Risikofaktor abgelaufene Arzneimittel – Keine Medikamente nach Ablauf des Verfallsdatums einnehmen !

Abgelaufene Arzneimittel : Menschen im Hochsauerlandkreis sollten keine Medikamente nach Ablauf des Verfallsdatums einnehmen

Vie­le Men­schen im Hoch­sauer­land­kreis gehen unbe­wusst ein hohes Risi­ko ein, in dem sie ange­bro­che­ne oder nicht benö­tig­te Arz­nei­mit­tel wei­ter auf­be­wah­ren. Die AOK Nord­West warnt jedoch, die­se Medi­ka­men­te auch nach Ablauf des Ver­falls­da­tums ein­zu­neh­men. Denn rein äußer­lich ist es den Kap­seln, Trop­fen, Tablet­ten und Sal­ben meis­tens nicht anzu­se­hen. „Abge­lau­fe­ne Arz­nei­mit­tel ver­lie­ren ihre Wirk­sam­keit“ und kön­nen dann sogar gesund­heits­schäd­lich sein. “Auch wenn die Ver­pa­ckung und das Arz­nei­mit­tel äußer­lich unver­sehrt aus­se­hen, war­nen wir vor der wei­te­ren Ein­nah­me“, sagt AOK-Ser­vice­re­gi­ons­lei­ter Dirk Schnei­der. Hin­zu kommt, dass die­se Medi­ka­men­te sicher und umwelt­ge­recht ent­sorgt wer­den soll­ten. In 2021 ver­ord­ne­ten die nie­der­ge­las­se­nen Ärz­te in West­fa­len-Lip­pe für die rund 7,4 Mil­lio­nen gesetz­lich Ver­si­cher­ten Medi­ka­men­te im Wert von über 4,8 Mil­lio­nen Euro. 

Damit Medi­ka­men­te nicht vor Ablauf des Ver­fall­da­tums ver­der­ben, soll­ten sie sach­ge­mäß gela­gert wer­den, indem sie bei­spiels­wei­se dabei kei­ner Feuch­tig­keit oder zu hohen oder zu tie­fen Tem­pe­ra­tu­ren aus­ge­setzt werden.

Aber was pas­siert mit dem Medi­ka­ment, wenn es in der Haus­apo­the­ke ver­bleibt und das Halt­bar­keits­da­tum über­schrit­ten wird ? Vie­le Men­schen ten­die­ren dann dazu, bei aku­ten Beschwer­den den­noch auf das abge­lau­fe­ne Medi­ka­ment zurück­zu­grei­fen. Exper­ten raten hier­von jedoch ein­deu­tig ab. Nach Ablauf des Halt­bar­keits­da­tums soll­ten Medi­ka­men­te unbe­dingt aus der Haus­apo­the­ke ent­fernt wer­den. Aber wie genau soll und kann ent­sorgt wer­den ? Was oft nicht bekannt ist : Sofern die Gebrauchs­in­for­ma­ti­on (Bei­pack­zet­tel) eines Arz­nei­mit­tels kei­ne spe­zi­el­len Hin­wei­se für die Ent­sor­gung ent­hält, kön­nen die­se über den Rest­müll ent­sorgt wer­den. Jedoch nur, wenn der Müll in der Kom­mu­ne oder im Land­kreis ver­brannt wird. Auf der Web­sei­te der jewei­li­gen städ­ti­schen Müll­ab­fuhr kann das in Erfah­rung gebracht wer­den. Bei der Rest­müll-Ent­sor­gung soll­te zudem unbe­dingt dar­auf geach­tet wer­den, dass die abge­lau­fe­nen Prä­pa­ra­te dadurch nicht in die Hän­de von Unbe­fug­ten oder Kin­dern gelan­gen können. 

Vie­le Städ­te und Gemein­den bie­ten neben der Haus­müll­ent­sor­gung wei­te­re Mög­lich­kei­ten für eine Ent­sor­gung von Alt­arz­nei­mit­teln wie zum Bei­spiel ‚Medi-Ton­nen‘, geson­der­te Schad­stoff­sam­mel­stel­len und Schad­stoff­mo­bi­le an. Aus­künf­te dazu ertei­len die Städ­te-/Ge­mein­de­ver­wal­tun­gen.

Die Inter­net­sei­te www​.arz​nei​mit​tel​ent​sor​gung​.de zeigt unter Anga­be der eige­nen Post­leit­zahl den rich­ti­gen loka­len Ent­sor­gungs­weg auf. Auch Apo­the­ken neh­men Alt-Arz­nei­mit­tel zurück – sie sind dazu jedoch nicht ver­pflich­tet. „Auf kei­nen Fall soll­ten jedoch abge­lau­fe­ne Medi­ka­men­te über die Toi­let­te oder das Wasch­be­cken ent­sorgt wer­den. Die Sub­stan­zen gelan­gen hier­durch in die Kana­li­sa­ti­on, belas­ten stark die Umwelt und gelan­gen so unter Umstän­den erneut in den Nah­rungs­mit­tel­kreis­lauf von Mensch und Tier“, sagt Schnei­der.

Es gibt außer­dem Arz­nei­mit­tel, die grund­sätz­lich schnell ver­der­ben oder Kei­me bil­den, wie zum Bei­spiel Augen­trop­fen oder Nasenspray.

Bei die­sen Mit­teln ist direkt auf der Packung oder in der Packungs­bei­la­ge ange­ge­ben, wie lan­ge das Prä­pa­rat nach der ers­ten Anwen­dung noch halt­bar ist. „Wir emp­feh­len, das Anbruch­da­tum auf der Packung zu ver­mer­ken und even­tu­el­le Res­te sofort nach Ablauf der Halt­bar­keit zur ent­sor­gen. Wenn Medi­ka­men­te sich ver­fär­ben, anders rie­chen oder die Ver­pa­ckun­gen sich auf­blä­hen, soll­ten sie auf kei­nen Fall wei­ter­ver­wen­det wer­den“, sagt Schnei­der. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen hier­zu unter www​.aok​.de unter dem Such-Titel ‚Hin­wei­se zur Medi­ka­men­ten­ein­nah­me‘. Gute Tipps zur Ent­sor­gung und Auf­be­wah­rung unter www​.bun​des​ge​sund​heits​mi​nis​te​ri​um​.de/​a​r​z​n​e​i​m​i​t​t​e​l​e​n​t​s​o​r​g​u​n​g​-​u​n​d​-​a​u​f​b​e​w​a​h​r​u​n​g​.​h​tml.

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Bild im Bericht : Abge­lau­fe­ne Arz­nei­mit­tel soll­ten auf kei­nen Fall in der Toi­let­te ent­sorgt wer­den. Die Sub­stan­zen gelan­gen hier­durch in die Kana­li­sa­ti­on, belas­ten stark die Umwelt und kom­men so unter Umstän­den erneut in den Nah­rungs­mit­tel­kreis­lauf von Mensch und Tier. 

Fotocredit:©AOK/hfr.

Bild/​Titel : In den meis­ten Fäl­len kön­nen abge­lau­fe­ne Medi­ka­men­te im Haus­müll ent­sorgt wer­den, sofern kei­ne beson­de­ren Hin­wei­se im Bei­pack­zet­tel ent­hal­ten sind. 

Fotocredit:©AOK/hfr.

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Quel­le : Jörg Lewe, Spe­zia­list Pres­se Ser­vice­re­gi­on, AOK Nord­West, Die Gesundheitskasse.

 

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