Winterberg HSK – Gefahr von Blitzeis: Auto besser stehen lassen – Fahren auf spiegelglatten Straßen

ADAC Tipps fürs Fahren auf spiegelglatten Straßen – Gefahr von Blitzeis: Auto besser stehen lassen

Immer wie­der wer­den Auto­fah­re­rin­nen und Auto­fah­rer im Win­ter von spie­gel­glat­ten Fahr­bah­nen über­rascht. In vie­len Lan­des­tei­len Deutsch­lands droht heu­te und in den kom­men­den Tagen Blitz­eis. Dazu kann es kom­men, wenn Regen oder Schnee­re­gen auf gefro­re­ne Fahr­bah­nen fällt und sofort gefriert. Dann ver­wan­delt sich die Stra­ße blitz­ar­tig in eine har­te, zusam­men­hän­gen­de Eis­schicht und ein siche­res Manö­vrie­ren wird nahe­zu unmög­lich. Der ADAC infor­miert, wie Auto­fah­rer sich bei Blitz­eis ver­hal­ten sollten.

Gene­rell soll­ten sich Auto­fah­rer laut ADAC recht­zei­tig vor Fahrt­an­tritt über die aktu­el­len Stra­ßen­ver­hält­nis­se infor­mie­ren. Kri­tisch sind vor allem Tage, an denen nach einer län­ge­ren Frost­pha­se Regen auf gefro­re­nen Boden fällt. Das Pro­blem: Win­ter­rei­fen, Anti­blo­ckier­sys­tem (ABS), Elek­tro­ni­sches Sta­bi­li­täts­pro­gramm (ESP) oder auch Ket­ten hel­fen nicht mehr, wenn Blitz­eis die Stra­ße in eine Rutsch­bahn ver­wan­delt. Wird im Radio vor Blitz­eis oder Eis­re­gen gewarnt, soll­te man nicht zwin­gend erfor­der­li­che Fahr­ten bes­ser ver­schie­ben und das Auto ste­hen lassen.

Das A und O für eine siche­re Fahrt ist eine vor­aus­schau­en­de und umsich­ti­ge Fahr­wei­se. Wich­tig ist, den Abstand zum Vor­der­mann zu ver­grö­ßern, mög­lichst sanft zu brem­sen und hek­ti­sche Lenk­ma­nö­ver zu ver­mei­den. Wer unter­wegs von Eis­re­gen über­rascht wird, soll­te gege­be­nen­falls eine Pau­se ein­le­gen und im Zwei­fel auf den Streu­dienst war­ten. Im schlimms­ten Fall kann dies bedeu­ten, dass man vor­über­ge­hend am äußers­ten Fahr­bahn­rand sein Fahr­zeug abstel­len muss.

Ein wich­ti­ger Hin­weis für alle Auto­fah­rer, die kei­ne Win­ter­rei­fen auf­ge­zo­gen haben: Bei win­ter­li­chen Stra­ßen­ver­hält­nis­sen zu denen auch Glatt­eis zählt, darf nicht mit Som­mer­rei­fen gefah­ren wer­den! Erlaubt sind nur noch win­ter­taug­li­che Rei­fen, die mit dem Alpi­ne-Sym­bol gekenn­zeich­net sind. Auch M+S‑Reifen kön­nen noch mit Über­gangs­fris­ten wei­ter­ver­wen­det wer­den. Die­se Rege­lung zum Gebrauch der Win­ter­rei­fen gilt situa­tiv, das heißt, sie ist nicht an eine bestimm­te Jah­res­zeit gebun­den. Ein Ver­stoß wird mit einer Geld­bu­ße in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flens­burg geahn­det. Bei einer Behin­de­rung des Ver­kehrs auf­grund fal­scher Rei­fen bei win­ter­li­chen Wet­ter­ver­hält­nis­sen erhöht sich das Buß­geld auf 80 Euro und einen Punkt. Kommt es zu einem Unfall, droht eine Kür­zung der Versicherungsleistungen.

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Quel­le: ADAC Kommunikation
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Foto­credit: Ado­be­Stock 629297747 / Brisystem

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