Ruhrverband warnt vor Brückensprüngen: Nur offizielle Badestellen nutzen

Ruhrverband warnt vor Brückensprüngen: Nur offizielle Badestellen nutzen – Videos in sozialen Medien verleiten zu lebensgefährlichem Leichtsinn

Ruhr­ver­band: Immer wie­der brin­gen sich vor allem Jugend­li­che unnö­ti­ger­wei­se in Gefahr, wenn sie halsbrecherische
Sprün­ge die Tal­sper­ren des Ruhr­ver­bands wagen. Leicht­sin­ni­ge Sprung­ma­nö­ver kann man häu­fig am Sor­pe­see (hier vor allem am Ame­cker Damm) sowie am Möh­ne­see (Kör­be­cker Brü­cke, Dele­cker Brü­cke und von den Wän­den des Stein­bruchs in Dele­cke) beob­ach­ten. In Essen wur­den dem Ruhr­ver­band in den ver­gan­ge­nen Jah­ren eben­falls ver­mehrt Sprün­ge von der Eisen­bahn­brü­cke Kup­fer­dreh ins kal­te Nass gemel­det. Dabei ist die Ruhr hier nur knapp 1,70 Meter tief!

Auch wenn in den sozia­len Medi­en unzäh­li­ge Vide­os spek­ta­kut­lä­rer Sprün­ge kur­sie­ren und die Ver­su­chung einer schnel­len Abküh­lung groß ist: „Über­hitz­te Gemü­ter“ gehen für den kurz­zei­ti­gen Thrill ein lebens­ge­fähr­li­ches Risi­ko ein! Daher appel­liert der Ruhr­ver­band vor allem an jun­ge Men­schen, ihr Leben und ihre Gesund­heit nicht leicht­fer­tig aufs Spiel zu set­zen. Siche­ren Was­ser­spaß bie­ten die aus­ge­wie­se­nen Bade­stel­len, die es an den Tal­sper­ren und am Bal­de­ney­see in Essen gibt.

Die genaue Lage aller Bade­stel­len ist unter fol­gen­dem Link zu fin­den: https://​www​.ruhr​ver​band​.de/​s​p​o​r​t​-​f​r​e​i​z​e​i​t​/​b​a​den.

Wäh­rend das Schwim­men in der Ruhr auch durch Strö­mun­gen an Brü­cken­pfei­lern und Weh­ren sowie auf­grund natür­li­cher Strom­schnel­len gefähr­lich ist, sind wag­hal­si­ge Sprün­ge an den Tal­sper­ren des Ruhr­ver­bands nicht nur für die Sprin­ger selbst, son­dern auch für ande­re eine gro­ße Gefahr. Denn wäh­rend jeder Sprung in unbe­kann­te Gewäs­ser wegen even­tu­el­ler Hin­der­nis­se unter der Was­ser­ober­flä­che ohne­hin schon zu schwers­ten Ver­let­zun­gen füh­ren kann, kommt bei einer Tal­sper­re wie dem Möh­ne­see noch der schwan­ken­de Was­ser­spie­gel hin­zu. Im Klar­text: Eine Stel­le, die viel­leicht ges­tern noch tief genug war, kann schon heu­te oder mor­gen zu flach sein!

Der als Tauch­re­vier aus­ge­wie­se­ne Stein­bruch in Dele­cke am Möh­ne­see birgt zudem noch ein wei­te­res Risi­ko: Hier muss jeder­zeit damit gerech­net wer­den, dass unter Was­ser jemand unter­wegs ist bzw. plötz­lich auf­taucht und durch den Leicht­sinn der Sprin­ger eben­falls gefähr­det wird.

Übri­gens: Das Sprin­gen von Brü­cken oder ähn­li­chem in die Tal­sper­ren des Ruhr­ver­bands ver­stößt gegen die Frei­zeit­ord­nung und kann als Ord­nungs­wid­rig­keit geahn­det wer­den. Ein Land­schafts­kon­troll­dienst über­wacht regel­mä­ßig die Ein­hal­tung der Frei­zeit­ord­nung. Auch an der Ruhr ist das Baden – und das umfasst natür­lich auch Sprün­ge ins Was­ser – außer­halb der zuge­las­se­nen Bade­stel­len in Bochum-Dah­l­hau­sen, Essen und Mül­heim untersagt.

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Quel­le: Ruhrverband
Foto­credits: Ruhrverband