Dos und Don’ts rund um die Talsperren und Stauseen des Ruhrverbands – Damit alle Freizeit und Erholung genießen können, ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt
Die Ferien sind in vollem Gange, und so langsam spielt auch das Wetter mit. Kein Wunder, dass Freizeit- und Erholungssuchende die Nähe zum Wassers suchen. So sind auch die Gewässer des Ruhrverbands im Sommer, besonders an heißen Tagen, beliebte und stark frequentierte Ausflugsziele. Ausgewiesene Badestellen laden zur Erfrischung ein, es wird gesegelt und geangelt. Um allen ein unbeschwertes Freizeitvergnügen zu gewährleisten, gelten daher gewisse Spielregeln für alle:
Freizeitordnung beachten: Beim Rudern, Paddeln, Tauchen, Surfen, Segeln und Baden ist neben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften die Freizeitordnung des Ruhrverbands für die Talsperren zu beachten, die im Internet unter www.ruhrverband.de/sport-freizeit/freizeitordnung abrufbar ist. Auch Hinweisschilder an den Talsperren informieren über die geltenden Regeln. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich zum Beispiel Taucher und Segler nicht gegenseitig in die Quere kommen.
Bereits seit 2011 ist das Befahren einiger Talsperren und Stauseen mit gewässerverträglichen Elektromotoren erlaubt. Wichtig: Alle elektrisch betriebenen Wasserfahrzeuge benötigen eine E‑Plakette. Der Erwerb von Elektroplaketten gilt nicht nur für Boote mit E‑Antrieb, sondern ist z.B. auch für Stand-Up-Paddle-Boards mit eingebautem Elektromotor erforderlich. Welche Wasserfahrzeuge eine Plakette brauchen, steht auch in der Freizeitordnung. Boots- und Motorplaketten sind für NutzerInnen mit gemieteten Bootsliegeplätzen an Steganlagen über die Vereinsvorstände bzw. Bootsvermietungsbetriebe erhältlich. Für alle übrigen NutzerInnen sind die Boots- und Motorplaketten bei den in den Freizeitkarten verzeichneten Ausgabestellen sowie online unter www.angeln-im-sauerland.de erhältlich. An den Talsperren mit direkter Trinkwasserentnahme (Ennepe‑, Verse‑, Fürwigge‑, Listertalsperre) sind Elektromotoren nicht zugelassen!
Im Zulaufbereich der Möhne zur Möhnetalsperre hat sich eine besondere Flachwasserzone als Rast- und Brutgebiet für Wasservögel entwickelt – hier ist neben dem Windsurfen auch jede andere Nutzung der Zone durch Boote und andere Wasserfahrzeuge verboten – die Zone ist durch Bojen gekennzeichnet. Ebenfalls durch Bojenketten markiert ist der Bereich rund um das Naturschutzgebiet Gilberginsel in der Biggetalsperre. Hier gilt ein umfassendes Betretungs- und Befahrungsverbot.
Die Freizeitordnung wird regelmäßig aktualisiert. Die aktuelle Fassung steht unter
https://ruhrverband.de/fileadmin/pdf/sport_und_freizeit/Freizeitordnung.pdf zum Download bereit. Die Missachtung der Bestimmungen kann bei Feststellung zu empfindlichen Bearbeitungsentgelten führen.
Gut zu wissen: Rechtliche Grundlage für die Freizeitnutzung an den Ruhrverbandstalsperren ist die Gemeingebrauchsverordnung der Bezirksregierung Arnsberg sowie die ergänzende Freizeitordnung des Ruhrverbands. Ziel der Verordnungen ist es, eine möglichst umfassende und gewässerverträgliche Freizeitnutzung mit den übrigen wasserwirtschaftlichen Aufgaben der Talsperren in Einklang zu bringen.
Wichtig für Angelfans: Angelkarten sind als Tages‑, Zweitages‑, Wochen- oder Jahreskarten in den Tourist-Informationen im Verbandsgebiet, in Angelgeschäften sowie an ausgewählten Kiosken und Tankstellen rund um die Talsperren erhältlich. Die Adressen der Verkaufsstellen und umfangreiche Angeltipps finden Sie unter http://www.ruhrverband.de/sport-freizeit/angeln. Alternativ können Angelkarten auch bequem online unter https://shop.angeln-im-sauerland.de/ erworben werden.
Verhütung von Waldbränden: Gerade an sonnigen Tagen bieten die Wälder rund um die Talsperren des Ruhrverbands Schatten. Die Wälder sind im Sommer aber auch einer extremen Waldbrandgefahr ausgesetzt. Deshalb ist es wichtig, dass Erholungssuchende das bestehende Grill- und Lagerfeuerverbot unbedingt beachten! Schon geringer Funkenflug kann auf trockenen Böden und ausgetrocknetem Holz verheerende Folgen haben. Außerdem ist darauf zu achten, dass der Wald nicht
durch brennende Gegenstände gefährdet wird. Das Feuerverbot gilt insbesondere auch für die Uferbereiche und Uferstreifen der Talsperren. Wer hiergegen verstößt, begeht nach der Gemeingebrauchsverordnung der Bezirksregierung Arnsberg eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden kann.
Entsorgung von Abfällen: Wo es schön ist, da lass dich nieder. Aber: Nimm deinen Müll wieder mit! Im Sommer ist das Müllproblem rund um die Talsperren besonders groß. Herumliegende Essensreste, Plastiktüten, Flaschen und Co. verschandeln nicht nur die Natur, sondern verschmutzen auch unsere Gewässer. Das Wegwerfen von Müll ist übrigens auch eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Der Ruhrverband appelliert an alle Besucherinnen und Besucher der Talsperren, sich rücksichtsvoll zu verhalten und alles Mitgebrachte wieder mit nach Hause zu nehmen.
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Quelle: Ruhrverband
Fotocredits: Ruhrverband