Corona-Zuschlag für Reha entfällt – Die DRV Bund hat den Corona-Zuschlag vorzeitig eingestellt

Corona-Zuschlag für Reha entfällt – Reha-Einrichtungen haben durch die plötzliche Einstellung keine Reaktionszeit

Die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung Bund (DRV) hat den Coro­na-Zuschlag im Bereich der medi­zi­ni­schen Reha­bi­li­ta­ti­on ein­ge­stellt. Die DRV – in ihrer Funk­ti­on als Kos­ten­trä­ger der medi­zi­ni­schen Reha­bi­li­ta­ti­on – stellt den Zuschlag vor­zei­tig ein und teil­te das auch über­ra­schend kurz­fris­tig mit. Zur Begrün­dung gibt die DRV Bund die Auf­he­bung der Mas­ken- und Test­pflicht in Reha-Ein­rich­tun­gen durch die Ände­rung der Schutz­maß­nah­men­aus­set­zungs­ver­ord­nung der Bun­des­re­gie­rung zum 01.03. an. Damit ent­fal­le die Grund­la­ge für den Zuschlag bei ambu­lan­ten und sta­tio­nä­ren Leistungen.

Ein­stel­lung des Zuschlags ohne Ankündigung

Die Trä­ger der DRV haben zwar stets deut­lich gemacht, dass der Zuschlag nur anlass­be­zo­gen und befris­tet gezahlt wird. Aus Sicht der Deut­schen Gesell­schaft für Medi­zi­ni­sche Reha­bi­li­ta­ti­on (DEGE­MED) ist die unan­ge­kün­dig­te Ein­stel­lung des Zuschlags aber sehr pro­ble­ma­tisch – nur weni­ge Wochen nach einer Mit­tei­lung vom Janu­ar, ihn bis Anfang April wei­ter zu zah­len. DEGE­MED-Geschäfts­füh­rer Chris­tof Lawall dazu : “ Den Zuschlag unan­ge­kün­digt ein­zu­stel­len, stellt die Ein­rich­tun­gen vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen. Sie hat­ten sich dar­auf ein­ge­rich­tet, die umfas­sen­den Hygie­ne- und Schutz­kon­zep­te bis zum April auf­recht zu erhal­ten. Das wird nun nicht mehr gehen.“

Hygie­ne­kon­zep­te wer­den jetzt eingestellt

Die pan­de­misch beding­ten Hygie­ne­kon­zep­te in medi­zi­ni­schen Ein­rich­tun­gen der Reha­bi­li­ta­ti­on beinhal­te­ten in den ver­gan­ge­nen drei Jah­ren neben der Mas­ken- und Test­pflicht orga­ni­sa­to­ri­sche Her­aus­for­de­run­gen wie eine ver­min­der­te Per­so­nen­an­zahl in The­ra­pie­grup­pen, einer erhöh­ten Anzahl an Rei­ni­gungs­in­ter­val­len, Belüf­tungs­kon­zep­ten, einem Mehr­auf­wand an Hygie­ne­ma­te­ri­al, spe­zi­el­len Spei­se­vor­schrif­ten und Coro­naschutz-Kon­zep­ten in der Essensausgabe.

Die betrof­fe­nen Reha-Ein­rich­tun­gen haben durch die plötz­li­che Ein­stel­lung des Coro­na-Zuschlags kei­ne Reak­ti­ons­zeit und sind nun gezwun­gen – auf­grund der feh­len­den Finan­zie­rung – die viel­fäl­ti­gen Maß­nah­men zum Schutz der Rehabilitand_​innen und der Beschäf­tig­ten einstellen.

Die Trä­ger der DRV hat­ten mit Unter­bre­chun­gen seit 2021 Zuschlä­ge zur Kom­pen­sa­ti­on des Mehr­auf­wands für Schutz­maß­nah­men in den Ein­rich­tun­gen in Höhe von zuletzt 7,00 Euro für sta­tio­nä­re Leis­tun­gen und 5,25 Euro für ambu­lan­te Leis­tun­gen pro Tag gezahlt und erst Anfang des Jah­res bis zum 07.04.2023 verlängert.

Das Rund­schrei­ben der DRV Bund fin­den sie auf der Coro­na-Info-Sei­te der DEGE­MED : https://​ots​.de/​j​M​B​TsB

Die DEGE­MED ist der Spit­zen­ver­band der medi­zi­ni­schen Reha­bi­li­ta­ti­on. Sie setzt sich für die Inter­es­sen der sta­tio­nä­ren und ambu­lan­ten Reha­bi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tun­gen ein und ist offen für alle Betrei­ber­mo­del­le und Rechts­for­men. Ihre Anlie­gen und The­men ver­tritt die DEGE­MED gegen­über Poli­tik, Leis­tungs­trä­gern und Öffentlichkeit.

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Quel­le : Deut­sche Gesell­schaft für Medi­zi­ni­sche Reha­bi­li­ta­ti­on (DEGE­MED)
Ori­gi­nal-Con­tent von : Deut­sche Gesell­schaft für Medi­zi­ni­sche Reha­bi­li­ta­ti­on (DEGE­MED) e.V., über­mit­telt durch news aktuell

Fotocredit:©AdobeStock 244747619

 

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