Nachbarn Zutritt gestatten – Gemeinschaftsverhältnis kann das erforderlich machen

Die Nachbarin musste das Betreten ihrer Räume durch den Ingenieur dulden …

Manch­mal ist es unver­meid­lich, trotz gesetz­lich geschütz­ter Eigen­tums­rech­te ein frem­des Grund­stück zu betre­ten. In sol­chen wohl begrün­de­ten Situa­tio­nen kann dies nach Infor­ma­ti­on des Info­diens­tes Recht und Steu­ern der LBS das nach­bar­li­che Gemein­schafts­ver­hält­nis erfordern.

(Bun­des­ge­richts­hof, Akten­zei­chen V ZR 199/21)

Der Fall : Um den Grenz­ver­lauf zwi­schen zwei Grund­stü­cken für einen Bau­an­trag exakt ermit­teln zu kön­nen, muss­te ein Ver­mes­sungs­in­ge­nieur das Nach­bar­grund­stück betre­ten. Kon­kret muss­te er dazu eine Wand im Hau­se der Nach­ba­rin ver­mes­sen. Doch die­se ver­wei­ger­te den Zutritt zu ihren Räum­lich­kei­ten. Im Grun­de war sie damit natür­lich im Recht, weil sie sich auf die Unver­letz­lich­keit ihrer Woh­nung beru­fen konn­te. Doch der ande­re Eigen­tü­mer ver­trat die Mei­nung, dies sei ein begrün­de­ter Ausnahmefall.

Das Urteil : Die Nach­ba­rin muss­te das Betre­ten ihrer Räu­me durch den Inge­nieur dul­den. Man habe eine Gesamt­ab­wä­gung der wider­stre­ben­den Grund­rech­te vor­ge­nom­men, so der BGH. Letzt­lich sei es aus­schlag­ge­bend gewe­sen, dass der Betrof­fe­ne sei­ne Eigen­tums­rech­te über­haupt erst habe wahr­neh­men kön­nen, indem der Grenz­ver­lauf exakt bestimmt werde.

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Quel­le : Dr. Ivonn Kap­pel, Refe­rat Pres­se, Bun­des­ge­schäfts­stel­le Landesbausparkassen
Ori­gi­nal-Con­tent von : Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS), über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift : Gemein­schafts­ver­hält­nis kann das erfor­der­lich machen Manch­mal ist es unver­meid­lich, trotz gesetz­lich geschütz­ter Eigen­tums­rech­te ein frem­des Grund­stück zu betreten.

Bildrechte:©Bundesgeschäftsstelle Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS)
Fotograf:©Bundesgeschäftsstelle LBS

 

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