­land­kreis war die Zahl der Gebur­ten mit 2.151 im Jahr 2023 auf den nied­rigs­ten Stand seit 2015 gefal­len. Dadurch sind folg­lich auch die Aus­ga­ben für Mut­ter­schafts­geld gesun­ken. Das geht aus einer aktu­el­len Aus­wer­tung der AOK Nord­West her­vor. Danach wur­de die Leis­tung im ver­gan­ge­nen Jahr an 482 AOK-Ver­si­cher­te gezahlt. Im Vor­jahr waren es noch 537 Fäl­le. Die AOK Nord­West als größ­te gesetz­li­che Kran­ken­kas­se im Land zahl­te 2023 fast 710.000 Euro für ihre weib­li­chen Mit­glie­der im Hoch­sauer­land­kreis, 2022 waren es knapp 765.000 Euro. „Mut­ter­schafts­geld ist eine wich­ti­ge finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für wer­den­de Müt­ter. Die Leis­tung wird von den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen als Ent­gel­ter­satz­leis­tung für die Dau­er des gesetz­li­chen Mut­ter­schut­zes gezahlt“, sagt AOK-Ser­vice­re­gi­ons­lei­ter Dirk Schneider.

Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen

Einen Anspruch auf Mut­ter­schafts­geld haben wer­den­de Müt­ter, die als Arbeit-neh­me­rin selbst gesetz­lich kran­ken­ver­si­chert sind. Es wird wäh­rend der Schutz­fris­ten gezahlt, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Ent­bin­dung. Bei Mehr­lings- und Früh­ge­bur­ten ver­län­gert sich das Mut­ter­schafts­geld von acht auf zwölf Wochen ab dem Ent­bin­dungs­tag. Das Mut­ter­schafts­geld beträgt maxi­mal 13 Euro pro Kalen­der­tag. Über­steigt das durch­schnitt­li­che Net­to­ar­beits­ent­gelt den Betrag von 13 Euro, wird die Dif­fe­renz zum Net­to­ar­beits-ent­gelt vom Arbeit­ge­ber als Zuschuss zum Mut­ter­schafts­geld gezahlt, so dass das bis­he­ri­ge monat­li­che Ein­kom­men voll­stän­dig ersetzt wird.

Leistungen während der Schwangerschaft

„Dar­über hin­aus über­neh­men die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen die Kos­ten für die ärzt­li­che Betreu­ung, Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen und die Leis­tun­gen einer Heb­am­me wäh­rend und nach der Schwan­ger­schaft. Kann der Haus­halt wegen eines Kli­nik­auf­ent­halts oder Beschwer­den in der Schwan­ger­schaft nicht wei­ter­ge­führt wer­den, zah­len die Kran­ken­kas­sen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen auch eine Haus­halts­hil­fe“, so Schnei­der. Die AOK Nord­West über­nimmt für ihre schwan­ge­ren Ver­si­cher­ten außer­dem Leis­tun­gen wie Geburts­vor­be­rei­tungs­kur­se und Rück­bil­dungs­gym­nas­tik. Außer­dem betei­ligt sich die AOK im Rah­men ihres 500 Euro Gesund­heits­bud­gets unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen an den Kos­ten zum Bei­spiel für die 24-Stun­den-Ruf­be­reit­schaft einer zuge­las­se­nen Heb­am­me vor der Geburt, den Geburts­vor­be­rei­tungs­kurs des Part­ners oder der Part­ne­rin und wei­te­re aus­ge­wähl­te Leis­tun­gen wie Tests auf Anti­kör­per gegen Rin­gel­rö­teln und Wind­po­cken. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen hier­zu gibt es im Inter­net unter aok​.de/nw.

 

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Quel­le: AOK NordWest
Bild: Im Hoch­sauer­land­kreis ist die Zahl der Gebur­ten mit 2.151 im Jahr 2023 auf dem nied­rigs­ten Stand seit 2015 gefal­len. Foto­credits: AOK/​colourbox/​hfr.