Dos und Don’ts rund um die Talsperren und Stauseen des Ruhrverbands

Dos und Don’ts rund um die Talsperren und Stauseen des Ruhrverbands – Damit alle Freizeit und Erholung genießen können, ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt

Die Feri­en sind in vol­lem Gan­ge, und so lang­sam spielt auch das Wet­ter mit. Kein Wun­der, dass Frei­zeit- und Erho­lungs­su­chen­de die Nähe zum Was­sers suchen. So sind auch die Gewäs­ser des Ruhr­ver­bands im Som­mer, beson­ders an hei­ßen Tagen, belieb­te und stark fre­quen­tier­te Aus­flugs­zie­le. Aus­ge­wie­se­ne Bade­stel­len laden zur Erfri­schung ein, es wird gese­gelt und gean­gelt. Um allen ein unbe­schwer­tes Frei­zeit­ver­gnü­gen zu gewähr­leis­ten, gel­ten daher gewis­se Spiel­re­geln für alle:

Frei­zeit­ord­nung beach­ten: Beim Rudern, Pad­deln, Tau­chen, Sur­fen, Segeln und Baden ist neben den öffent­lich-recht­li­chen Vor­schrif­ten die Frei­zeit­ord­nung des Ruhr­ver­bands für die Tal­sper­ren zu beach­ten, die im Inter­net unter www​.ruhr​ver​band​.de/​s​p​o​r​t​-​f​r​e​i​z​e​i​t​/​f​r​e​i​z​e​i​t​o​r​d​n​ung abruf­bar ist. Auch Hin­weis­schil­der an den Tal­sper­ren infor­mie­ren über die gel­ten­den Regeln. Nur so kann sicher­ge­stellt wer­den, dass sich zum Bei­spiel Tau­cher und Seg­ler nicht gegen­sei­tig in die Que­re kommen.

Bereits seit 2011 ist das Befah­ren eini­ger Tal­sper­ren und Stau­seen mit gewäs­ser­ver­träg­li­chen Elek­tro­mo­to­ren erlaubt. Wich­tig: Alle elek­trisch betrie­be­nen Was­ser­fahr­zeu­ge benö­ti­gen eine E‑Plakette. Der Erwerb von Elek­tro­pla­ket­ten gilt nicht nur für Boo­te mit E‑Antrieb, son­dern ist z.B. auch für Stand-Up-Padd­le-Boards mit ein­ge­bau­tem Elek­tro­mo­tor erfor­der­lich. Wel­che Was­ser­fahr­zeu­ge eine Pla­ket­te brau­chen, steht auch in der Frei­zeit­ord­nung. Boots- und Motor­pla­ket­ten sind für Nut­ze­rIn­nen mit gemie­te­ten Boots­lie­ge­plät­zen an Steg­an­la­gen über die Ver­eins­vor­stän­de bzw. Boots­ver­mie­tungs­be­trie­be erhält­lich. Für alle übri­gen Nut­ze­rIn­nen sind die Boots- und Motor­pla­ket­ten bei den in den Frei­zeit­kar­ten ver­zeich­ne­ten Aus­ga­be­stel­len sowie online unter www​.angeln​-im​-sau​er​land​.de erhält­lich. An den Tal­sper­ren mit direk­ter Trink­was­ser­ent­nah­me (Ennepe‑, Verse‑, Fürwigge‑, Lis­ter­tal­sper­re) sind Elek­tro­mo­to­ren nicht zugelassen!

Im Zulauf­be­reich der Möh­ne zur Möh­n­etal­sper­re hat sich eine beson­de­re Flach­was­ser­zo­ne als Rast- und Brut­ge­biet für Was­ser­vö­gel ent­wi­ckelt – hier ist neben dem Wind­sur­fen auch jede ande­re Nut­zung der Zone durch Boo­te und ande­re Was­ser­fahr­zeu­ge ver­bo­ten – die Zone ist durch Bojen gekenn­zeich­net. Eben­falls durch Bojen­ket­ten mar­kiert ist der Bereich rund um das Natur­schutz­ge­biet Gil­berg­in­sel in der Big­ge­tal­sper­re. Hier gilt ein umfas­sen­des Betre­tungs- und Befahrungsverbot.

Die Frei­zeit­ord­nung wird regel­mä­ßig aktua­li­siert. Die aktu­el­le Fas­sung steht unter
https://​ruhr​ver​band​.de/​f​i​l​e​a​d​m​i​n​/​p​d​f​/​s​p​o​r​t​_​u​n​d​_​f​r​e​i​z​e​i​t​/​F​r​e​i​z​e​i​t​o​r​d​n​u​n​g​.​pdf zum Down­load bereit. Die Miss­ach­tung der Bestim­mun­gen kann bei Fest­stel­lung zu emp­find­li­chen Bear­bei­tungs­ent­gel­ten führen.

Gut zu wis­sen: Recht­li­che Grund­la­ge für die Frei­zeit­nut­zung an den Ruhr­ver­band­s­tal­sper­ren ist die Gemein­ge­brauchs­ver­ord­nung der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg sowie die ergän­zen­de Frei­zeit­ord­nung des Ruhr­ver­bands. Ziel der Ver­ord­nun­gen ist es, eine mög­lichst umfas­sen­de und gewäs­ser­ver­träg­li­che Frei­zeit­nut­zung mit den übri­gen was­ser­wirt­schaft­li­chen Auf­ga­ben der Tal­sper­ren in Ein­klang zu bringen.

Wich­tig für Angel­fans: Angel­kar­ten sind als Tages‑, Zweitages‑, Wochen- oder Jah­res­kar­ten in den Tou­rist-Infor­ma­tio­nen im Ver­bands­ge­biet, in Angel­ge­schäf­ten sowie an aus­ge­wähl­ten Kios­ken und Tank­stel­len rund um die Tal­sper­ren erhält­lich. Die Adres­sen der Ver­kaufs­stel­len und umfang­rei­che Angel­tipps fin­den Sie unter http://​www​.ruhr​ver​band​.de/​s​p​o​r​t​-​f​r​e​i​z​e​i​t​/​a​n​g​eln. Alter­na­tiv kön­nen Angel­kar­ten auch bequem online unter https://​shop​.angeln​-im​-sau​er​land​.de/ erwor­ben werden.

Ver­hü­tung von Wald­brän­den: Gera­de an son­ni­gen Tagen bie­ten die Wäl­der rund um die Tal­sper­ren des Ruhr­ver­bands Schat­ten. Die Wäl­der sind im Som­mer aber auch einer extre­men Wald­brand­ge­fahr aus­ge­setzt. Des­halb ist es wich­tig, dass Erho­lungs­su­chen­de das bestehen­de Grill- und Lager­feu­er­ver­bot unbe­dingt beach­ten! Schon gerin­ger Fun­ken­flug kann auf tro­cke­nen Böden und aus­ge­trock­ne­tem Holz ver­hee­ren­de Fol­gen haben. Außer­dem ist dar­auf zu ach­ten, dass der Wald nicht
durch bren­nen­de Gegen­stän­de gefähr­det wird. Das Feu­er­ver­bot gilt ins­be­son­de­re auch für die Ufer­be­rei­che und Ufer­strei­fen der Tal­sper­ren. Wer hier­ge­gen ver­stößt, begeht nach der Gemein­ge­brauchs­ver­ord­nung der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg eine Ord­nungs­wid­rig­keit, die mit emp­find­li­chen Geld­bu­ßen geahn­det wer­den kann.

Ent­sor­gung von Abfäl­len: Wo es schön ist, da lass dich nie­der. Aber: Nimm dei­nen Müll wie­der mit! Im Som­mer ist das Müll­pro­blem rund um die Tal­sper­ren beson­ders groß. Her­um­lie­gen­de Essens­res­te, Plas­tik­tü­ten, Fla­schen und Co. ver­schan­deln nicht nur die Natur, son­dern ver­schmut­zen auch unse­re Gewäs­ser. Das Weg­wer­fen von Müll ist übri­gens auch eine Ord­nungs­wid­rig­keit, die mit einem Buß­geld geahn­det wer­den kann. Der Ruhr­ver­band appel­liert an alle Besu­che­rin­nen und Besu­cher der Tal­sper­ren, sich rück­sichts­voll zu ver­hal­ten und alles Mit­ge­brach­te wie­der mit nach Hau­se zu nehmen.

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Quel­le: Ruhrverband
Foto­credits: Ruhrverband