Jobben in den Semester-Ferien – Worauf Arbeitgeber und Studierende im Hochsauerlandkreis achten müssen

Worauf Arbeitgeber und Studierende im Hochsauerlandkreis achten müssen

HSK: Das Leben ist teu­rer gewor­den. Für vie­le Stu­die­ren­de sind die Semes­ter­fe­ri­en daher eine will­kom­me­ne Gele­gen­heit, um Geld zu ver­die­nen. Auch im Hoch­sauer­land­kreis job­ben Stu­die­ren­de, um ihr Ein­kom­men auf­zu­bes­sern. Hier­bei gilt: Dau­ert der Job nicht län­ger als drei Mona­te bezie­hungs­wei­se 70 Arbeits­ta­ge im Kalen­der­jahr, han­delt es sich in der Regel um eine kurz­fris­ti­ge Beschäf­ti­gung und die Stu­die­ren­den blei­ben ver­si­che­rungs­frei in der Kranken‑, Pflege‑, Arbeits­lo­sen- und Ren­ten­ver­si­che­rung. „Es wer­den alle Beschäf­ti­gun­gen des lau­fen­den Kalen­der­jah­res berück­sich­tigt und das unab­hän­gig davon, wie viel Geld Stu­die­ren­de dabei ver­die­nen und wie vie­le Stun­den sie in der Woche arbei­ten“, sagt AOK-Ser­vice­re­gi­ons­lei­ter Dirk Schnei­der.  

Sobald sich die Beschäf­ti­gung jedoch ver­län­gert und die bis­her kurz­fris­ti­ge Tätig­keit nun län­ger als drei Mona­te oder 70 Arbeits­ta­ge im Kalen­der­jahr andau­ert, sind ab dem Zeit­punkt des Bekannt­wer­dens der Über­schrei­tung, Bei­trä­ge in die Ren­ten­kas­se zu zah­len. Was am Ende der Beschäf­ti­gung auf dem eige­nen Kon­to bleibt und ob für die Kranken‑, Pfle­ge- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung gezahlt wer­den muss, ist abhän­gig von wei­te­ren Faktoren.

Bei­trä­ge zur Kranken‑, Pfle­ge- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung wer­den dann fäl­lig, wenn der Job nicht aus­schließ­lich in den Semes­ter­fe­ri­en aus­ge­übt wird und die Wochen­ar­beits­zeit der Beschäf­ti­gung mehr als 20 Stun­den beträgt. Dage­gen sind kei­ne Bei­trä­ge zur Kranken‑, Pfle­ge- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung zu zah­len, wenn alle befris­te­ten Beschäf­ti­gun­gen zusam­men nicht mehr als 26 Wochen oder 182 Kalen­der­ta­ge im Jahr aus­ge­übt wer­den. Dabei wer­den alle befris­te­ten Jobs im Lau­fe eines Jah­res, zurück­ge­rech­net vom vor­aus­sicht­li­chen Ende der zu beur­tei­len­den Beschäf­ti­gung, mit einer Wochen­ar­beits­zeit von jeweils mehr als 20 Stun­den berück­sich­tigt. Fol­ge: Die Beschäf­ti­gung, mit der die Gren­ze über­schrit­ten wird, ist dann kom­plett sozialversicherungspflichtig.

„Sind Stu­die­ren­de über die Eltern, den Ehe­part­ner oder die Ehe­part­ne­rin fami­li­en­ver­si­chert und üben sie ledig­lich eine kurz­fris­ti­ge Beschäf­ti­gung in den Semes­ter­fe­ri­en aus, bleibt die kos­ten­freie Fami­li­en­ver­si­che­rung bestehen. Bei Stu­die­ren­den, die nicht aus­schließ­lich kurz­fris­tig beschäf­tigt sind, bei denen aber das Stu­di­um wei­ter­hin im Vor­der­grund steht (Werk­stu­den­ten­pri­vi­leg), ist die maß­ge­ben­de Gesamt­ein­kom­mens­gren­ze für die kos­ten­freie Fami­li­en­ver­si­che­rung zu beach­ten. Die­se liegt in die­sem Jahr bei monat­lich 485 Euro. Wird die­se Gren­ze über­schrit­ten, kommt mög­li­cher­wei­se eine Ver­si­che­rung in der stu­den­ti­schen Kran­ken­ver­si­che­rung in Betracht“, so Schnei­der. 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen rund ums Stu­di­um und zur Kran­ken­ver­si­che­rung wäh­rend der Semes­ter­fe­ri­en gibt es in jedem AOK-Kun­den­cen­ter oder online unter aok​.de/nw Stich­wort‚ Kran­ken­ver­si­che­rung für Studierende.

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Quel­le: Jörg Lewe, Spe­zia­list Pres­se Ser­vice­re­gi­on, AOK Nord­West.Die Gesund­heits­kas­se.

Bild 1 / Büro Tele­fon: Für vie­le Stu­die­ren­de aus dem Hoch­sauer­land­kreis sind die Semes­ter­fe­ri­en ein will­kom­me­ner Anlass, um durch Job­ben Geld zu verdienen.
Foto:©AOK/hfr.

Bild 2 / Ser­vice: Auch im Hoch­sauer­land­kreis bes­sern vie­le Stu­die­ren­de in den Semes­ter­fe­ri­en ihr Ein­kom­men auf.
Foto: ©AOK/​hfr.

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