Winterberg : Jetzt Anträge für den Verfügungsfonds stellen

Anträge können bis zum 31.03.2023 eingereicht werden

Win­ter­berg : Für die Stadt- und Dorf­ent­wick­lung sind gro­ße Pla­nun­gen eben­so wich­tig wie klei­ne, von Ver­ei­nen, Gewer­be­trei­ben­den, Dorf­ge­mein­schaf­ten oder auch Spon­so­ren ent­wi­ckel­te Pro­jek­te. Um Maß­nah­men för­dern zu kön­nen, wel­che die Stadt und Orts­mit­ten noch attrak­ti­ver und lebens­wer­ter zu gestal­ten, hat die Stadt Win­ter­berg mit För­der­mit­tel aus Bund und Land Mit­te 2021 den Ver­fü­gungs­fonds auf den Weg gebracht. „Mit dem Ver­fü­gungs­fonds wird pri­va­tes Enga­ge­ment zur Ent­wick­lung und Auf­wer­tung des Stadt­kerns Win­ter­berg sowie der Orts­ker­ne von Nie­ders­feld, Sied­ling­hau­sen und Züschen als Orte mit Ver­sor­gungs­funk­ti­on für die umlie­gen­den Orts­tei­le unter­stützt“, so Lin­da Brie­den, die bei der Stadt Win­ter­berg für die För­der­mit­tel­ak­qui­se zustän­dig ist.

Der Ver­fü­gungs­fonds wird zu 50 % aus Mit­teln von Bund und Land und dem städ­ti­schen Eigen­an­teil finan­ziert. Die wei­te­ren 50% wer­den als soge­nann­te “pri­va­te Mit­tel” (z. B. Anlie­ger, Ver­ei­ne, Pri­va­te, Spon­so­ren aus der Wirt­schaft etc.) in den Fonds ein­ge­stellt, müs­sen also vom Antrags­stel­ler auf­ge­bracht werden.

„Mit Mit­teln des Ver­fü­gungs­fonds konn­ten im ver­gan­ge­nen Jahr tol­le Pro­jek­te von Ver­ei­nen auf den Weg gebracht wer­den. So hat u.a. der Ver­kehrs- und Hei­mat­ver­ein Züschen 3 Geschwin­dig­keits­dis­plays oder der Stadt­mar­ke­ting­ver­ein Abstell­mög­lich­kei­ten für Fahr­rä­der in der Innen­stadt ange­schafft. In Nie­ders­feld und Sied­ling­hau­sen wird flei­ßig an guten Ideen gear­bei­tet“, berich­tet Bür­ger­meis­ter Micha­el Beckmann.

Bis zum 31. März 2023 kön­nen nun wie­der bei der Stadt Win­ter­berg Anträ­ge für den Ver­fü­gungs­fonds ein­ge­reicht wer­den. Der Zuschuss aus dem Ver­fü­gungs­fonds beträgt maxi­mal 20.000 Euro, die Gesamt­in­ves­ti­ti­on pro Pro­jekt darf als 40.000 Euro nicht über­schrei­ten Über die Anträ­ge berät nach der Antrags­frist das Ver­ga­be­gre­mi­um. Das Ver­ga­be­gre­mi­um besteht aus vier Unter­neh­mens-Ver­tre­tern, Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mern oder Anwoh­nern, vier Ver­tre­tern der Ver­kehrs­ver­ei­ne (jeweils ein Ver­tre­ter pro Ort), den vier Orts­vor­ste­hern, Bür­ger­meis­ter, dem Vor­sit­zen­den des Bau­aus­schus­ses. Inter­es­sier­te fin­den alle wich­ti­gen Details zu dem För­der­pro­gramm unter www​.win​ter​berg​.de/​v​e​r​f​u​e​g​u​n​g​s​f​o​nds.

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Quel­le : Stadt Win­ter­berg, Öffent­lich­keits­ar­beit – V.i.S.d.P. Rabea Kappen
Foto­credit : Stadt Winterberg

 

 

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