Dirk Wiese zum Bürokratieentlastungsgesetz IV

Dirk Wiese zum Bürokratieentlastungsgesetz IV

Dirk Wie­se, SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ter für den Hoch­sauer­land­kreis: “Das Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz IV schafft spür­ba­re Erleich­te­run­gen für unse­re Gesell­schaft und Wirt­schaft – und macht unse­ren All­tag moder­ner und effizienter.”

“Büro­kra­tie – zu viel, zu kom­pli­ziert und auch noch pra­xis­fern. Das höre ich immer wie­der, wenn ich mit Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mern in mei­nem Wahl­kreis rede. Daher begrü­ße ich es sehr, dass wir im Bun­des­tag die­se Woche das Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz IV (BEG IV) ver­ab­schie­det haben”, berich­tet Wiese.

“Das Gesetz ist ein wich­ti­ger Schritt hin zu mehr Effi­zi­enz und Digi­ta­li­sie­rung und macht den All­tag für alle Betei­lig­ten ein­fa­cher und moder­ner. Künf­tig kön­nen bei­spiels­wei­se Bele­ge der Neben­kos­ten­ab­rech­nung auch per E‑Mail ver­schickt und ein Wider­spruch gegen eine Kün­di­gung auch per SMS erklärt wer­den. Gleich­zei­tig haben wir sicher­ge­stellt, dass Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer, sowie Mie­te­rin­nen und Mie­ter im digi­ta­len Raum geschützt blei­ben”, erklärt Wiese.

Ent­las­tung für den Hoch­sauer­land­kreis, NRW und ganz Deutschland

Das Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz IV wird ins­be­son­de­re in Nord­rhein-West­fa­len, dem wirt­schafts­stärks­ten Bun­des­land, zu spür­ba­ren Ent­las­tun­gen füh­ren. Die SPD-geführ­te Bun­des­re­gie­rung setzt mit der kon­se­quen­ten Digi­ta­li­sie­rung vie­ler Pro­zes­se und dem Abbau unnö­ti­ger Büro­kra­tie ein kla­res Zei­chen für eine zukunfts­ori­en­tier­te Verwaltung.

“Die Ver­ein­fa­chung der Doku­men­ta­ti­on und der elek­tro­ni­schen Nach­wei­se stärkt nicht nur die wirt­schaft­li­che Wett­be­werbs­fä­hig­keit, son­dern kommt vor allem den Men­schen zugu­te, die tag­täg­lich mit die­sen Pro­zes­sen kon­fron­tiert sind,” erklärt Wie­se wei­ter. Abschlie­ßend unter­streicht er die Bedeu­tung des Geset­zes: “Mit dem BEG IV set­zen wir den Büro­kra­tie­ab­bau kon­se­quent fort und schaf­fen zugleich eine moder­ne und effi­zi­en­te Ver­wal­tung. Das hilft der Wirt­schaft und den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern in Deutsch­land ohne Schutz­stan­dards zu senken.”

 

Her­vor­zu­he­ben­de Maß­nah­men des BEG IV:

  • Ver­kür­zung der Auf­be­wah­rungs­fris­ten für Buchungs­be­le­ge von zehn auf acht Jah­re im Steu­er- und Handelsrecht.
  • Abbau von Mel­de- und Infor­ma­ti­ons­pflich­ten, wie der Weg­fall des Hotel­mel­de­scheins für deut­sche Staatsangehörige.
  • Erheb­li­che Erleich­te­run­gen bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung.
  • Moder­ni­sie­rung der Steu­er­ver­wal­tung durch die Digi­ta­li­sie­rung von Steuerbescheiden.
  • Digi­ta­li­sie­rung von Form­erfor­der­nis­sen im BGB.
  • Digi­ta­li­sie­rung des arbeits­recht­li­chen Nach­weis­ge­set­zes, um Abläu­fe in der Per­so­nal­ver­wal­tung effi­zi­en­ter zu gestalten.

 

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Quel­le: Dirk Wie­se MdB
Foto­credits: Dirk Wiese