Ärztin nicht willkommen – Wohnungseigentümer wollten Betreiben einer Praxis untersagen

Ärztin nicht willkommen – Wohnungseigentümer wollten Betreiben einer Praxis untersagen

Eigent­lich sind im Zei­chen des Ärz­te­man­gels Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­ter die­ses Berufs­stan­des über­all höchst will­kom­men. Doch wenn es um den Ein­zug einer Pra­xis in einem als Eigen­tums­woh­nung vor­ge­se­he­nen Objekt geht, dann kann das nach Aus­kunft des Info­diens­tes Recht und Steu­ern der LBS auch mal anders aussehen.

(Land­ge­richt Frankfurt/​Main, Akten­zei­chen 2–13 S 131/20)

Der Fall : Ein Woh­nungs­ei­gen­tü­mer hat­te sei­ne Immo­bi­lie an die eige­ne Ehe­frau, eine Ärz­tin, ver­mie­tet. Sie betrieb dort eine Pra­xis. Die Gemein­schaft unter­nahm über einen sehr lan­gen Zeit­raum hin­weg nichts, ent­schloss sich aber ein Vier­tel­jahr­hun­dert spä­ter dann doch dage­gen vor­zu­ge­hen. Die WEG ver­wies auf die Tei­lungs­er­klä­rung, die eine sol­che Nut­zung nicht gestat­te. Der rege Besu­cher­ver­kehr stö­re das Gemein­schafts­le­ben nach­hal­tig, argu­men­tier­ten die Mitglieder.

Das Urteil : Zwei Gerichts­in­stan­zen sahen es zwar dem Grund­satz nach eben­so. Täg­lich mehr als 50 Pati­en­ten, so hieß es im Urteil, das sei schon etwas ande­res als eine typi­sche Wohn­nut­zung. Des­we­gen bestehe theo­re­tisch ein Unter­las­sungs­an­spruch. Im kon­kre­ten Fall sei die­ser aber wegen des 25-jäh­ri­gen Hin­neh­mens der Situa­ti­on verwirkt.

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Quel­le : Dr. Ivonn Kap­pel, Refe­rat Pres­se, Bun­des­ge­schäfts­stel­le Landesbausparkassen
Ori­gi­nal-Con­tent von : Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS), über­mit­telt durch news aktuell

Bildrechte:©Bundesgeschäftsstelle Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS)
Fotograf:©Bundesgeschäftsstelle LBS

 

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