TÜV-Verband begrüßt “Recht auf Reparatur”

TÜV-Verband begrüßt “Recht auf Reparatur”

Berlin/​Winterberg: TÜV-Ver­band: Zustim­mung des EU-Par­la­ments wich­ti­ger Schritt. Weg­werf­kul­tur been­den und ver­ant­wor­tungs­vol­le­ren Umgang mit Res­sour­cen för­dern. Unab­hän­gi­ge Prüf­stel­len kön­nen mit Zer­ti­fi­zie­run­gen von Repa­ra­tur­werk­stät­ten Bei­trag zur Umset­zung leisten.

Das EU-Par­la­ment hat das “Recht auf Repa­ra­tur” beschlos­sen. Johan­nes Kröh­nert, Lei­ter Büro Brüs­sel des TÜV-Ver­bands, sagt dazu:

“Das Recht auf Repa­ra­tur ist ein Weg­be­rei­ter für die euro­päi­sche Kreis­lauf­wirt­schaft. Die Ver­pflich­tung der Her­stel­ler, Repa­ra­tu­ren zu ermög­li­chen, ist ein wich­ti­ger Schritt auf dem Weg zu einer nach­hal­ti­gen Kon­sum­ge­sell­schaft. Verbraucher:innen müs­sen in Zukunft defek­te Pro­duk­te nicht mehr zwangs­läu­fig erset­zen, son­dern kön­nen die­se repa­rie­ren las­sen – auch bei her­stel­ler­un­ab­hän­gi­gen Repa­ra­tur­werk­stät­ten. So kann die linea­re Wirt­schaft been­det und ein ver­ant­wor­tungs­vol­ler Umgang mit unse­ren Res­sour­cen geschaf­fen wer­den. Die Lebens­dau­er der Pro­duk­te wird ver­län­gert, erheb­li­che Men­gen an Abfall wer­den ver­mie­den und die Abhän­gig­keit von aus­län­di­schen Roh­stof­fen wird reduziert.”

“Orts­na­he und bezahl­ba­re Repa­ra­tu­ren von Haus­halts­ge­rä­ten und All­tags­pro­duk­ten wer­den jetzt grund­sätz­lich mög­lich. Durch die Ein­füh­rung einer Gewähr­leis­tung, die bis zu einem Jahr nach der Repa­ra­tur gilt, kön­nen Verbraucher:innen dar­auf ver­trau­en, dass die Repa­ra­tur ord­nungs­ge­mäß durch­ge­führt wur­de. Unter die neu­en Rege­lun­gen fällt “wei­ße Ware” wie Kühl­schrän­ke oder Geschirr­spü­ler, Hard­ware wie Smart­phones, Tablets oder Com­pu­ter, aber auch Ver­kehrs­mit­tel wie Fahr­rä­der. Um einen umfas­sen­de­ren Bei­trag zu leis­ten, spricht sich der TÜV-Ver­band dafür aus, das Recht auf Repa­ra­tur per­spek­ti­visch auf wei­te­re Pro­duk­te auszudehnen.”

“Freie Werk­stät­ten kön­nen ihre Qua­li­tät und Repa­ra­tur­kom­pe­tenz durch eine Zer­ti­fi­zie­rung von unab­hän­gi­gen Stel­len nach­wei­sen. Das bie­tet den Verbraucher:innen eine wert­vol­le Ori­en­tie­rungs­hil­fe bei der Aus­wahl einer Werk­statt. Unab­hän­gi­ge Prüf­stel­len kön­nen durch die Zer­ti­fi­zie­rung von Repa­ra­tur­werk­stät­ten Ver­trau­en schaf­fen. Damit leis­ten sie einen wich­ti­gen Bei­trag zur erfolg­rei­chen Umset­zung des Rechts auf Reparatur.”

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter: www​.tuev​-ver​band​.de/​p​r​o​d​u​kte

 

Über den TÜV-Verband

Als TÜV-Ver­band e.V. ver­tre­ten wir die poli­ti­schen Inter­es­sen der TÜV-Prüf­or­ga­ni­sa­tio­nen und för­dern den fach­li­chen Aus­tausch unse­rer Mit­glie­der. Wir set­zen uns für die tech­ni­sche und digi­ta­le Sicher­heit sowie die Nach­hal­tig­keit von Fahr­zeu­gen, Pro­duk­ten, Anla­gen und Dienst­leis­tun­gen ein. Grund­la­ge dafür sind all­ge­mein­gül­ti­ge Stan­dards, unab­hän­gi­ge Prü­fun­gen und qua­li­fi­zier­te Wei­ter­bil­dung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der tech­ni­schen Sicher­heit zu wah­ren, Ver­trau­en in die digi­ta­le Welt zu schaf­fen und unse­re Lebens­grund­la­gen zu erhal­ten. Dafür sind wir im regel­mä­ßi­gen Aus­tausch mit Poli­tik, Behör­den, Medi­en, Unter­neh­men und Verbraucher:innen.

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