Unordnung reicht nicht – Eigentümer scheiterte mit Kündigungsklage gegen Mieter

Eine nicht aufgeräumte, sich an der Grenze zur Verwahrlosung befindliche Wohnung ist nach Überzeugung der Justiz …

Es kommt im All­tag sehr oft vor, dass der Eigen­tü­mer einer Woh­nung und sei­ne Mie­ter höchst unter­schied­li­che Vor­stel­lun­gen von dem nöti­gen Min­dest­maß an Ord­nung haben. So war ein Eigen­tü­mer im Raum Stutt­gart der Mei­nung, dass sein Mie­ter die Woh­nung durch das Lagern von Unmen­gen an Alt­pa­pier in unan­ge­mes­se­ner Wei­se nut­ze. Dadurch ergä­ben sich sta­ti­sche Pro­ble­me und die Brand­ge­fahrerhö­he sich. Die ein­zel­nen Räu­me sei­en außer­dem kaum zu betre­ten. Doch nach Infor­ma­ti­on des Info­diens­tes Recht und Steu­ern der LBS reich­te der Zustand des Objekts nicht für eine frist­lo­se Kün­di­gung aus. Eine nicht auf­ge­räum­te, sich an der Gren­ze zur Ver­wahr­lo­sung befind­li­che Woh­nung ist nach Über­zeu­gung der Jus­tiz noch kei­ne Pflicht­ver­let­zung des Mie­ters. So lan­ge kei­ne Gefah­ren für die Gebäu­de­sub­stanz droh­ten oder Mit­be­woh­ner beläs­tigt wür­den, müs­se das hin­ge­nom­men wer­den. Die behaup­te­ten sta­ti­schen Pro­ble­me sei­en eben­so wie eine Brand­ge­fahr nicht belegt.

(Amts­ge­richt Stutt­gart, Akten­zei­chen 35 C 252720)

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Quel­le: Dr. Ivonn Kap­pel, Refe­rat Pres­se, Bun­des­ge­schäfts­stel­le Landesbausparkassen
Ori­gi­nal-Con­tent von: Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS), über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift: Eigen­tü­mer schei­ter­te mit Kün­di­gungs­kla­ge gegen Mie­ter. Es kommt im All­tag sehr oft vor, dass der Eigen­tü­mer einer Woh­nung und sei­ne Mie­ter höchst unter­schied­li­che Vor­stel­lun­gen von dem nöti­gen Min­dest­maß an Ord­nung haben. So war ein Eigen­tü­mer im Raum Stutt­gart der Meinung …

Bild­rech­te: ©Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS)
Fotograf:©Bundesgeschäftsstelle LBS