Update für die schrillen Lebensretter – In vielen Wohnungen müssen im Jahr 2023 die Rauchwarnmelder ausgetauscht werden

„Bei einem Brand sterben die meisten Menschen nicht durch Feuer, sondern an einer Rauchgasvergiftung.“

In vie­len Woh­nun­gen in Deutsch­land müs­sen im Jahr 2023 die Rauch­warn­mel­der aus­ge­tauscht wer­den, erin­nern die Sach­ver­stän­di­gen von DEKRA. Der Grund: Die Pflicht zum Ein­bau von Rauch­mel­dern ist in eini­gen Bun­des­län­dern vor rund zehn Jah­ren in Kraft getreten.

Häu­fig wer­den Rauch­warn­mel­der ver­wen­det, die nach etwa zehn Jah­ren oder sogar schon früher getauscht wer­den müs­sen, weil die Elek­tro­nik in den Gerä­ten den Rauch eines ent­ste­hen­den Bran­des nicht mehr aus­rei­chend schnell und zuver­läs­sig erken­nen kann, beob­ach­ten DEKRA Exper­ten. Das gilt auch für Gerä­te, deren Bat­te­rie aus­ge­tauscht wer­den kann.

„Rauch­warn­mel­der ist ein The­ma, das alle betrifft“, betont DEKRA Brand­schutz-Exper­te Lars Inder­thal. „Bei einem Brand ster­ben die meis­ten Men­schen nicht durch Feu­er, son­dern an einer Rauch­gas­ver­gif­tung.“ Im Schlaf ist die Fähig­keit ver­rin­gert, Rauch oder Feu­er zu bemer­ken. Daher ist die Gefahr groß, im Schlaf von Rauch­gas ver­gif­tet zu wer­den. In Deutsch­land kom­men jähr­lich mehr als 300 Men­schen bei Woh­nungs­brän­den ums Leben. Zwei von drei wer­den im Schlaf überrascht.

Vom Aus­tausch in ers­ter Linie betrof­fen sind Haus­hal­te in Rhein­land-Pfalz, Baden-Würt­tem­berg und Hes­sen. In die­sen Län­dern ist die Über­gangs­frist zum Ein­bau von Rauch­warn­mel­dern in den Jah­ren 2012 bis 2014 aus­ge­lau­fen. Für den Aus­tausch der Rauch­warn­mel­der nach Ablauf der Lebens­dau­er sind in allen Bun­des­län­dern die Eigen­tü­mer verantwortlich.

„Wir emp­feh­len Eigen­tü­mern und Eigen­tü­me­rin­nen selbst­ge­nutz­ter und ver­mie­te­ter Woh­nun­gen und Häu­ser, sich früh­zei­tig um den Aus­tausch zu küm­mern“, sagt DEKRA Brand­schutz-Exper­te Lars Inder­thal. „Die Tech­nik der Gerä­te wur­de in den ver­gan­ge­nen zehn Jah­ren wei­ter­ent­wi­ckelt“, erläu­tert Inder­thal. „Gerä­te der neu­es­ten Gene­ra­ti­on mit dem ‚Q‑Label‘ nei­gen kaum noch zu Fehl­alar­men und erken­nen Störun­gen selb­stän­dig. Durch die fest ein­ge­bau­te Bat­te­rie funk­tio­nie­ren sie zehn Jah­re lang sehr zuverlässig.“

Wel­che Räu­me mit Rauch­warn­mel­der aus­ge­stat­tet wer­den müs­sen, ist in den Lan­des­bau­ord­nun­gen der Bun­des­län­der gere­gelt. Zur Min­dest­aus­stat­tung gehö­ren Rauch­warn­mel­der in Schlaf‑, Gäste‑, Kin­der­zim­mern und Flu­ren sowie in Räu­men, die als Ret­tungs­we­ge zum Ver­las­sen der Woh­nung genutzt wer­den müs­sen. In Ber­lin und Bran­den­burg ist ein Warn­ge­rät auch im Wohn­zim­mer und in ande­ren Auf­ent­halts­räu­men vor­ge­schrie­ben, in ande­ren Bun­des­län­dern wird dies emp­foh­len. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen und Kon­tak­te: www​.rauch​mel​der​-lebens​ret​ter​.de

 

Quel­le: Til­man Vöge­le-Ebering, DEKRA e.V., Pres­se­spre­cher Indus­trie, Cor­po­ra­te Communications
Foto­credit: Ado­be­Stock 450103175