Adieu Schottergarten – Kiesbeete keine Grünfläche im Sinne der Bauordnung

Adieu Schottergarten – Kiesbeete keine Grünfläche im Sinne der Bauordnung

Schot­ter­gär­ten sind seit gerau­mer Zeit sehr umstrit­ten, weil sie nur weni­gen Pflan­zen und damit auch weni­gen Insek­ten und Vögeln einen Lebens­raum bie­ten. Nun haben sie auch vor Gericht eine deut­li­che Abfuhr erhal­ten. Es ging um die Fra­ge, ob zwei 50 Qua­drat­me­ter Bee­te in einem Vor­gar­ten mit Kies und ein­zel­nen Pflan­zen recht­lich als „Grün­flä­chen“ zu betrach­ten sind.Wäre das der Fall gewe­sen, dann hät­ten sie den Vor­schrif­ten der Bau­ord­nung ent­spro­chen und eine Besei­ti­gungs­an­ord­nung der Kom­mu­ne wäre hin­fäl­lig gewesen.

Doch sowohl Ver­wal­tungs- als auch Ober­ver­wal­tungs­ge­richt urteil­ten nach Infor­ma­ti­on des Info­diens­tes Recht und Steu­ern der LBS, dass man nicht von Grün­flä­chen spre­chen kön­ne. Wesent­li­ches Merk­mal müs­se hier der „grü­ne Cha­rak­ter“ der Gesamt­an­la­ge sein. Das sei aber bei ein­zel­nen Koni­fe­ren und Sträu­chern inmit­ten einer Kies­flä­che nicht der Fall.

(Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Lüne­burg, Akten­zei­chen 1 LA 2022)

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Quel­le: Dr. Ivonn Kap­pel, Refe­rat Pres­se, Bun­des­ge­schäfts­stel­le Landesbausparkassen
Ori­gi­nal-Con­tent von: Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS), über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift: Kies­bee­te kei­ne Grün­flä­che im Sin­ne der Bau­ord­nung Schot­ter­gär­ten sind seit gerau­mer Zeit sehr umstritten …
Bildrechte:Bundesgeschäftsstelle Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS)
Fotograf:Bundesgeschäftsstelle LBS

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