Organspende: Ja oder Nein? Wichtig ist die Entscheidung / Tag der Organspende am 3. Juni

Organspende: Ja oder Nein? Wichtig ist die Entscheidung / Tag der Organspende am 3. Juni

Die meis­ten Men­schen in Deutsch­land fin­den Organ­spen­den sinn­voll und gut. Laut aktu­el­len Stu­di­en­ergeb­nis­sen der Bun­des­zen­tra­le für gesund­heit­li­che Auf­klä­rung (BZgA) ste­hen 8 von 10 Befrag­ten der Organ­spen­de posi­tiv gegen­über. Den­noch fehlt oft der letz­te Schritt, die eige­ne Ent­schei­dung auch zu doku­men­tie­ren. Doch genau dar­auf kommt es an.

War­um es an die­sem so wich­ti­gen Punkt nicht hapern soll­te, zei­gen aktu­el­le Ana­ly­sen der Deut­schen Stif­tung Organ­trans­plan­ta­ti­on (DSO): Einer der maß­geb­li­chen Grün­de, war­um im Jahr 2022 mög­li­che Organ­spen­den nicht durch­ge­führt wer­den konn­ten, war die feh­len­de Zustim­mung. Nur in rund 15 Pro­zent der Fäl­le lag eine schrift­li­che Ent­schei­dung der ver­stor­be­nen Per­son vor. Und wenn dann Ange­hö­ri­ge allein nach ihren eige­nen Wert­vor­stel­lun­gen ent­schei­den muss­ten, gaben sie – ver­mut­lich aus Unsi­cher­heit – in rund 80 Pro­zent der Fäl­le kei­ne Einwilligung.

Damit es Ange­hö­ri­ge in die­sen Situa­tio­nen leich­ter haben und der per­sön­li­che Wil­le bei einer mög­li­chen Organ­spen­de auch sicher umge­setzt wird, ist die eige­ne – und auch doku­men­tier­te – Ent­schei­dung zu Leb­zei­ten die bes­te Vor­aus­set­zung. Die­se lässt sich ganz ein­fach in einem Organ­spen­de­aus­weis fest­hal­ten. Wich­tig ist außer­dem, das The­ma mit der Fami­lie und nahe­ste­hen­den Men­schen zu bespre­chen. Wer dazu noch Infor­ma­tio­nen oder schlicht­weg einen Organ­spen­de­aus­weis braucht, dem bie­tet der bun­des­wei­te Tag der Organ­spen­de dafür eine gute Gelegenheit.

Tag der Organ­spen­de am 3. Juni – ein Appell für die eige­ne Entscheidung 

Der ers­te Sams­tag im Juni steht in Deutsch­land seit vier Jahr­zehn­ten im Zei­chen der Organ­spen­de. Auch in die­sem Jahr wer­ben Pati­en­ten­ver­bän­de, Insti­tu­tio­nen, Poli­tik und Pro­mi­nen­te mit Aktio­nen, Kam­pa­gnen sowie der zen­tra­len Ver­an­stal­tung in Düs­sel­dorf dafür, dass sich mehr Men­schen mit der Organ­spen­de aus­ein­an­der­set­zen und eine Ent­schei­dung dazu tref­fen. Es ist auch der Tag, an dem die bewe­gen­den Schick­sa­le der Men­schen im Blick­punkt ste­hen, die nach ihrem Tod Orga­ne gespen­det haben oder denen als Emp­fän­ge­rin oder Emp­fän­ger ein neu­es Leben geschenkt wur­de. Auch die­se Geschich­ten zei­gen, wie wich­tig das The­ma Organ­spen­de ist. Denn jeder Mensch kann jeder­zeit in die Situa­ti­on gera­ten, über eine Organ­spen­de ent­schei­den zu müs­sen oder selbst drin­gend ein Organ zu benötigen.

Mehr zur Ver­an­stal­tung am 3. Juni erfah­ren Sie auf der Web­site: Tag der Organspende.

Die Ant­wor­ten zu den häu­figs­ten Fra­gen gibt es hier: 

Wird alles für mich getan, wenn ich lebens­be­droh­lich erkran­ke und einen Organ­spen­de­aus­weis habe?

Ja. Das Ziel aller medi­zi­ni­schen Maß­nah­men im Fal­le einer schwe­ren Erkran­kung oder eines Unfalls ist es immer, das Leben eines Men­schen zu ret­ten. Not­ärz­tin­nen und ‑ärz­te, Ret­tungs­teams und Inten­siv­me­di­zi­ner, die sich dafür ein­set­zen, haben nichts mit der Organ­ent­nah­me und Trans­plan­ta­ti­on zu tun. Manch­mal kann einer Pati­en­tin oder einem Pati­en­ten trotz aller Bemü­hun­gen nicht mehr gehol­fen wer­den, Krank­heit oder Unfall­fol­gen sind zu weit fort­ge­schrit­ten. Mit­un­ter tritt der Tod dabei durch den unum­kehr­ba­ren Aus­fall der Gesamt­funk­ti­on des Groß­hirns, des Klein­hirns und des Hirn­stamms ein. Beim so genann­ten Hirn­tod kön­nen Kreis­lauf und Atmung nur noch künst­lich durch Beatmung und Medi­ka­men­te auf­recht­erhal­ten wer­den. Ledig­lich bei die­ser klei­nen Grup­pe Ver­stor­be­ner stellt sich die Fra­ge einer Organspende.

Ab einem bestimm­ten Alter ist es ver­mut­lich gar nicht mehr sinn­voll Orga­ne zu spen­den, oder?

Doch. Es gibt kei­ne Alters­be­gren­zung für eine Organ­spen­de. Was zählt, ist die jewei­li­ge Funk­ti­ons­fä­hig­keit der Orga­ne. Die­se hängt nur bedingt vom jewei­li­gen Lebens­al­ter ab. Ob ein Organ trans­plan­tiert wer­den kann, ent­schei­den medi­zi­ni­sche Vor­un­ter­su­chun­gen und die Ärz­tin oder der Arzt zum Zeit­punkt der Ent­nah­me. In Deutsch­land war die bis­her ältes­te Organ­spen­de­rin 98 Jah­re alt und ihre Leber konn­te erfolg­reich trans­plan­tiert werden.

Unter wel­chen Umstän­den ist eine Organ­spen­de über­haupt möglich? 

Für eine Organ­spen­de müs­sen zwei Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein: Einer­seits muss der Tod durch den Nach­weis des irrever­si­blen Hirn­funk­ti­ons­aus­falls, der so genann­te Hirn­tod, zwei­fels­frei nach den Richt­li­ni­en der Bun­des­ärz­te­kam­mer fest­ge­stellt wor­den sein. Dazu füh­ren zwei dafür qua­li­fi­zier­te Ärz­tin­nen oder Ärz­te unab­hän­gig von­ein­an­der meh­re­re Unter­su­chun­gen durch. Sie dür­fen weder an der Ent­nah­me oder an der Über­tra­gung der Spen­der­or­ga­ne betei­ligt sein, noch der Wei­sung eines betei­lig­ten Arz­tes unter­ste­hen. Ande­rer­seits muss eine Ein­wil­li­gung zur Organ­spen­de vor­lie­gen, z. B. schrift­lich in einem Organ­spen­de­aus­weis oder in einer Pati­en­ten­ver­fü­gung. Eben­so kann eine bestimm­te Per­son, der die Ent­schei­dung über­tra­gen wur­de, der Ent­nah­me zustim­men. Andern­falls wer­den die Ange­hö­ri­gen um eine Ent­schei­dung gebe­ten: nach dem münd­li­chen oder mut­maß­li­chen Wil­len des Ver­stor­be­nen. Ist der Wil­le unbe­kannt, müs­sen sie nach eige­nen Wert­vor­stel­lun­gen zustim­men oder ablehnen.

Ist es noch sinn­voll, einen Organ­spen­de­aus­weis aus­zu­fül­len, wenn es im Jahr 2024 ein Online-Regis­ter gibt? 

Ja. Der Organ­spen­de­aus­weis behält auch dann sei­ne Gül­tig­keit. Das gilt eben­so für den Ver­merk in einer Pati­en­ten­ver­fü­gung. Ein Ein­trag im künf­ti­gen Organ­spen­de-Regis­ter ist unab­hän­gig davon eben­falls sinn­voll und zu empfehlen.

Ist der Organ­spen­de­aus­weis recht­lich ver­bind­lich oder kön­nen Ange­hö­ri­ge noch eine ande­re Ent­schei­dung treffen? 

Der Wil­le der ver­stor­be­nen Per­son hat immer Vor­rang. Ist z. B. ein Ein­ver­ständ­nis in einem Organ­spen­de­aus­weis doku­men­tiert, so ist eine Organ­ent­nah­me recht­lich zuläs­sig. Die Ange­hö­ri­gen wer­den also nicht um eine Ent­schei­dung gebe­ten, sie müs­sen jedoch dar­über infor­miert wer­den. Nur wenn der Wil­le der oder des Ver­stor­be­nen weder schrift­lich vor­liegt noch in einem Gespräch erwähnt oder mit­ge­teilt wur­de, wer­den die Ange­hö­ri­gen gebe­ten, zunächst nach dem mut­maß­li­chen Wil­len oder – in letz­ter Kon­se­quenz – nach ihren eige­nen Wert­vor­stel­lun­gen zu ent­schei­den. In den meis­ten Fäl­len erfolgt dann kei­ne Zustim­mung. Ein mög­li­cher Grund: Ange­hö­ri­ge sind sich unsi­cher und möch­ten nichts falsch machen. Zudem kann die Situa­ti­on sehr belas­tend sein. Daher ist es rat­sam, zu Leb­zei­ten eine selbst­be­stimm­te Ent­schei­dung zu tref­fen und mit den per­sön­lich wich­tigs­ten Men­schen dar­über zu sprechen.

Wo bekom­me ich einen Organspendeausweis? 

Den Organ­spen­de­aus­weis gibt es z. B. in Apo­the­ken, Arzt­pra­xen, Behör­den oder bei Kran­ken­kas­sen. Eine kos­ten­freie Bestel­lung des Aus­wei­ses sowie von Info­bro­schü­ren ist bei der Bun­des­zen­tra­le für gesund­heit­li­che Auf­klä­rung (BZgA) jeder­zeit mög­lich. Eben­so kann dort der Organ­spen­de­aus­weis online aus­ge­füllt und aus­ge­druckt wer­den. Hier erhal­ten Sie den Organ­spen­de­aus­weis (organ​spen​de​-info​.de)

Gibt es noch ande­re Mög­lich­kei­ten die Ent­schei­dung zur Organ­spen­de zu doku­men­tie­ren, z. B. mit einer App oder als Tattoo? 

Bei einer App bzw. einem digi­ta­len Organ­spen­de­aus­weis ist mög­li­cher­wei­se nicht über­prüf­bar, ob die Ein­ga­be bzw. Erklä­rung tat­säch­lich von der betref­fen­den Per­son vor­ge­nom­men wur­de. Inso­fern ist eine sol­che digi­ta­le Erklä­rung kei­ne recht­lich ver­bind­li­che Doku­men­ta­ti­ons­form der Ent­schei­dung für oder gegen eine Organspende.

Sie kann ledig­lich als Anhalts­punkt für Ange­hö­ri­ge die­nen, wenn die­se nach dem mut­maß­li­chen Wil­len der ver­stor­be­nen Per­son eine Ent­schei­dung tref­fen müssen.

Das gilt auch für ein Tat­too, das vor allem als eine Art Zei­chen bzw. State­ment für Organ­spen­de gewer­tet wer­den kann und den Ange­hö­ri­gen im Fall der Fäl­le eine Ori­en­tie­rung gibt. Eine Doku­men­ta­ti­on der Ent­schei­dung ist aber in einem Organ­spen­de­aus­weis wesent­lich dif­fe­ren­zier­ter mög­lich. Man kann z. B. die Spen­de auf bestimm­te Orga­ne oder Gewe­be beschrän­ken, einer Per­son die Ent­schei­dung über­tra­gen und vor allem, man kann die Ent­schei­dung jeder­zeit ändern und bei Bedarf ein­fach einen neu­en Organ­spen­de­aus­weis aus­fül­len. Des­we­gen ist es hilf­reich, zusätz­lich einen Aus­weis aus­zu­fül­len und – eben­so wich­tig – die Ange­hö­ri­gen zu informieren.

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Quel­le: Bir­git Blo­me, Bereichs­lei­te­rin Kom­mu­ni­ka­ti­on  + Nadi­ne Kör­ner I Dr. Susan­ne Ven­haus, Pres­se- und
Öffent­lich­keits­ar­beit / Tag der Organ­spen­de c/​o Deut­sche Stif­tung Organtransplantation

Ori­gi­nal-Con­tent von: Tag der Organ­spen­de, über­mit­telt durch news aktuell

Foto­credit: Ado­be­Stock 47061832 / Brisystem