Klagen gegen Windkraft-Ausbau: Mehr als 400 Verfahren bei den Oberverwaltungsgerichten

Kla­gen gegen Wind­kraft-Aus­bau: Mehr als 400 Ver­fah­ren bei den Oberverwaltungsgerichten

An Ober­ver­wal­tungs­ge­rich­ten in Deutsch­land sind Hun­der­te Ver­fah­ren rund um Geneh­mi­gun­gen von Wind­kraft­pro­jek­ten anhän­gig. Das hat eine Umfra­ge der „Neu­en Osna­brü­cker Zei­tung“ bei den Gerich­ten erge­ben. Dem­nach ste­hen in 407 Ver­fah­ren Ent­schei­dun­gen aus.

Spit­zen­rei­ter ist Nord­rhein-West­fa­len: Beim Ober­ver­wal­tungs­ge­richt in Müns­ter waren bis Ende 2022 110 Kla­ge­ver­fah­ren offen, gefolgt von Bran­den­burg (81) und Hes­sen (46).

Ein Groß­teil der Kla­gen geht laut „NOZ“ auf Umwelt­ver­bän­de, Pri­vat­per­so­nen und Kom­mu­nen zurück. Die Grün­de für die anhän­gi­gen Ver­fah­ren rei­chen von Umwelt- und Arten­schutz­be­den­ken, Schat­ten­wurf, Schallim­mis­sio­nen bis zu Belan­gen des Denk­mal­schut­zes. Aber auch Wind­park­be­trei­ber zie­hen oft vor die Ober­ver­wal­tungs­ge­rich­te, etwa mit Untätigkeitsklagen.

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Quel­le: Neue Osna­brü­cker Zei­tung, Redaktion
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