Sonne, E‑Autos und anderes/​ Das Thema Nachhaltigkeit spielt vor Gericht eine immer größere Rolle

Sonne, E‑Autos und anderes/​ Das Thema Nachhaltigkeit spielt vor Gericht eine immer größere Rolle

Es gibt inzwi­schen zahl­rei­che Fäl­le, in denen sich die Recht­spre­chung mit dem The­ma Nach­hal­tig­keit aus­ein­an­der­set­zen muss. Das hat nicht zuletzt mit der stei­gen­den Zahl der Lade­säu­len für Elek­tro­mo­bi­le und mit der wach­sen­den Nut­zung der Solar­ener­gie zu tun. Der Info­dienst Recht und Steu­ern der LBS stellt in sei­ner Extra-Aus­ga­be eini­ge Urtei­le dazu vor.

Bei aller poli­ti­schen Unter­stüt­zung der E‑Mobilität müs­sen den­noch gewis­se Vor­schrif­ten ein­ge­hal­ten wer­den. So ent­schied das Ver­wal­tungs­ge­richt Frankfurt/​Main (Akten­zei­chen 12 K 54021.F), dass eine Stra­ßen­bau­be­hör­de die Ertei­lung einer Son­der­er­laub­nis zur Ver­le­gung eines Lade­ka­bels für ein Elek­tro­fahr­zeug ver­wei­gern kann, wenn die­ses über den Bür­ger­steig ver­legt wer­den soll. Das kön­ne sich näm­lich für Geh­be­hin­der­te als höchst gefähr­lich erweisen.

Von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen geht gele­gent­lich eine Blend­wir­kung auf Nach­bar­grund­stü­cke aus. Fällt die­se Stö­rung so aus, dass die Nut­zung des benach­bar­ten Anwe­sens wesent­lich beein­träch­tigt wird, dann kann der Nach­bar eine Besei­ti­gung bzw. eine Neu­aus­rich­tung der Modu­le durch­set­zen. So ent­schied es das Land­ge­richt Fran­ken­thal (Akten­zei­chen 9 O 6721) ange­sichts von Betrof­fe­nen, die auf ihrer Ter­ras­se mas­siv geblen­det wur­den und deren Seh­fä­hig­keit des­we­gen zeit­wei­se ein­ge­schränkt war.

Besit­zer einer auf dem Dach ange­brach­ten Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge kön­nen kei­nen Anspruch dar­auf gel­tend machen, dass die­ses Objekt für immer von Ver­schat­tun­gen durch Neu­bau­ten in der Nach­bar­schaft ver­schont wird. Vor dem Ober­ver­wal­tungs­ge­richt NRW (Akten­zei­chen 7 B 161620) wur­de genau die­se Fall­kon­stel­la­ti­on dis­ku­tiert. Die Rich­ter stell­ten fest, dass das bean­stan­de­te Bau­vor­ha­ben die lan­des­recht­li­chen Abstands­flä­chen ein­hal­te und damit nicht zu bean­stan­den sei.

Wenn auf öffent­li­chen Stra­ßen­flä­chen Lade­säu­len für Elek­tro­fahr­zeu­ge errich­tet wer­den sol­len, so benö­tigt der Stra­ßen­bau­last­trä­ger dafür grund­sätz­lich kei­ne Bau­ge­neh­mi­gung. Im kon­kre­ten Fall hat­te ein Anwoh­ner moniert, dass die vier Park­plät­ze vor sei­nem Grund­stück zum Auf­la­den von Elek­tro­au­tos die­nen soll­ten und es damit kei­ne „all­ge­mei­nen“ Park­mög­lich­kei­ten mehr gebe. Der Baye­ri­sche Ver­wal­tungs­ge­richts­hof (Akten­zei­chen 8 CE 18.1071) ord­ne­te den erwünsch­ten Bau­stopp jedoch nicht an.

Es ist sicher nicht im Sin­ne der Nach­hal­tig­keit, Auto­mo­to­ren im Ste­hen über län­ge­re Zeit lau­fen zu las­sen. Genau dar­um ging es in einem Zivil­streit vor dem Land­ge­richt Ber­lin (Akten­zei­chen 67 S 4422). Das Gericht ord­ne­te an, dass ein PKW mit Start­pro­ble­men in einer Tief­ga­ra­ge nach erfolg­rei­cher Start­hil­fe oder höchs­tens 90 Sekun­den nach Zün­dung des Motors die Gara­ge ver­las­sen müsse.

Manch­mal kommt der Natur­schutz mit sei­nen Beden­ken zu spät. So war es in einem Fall, den das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Lüne­burg (Akten­zei­chen 4 ME 10420) ver­han­del­te. Ein Bau­herr ver­füg­te bereits über eine Bau­ge­neh­mi­gung, als eine natur­schutz­recht­li­che Unter­las­sungs­ver­fü­gung gegen das Pro­jekt erging. Die Jus­tiz ver­trat aber die Mei­nung, dass es sich bei der Bau­ge­neh­mi­gung um eine umfas­sen­de öffent­lich-recht­li­che Unbe­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung hand­le. Und die gel­te abschließend.

Ein ein­zel­ner Mie­ter kann es nicht erzwin­gen, dass ihm inner­halb der Tief­ga­ra­ge einer Wohn­an­la­ge der Ein­bau einer Lade­säu­le durch einen selbst­ge­wähl­ten Anbie­ter gestat­tet wird. Der Betrof­fe­ne woll­te dies auf eige­ne Kos­ten regeln und sei­nen Stell­platz so für sein Hybrid­fahr­zeug ertüch­ti­gen. Das Amts­ge­richt Mün­chen (Akten­zei­chen 416 C 600221) wies auf den städ­ti­schen Ver­sor­ger hin, der für vie­le inter­es­sier­te Mie­ter in ein­heit­li­cher Form Lade­säu­len anbrin­gen und dabei garan­tie­ren kön­ne, dass es zu kei­nen Über­las­tun­gen des Sys­tems komme.

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Quel­le: Dr. Ivonn Kap­pel, Refe­rat Pres­se, Bun­des­ge­schäfts­stel­le Landesbausparkassen
Ori­gi­nal-Con­tent von: Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS), über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift: Das The­ma Nach­hal­tig­keit spielt vor Gericht eine immer grö­ße­re Rol­le Es gibt inzwi­schen zahl­rei­che Fäl­le, in denen sich die Recht­spre­chung mit dem The­ma Nach­hal­tig­keit aus­ein­an­der­set­zen muss.

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