ADFC: Blinker sollen bald an allen Fahrrädern zulässig sein

Der Bundesrat hat empfohlen, dass zukünftig alle Fahrräder freiwillig mit Blinkern ausgerüstet werden können. Die nötige Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums gilt als sicher.

Am 17. Mai hat der Bun­des­rat ver­schie­de­ne Neu­re­ge­lun­gen der Stra­ßen­ver­kehrs-Zulas­sungs-Ord­nung (StV­ZO) auf den Weg gebracht. Dazu gehört die Zulas­sung von Fahrt­rich­tungs­an­zei­gern für alle Fahr­rä­der: Bis­lang waren Blin­ker nur bei mehr­spu­ri­gen Fahr­rä­dern oder sol­chen mit einem Auf­bau, der Hand­zei­chen der Fah­ren­den ganz oder teil­wei­se ver­deckt, zuläs­sig. Der ADFC begrüßt die­se Ände­rung und erhofft sich vor allem bei Links­ab­bie­ge­vor­gän­gen bes­se­re Sicht­bar­keit und Sicher­heit für Radfahrende.

Zuver­läs­sig­keit ist gegeben

Begrün­det wird die Ände­rung damit, dass mitt­ler­wei­le die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen für zuver­läs­si­ge Funk­ti­on gege­ben sei­en. Die Dyna­mo­leis­tung reich­te frü­her nicht aus, um neben Schein­wer­fer und Rück­licht auch noch Blin­ker mit aus­rei­chend Ener­gie zu ver­sor­gen. Naben­dy­na­mos, Akkus und Elek­tro­rad-Akkus stel­len aber nun genug Leis­tung dafür bereit.

Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für digi­ta­le Infra­struk­tur und Ver­kehr (BMDV) muss der Ände­rung noch die Zustim­mung geben, hat die­se aber bereits signa­li­siert. In eini­gen Wochen könn­te die über­ar­bei­te­te StV­ZO nach der öffent­li­chen Ver­kün­di­gung in Kraft treten.

 

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Bild: Fahr­rad-Blin­ker sind zukünf­tig an allen Fahr­rä­dern zulässig.

 

Quel­le: All­ge­mei­ner Deut­scher Fahr­rad-Club e. V. (ADFC)
Foto­credits: © Busch und Müller