Medikamentenmangel : Apotheken brauchen Entscheidungsspielraum und Engpass-Ausgleich

Angesichts anhaltender Lieferengpässe bei Arzneimitteln …

Ange­sichts anhal­ten­der Lie­fer­eng­päs­se bei Arz­nei­mit­teln brau­chen die Apo­the­ken mehr Ent­schei­dungs­spiel­raum bei der Abga­be von vor­rä­ti­gen Medi­ka­men­ten und einen ange­mes­se­nen Eng­pass-Aus­gleich als Hono­rie­rung für den ent­ste­hen­den Auf­wand. Zudem müs­sen Apo­the­ken im Not­fall auch eige­ne Rezep­tu­ren und Defek­tu­ren anfer­ti­gen dür­fen. Die­se Vor­schlä­ge macht die ABDA – Bun­des­ver­ei­ni­gung Deut­scher Apo­the­ker­ver­bän­de in ihrer Stel­lung­nah­me zum Refe­ren­ten­ent­wurf eines Arz­nei­mit­tel-Lie­fer­eng­pass­be­kämp­fungs- und Ver­sor­gungs­ver­bes­se­rungs­ge­set­zes (ALBVVG). Die Apo­the­ker­schaft kri­ti­siert dar­in scharf das vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Gesund­heit (BMG) vor­ge­leg­te Papier, das aus ABDA-Sicht die Pro­ble­ma­tik der Lie­fer­eng­päs­se kei­nes­wegs an der Wur­zel bekämpft und somit auch nicht die Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung mit Arz­nei­mit­teln sicherstellt.

„Wir begrü­ßen, dass sich die Poli­tik end­lich den Lie­fer­eng­päs­sen zuwen­det“. Der vor­ge­leg­te Gesetz­ent­wurf ist aber nicht geeig­net, das Pro­blem ver­läss­lich und pati­en­ten­ge­recht zu lösen“, sagt ABDA-Prä­si­den­tin Gabrie­le Regi­na Over­wi­ening : „Es feh­len Ent­schei­dungs­spiel­räu­me, die es den Apo­the­ken rechts­si­cher ermög­li­chen, die Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung auf­recht zu erhal­ten, wie dies in den ver­gan­ge­nen Coro­na-Jah­ren mög­lich war. Der hohe Per­so­nal­auf­wand wird im Refe­ren­ten­ent­wurf nicht annä­hernd berück­sich­tigt. Hier muss drin­gend nach­ge­bes­sert wer­den.“ Over­wi­ening wei­ter : „Die Apo­the­ken haben wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie immer wie­der belegt, dass sie die Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung auch unter extre­men Vor­aus­set­zun­gen ver­läss­lich bewäl­ti­gen. Für die Apo­the­ken sind kla­re Rah­men­be­din­gun­gen, mehr Bewe­gungs­spiel­raum und ein ange­mes­se­ner Eng­pass-Aus­gleich für den Mehr­auf­wand zwin­gend erforderlich.“

Für das Manage­ment von Lie­fer­eng­päs­sen sind selbst bei zurück­hal­ten­den Schät­zun­gen min­des­tens sechs Stun­den pro Woche pro Apo­the­ke nötig. Der Gesamt­stun­den­auf­wand pro Jahr in allen 18.000 Apo­the­ken beträgt 5,62 Mio. Stun­den. Bei Arbeit­ge­ber­voll­kos­ten für phar­ma­zeu­ti­sches Per­so­nal in Höhe von 75,91 Euro/​Stunde erge­ben sich Kos­ten in Höhe von 425 Mio. Euro pro Jahr. Bei etwa 20 Mio. Fäl­len pro Jahr, bei denen die Apo­the­ken eine sog. Nicht­ver­füg­bar­keit doku­men­tie­ren müs­sen, ergibt sich ein Zuschlag von 21,00 Euro, den die ABDA für jeden Aus­tausch fordert.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unter www​.abda​.de

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Quel­le : Chris­ti­an Splett, Stv. Pres­se­spre­cher, Dr. Ursu­la Sel­ler­berg, Stv. Pressesprecherin
Ori­gi­nal-Con­tent von : ABDA Bun­desvgg. Dt. Apo­the­ker­ver­bän­de, über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift : Für das Manage­ment von Lie­fer­eng­päs­sen sind selbst bei zurück­hal­ten­den Schät­zun­gen min­des­tens sechs Stun­den pro Woche pro Apo­the­ke nötig.
Bildrechte:©ABDA Bun­desvgg. Dt. Apothekerverbände
Fotograf:©ABDA

 

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