Bundesärztekammer auf Irrweg – Sie fordert in einer Stellungnahme zur geplanten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes das Verbot von Aromastoffen deutlich auszuweiten …

Bundesärztekammer : In ihrer Pressemitteilung vom 18.01.2023 begründen sie ihre Forderung mit der Aussage, “den Einstieg in die Nikotinabhängigkeit zu verhindern”. Der Vorschlag geht aber in eine völlig falsche Richtung.

Die BÄK bezieht sich in ihrer Pres­se­mit­tei­lung auf die aktu­ell anste­hen­de deut­sche Umset­zung euro­päi­schen Rechts bezüg­lich Tabak­er­hit­zern. Die­se sol­len bald nur noch ohne zuge­setz­te Aro­men ver­kauft wer­den. Das reicht der BÄK aller­dings nicht, sie for­dert ein Aro­men­ver­bot auch für E‑Zigaretten. Dabei offen­bart sie nicht nur ein­fa­che Ver­ständ­nis­pro­ble­me son­dern sie argu­men­tiert auch im Wider­spruch zur Forschungslage.

In Ihrer Pres­se­mit­tei­lung spricht die BÄK von “zuge­setz­ten Aro­ma­stof­fen”. Das ist bei Tabak­er­hit­zern oder ande­ren Tabak­pro­duk­ten natür­lich eine rich­ti­ge Beschrei­bung. Für E‑Zigaretten ergibt die­se Aus­sa­ge aller­dings kei­nen Sinn. Es ist, als wür­de man sagen, einem Auto sei ein Motor zuge­setzt. Aro­men sind bei Flüs­sig­kei­ten für E‑Zigaretten inte­gra­ler Bestand­teil, ein irgend­wie vor­han­de­ner Basis­ge­schmack ohne Aro­men­zu­ga­be exis­tiert schlicht nicht. Das kann man mit Tabak­pro­duk­ten nur sehr begrenzt ver­glei­chen, ent­spre­chend muss selbst­ver­ständ­lich auch der Gesetz­ge­ber hier klar differenzieren.

Wei­ter führt die BÄK an “Die zuge­füg­ten Aro­ma­stof­fe trü­gen erheb­lich dazu bei, Niko­tin­pro­duk­te wie E‑Zigaretten für jün­ge­re Kon­su­men­ten attrak­tiv zu machen. Die Aro­men­viel­falt sei einer der wich­tigs­ten Kon­sum­grün­de von E‑Zigaretten bei Jugend­li­chen und auch Erwachsenen”.

Die ers­te Aus­sa­ge ist grob miss­ver­ständ­lich, die zwei­te schlicht falsch. Rich­tig ist, dass Aro­men für jun­ge und älte­re Nut­zer­grup­pen in etwa ähn­lich attrak­tiv sind, alle ent­spre­chen­den Umfra­gen im In- und Aus­land haben das in den letz­ten Jah­ren sta­bil belegt. Eine gestei­ger­te Attrak­ti­vi­tät bei Jugend­li­chen war und ist dabei nicht erkennbar.

Die Aro­men­viel­falt ist aller­dings ein zen­tra­ler Punkt für Umstei­ger vom töd­li­chen Rauch­ta­bak­kon­sum hin zur deut­lich weni­ger schäd­li­chen Niko­tin­sub­sti­tu­ti­on mit­tels E‑Zigarette. In unse­rer Ver­brau­cher­um­fra­ge  vom Juli 2022 gaben fast 98% der 1.771 Befrag­ten an, vor der Nut­zung von E‑Zigaretten Rau­cher gewe­sen zu sein. Nur 2,26% gaben an, zuvor nicht geraucht zu haben. Die­se Zah­len decken sich mit allen belast­ba­ren wis­sen­schaft­li­chen Erhe­bun­gen zum Kon­sum­ver­hal­ten. In einer ande­ren euro­pa­wei­ten Kon­su­men­ten­be­fra­gung  gaben 70% von 6.283 Befrag­ten aus Deutsch­land an, dass die bestehen­de Aro­men­viel­falt beim Rauch­stopp und Umstieg eine ent­schei­den­de Rol­le gespielt hat. Ohne die­se Viel­falt wären vie­le davon ver­mut­lich Rau­cher geblie­ben – mit all den nega­ti­ven und oft töd­li­chen Konsequenzen.

Ganz anders stellt sich der Stel­len­wert ent­ge­gen der Behaup­tung der BÄK für jugend­li­che Ein­stei­ger dar. Bei einer Erhe­bung des CDC 2019 zur Fra­ge, war­um jun­ge Men­schen erst­mals E‑Zigarette pro­biert haben war die Aro­men­viel­falt gera­de nicht “einer der wich­tigs­ten Kon­sum­grün­de” son­dern beleg­te den letz­ten Platz hin­ter Neu­gier und Druck durch sozia­les Umfeld. So stel­len sich auch hier­zu­lan­de die Nut­zer­zah­len unter Jugend­li­chen und jun­gen Erwach­se­nen seit Jah­ren als sta­bil nied­rig dar. Erst zuletzt kam es zu einem sicht­ba­ren Anstieg auf jetzt 2,5% bei den 14- bis 17- Jäh­ri­gen durch den neu­en Trend der Dis­posables, bei denen wider­um nicht Aro­men­viel­falt son­dern statt­des­sen vor allem Con­vi­ni­ence im Vor­der­grund steht.

Ein Aro­men­ver­bot bei E‑Zigaretten wür­de also an den Kon­sum­zah­len bei Jugend­li­chen wohl kaum etwas ändern kön­nen, jedoch erwach­se­ne Rau­cher vom Umstieg und damit einer poten­zi­el­len Ver­bes­se­rung ihres Gesund­heits­zu­stan­des abhal­ten. In Anbe­tracht der sowie­so schon absurd hohen Rau­cher­ra­ten in Deutsch­land wäre ein sol­cher Schritt fatal, die Emp­feh­lung der Bun­des­ärz­te­kam­mer ist in unse­ren Augen unverantwortlich.

Aus unse­rer Sicht ver­die­nen Rau­che­rin­nen und Rau­cher jede Unter­stüt­zung, die irgend­wie vor­stell­bar ist, sie müs­sen jede Chan­ce nut­zen kön­nen. Durch ein Aro­men­ver­bot wür­den Rau­che­rin­nen und Rau­chern eine Opti­on ver­wehrt, die sich als nahe­zu dop­pelt so wirk­sam her­aus­ge­stellt hat, wie die leit­li­ni­en­kon­for­men Niko­tin­er­satz­prä­pa­ra­te. Ent­spre­chend absurd klingt da die For­de­rung der BÄK, die Attrak­ti­vi­tät von E‑Zigaretten auch für Rau­che­rin­nen und Rau­cher ver­rin­gern zu wollen.

Bedenkt man, dass die Hälf­te aller Rau­che­rin­nen und Rau­cher frü­her oder spä­ter an den Fol­gen des Rauch­ta­bak­kon­sums stirbt appel­lie­ren wird an die Bun­des­ärz­te­kam­mer, eine prag­ma­ti­sche­re Hal­tung zur Sache ein­zu­neh­men. Harm Reduc­tion Ansät­ze haben schon in ande­ren Berei­chen gro­ße Erfol­ge erzielt und auch die Tob­ac­co Harm Reduc­tion (Tabak­scha­dens­mi­ni­mie­rung) zeigt dort, wo sie kon­se­quent ver­folgt wird gro­ße Erfol­ge bei der nach­hal­ti­gen Sen­kung der Raucherraten.

 

Quel­le : Bun­des­ver­band Rauch­freie Alter­na­ti­ve e.V.
Ori­gi­nal-Con­tent von : Bun­des­ver­band Rauch­freie Alter­na­ti­ve e.V., über­mit­telt durch news aktuell

Foto­credit : Ado­be­Stock 76479305

 

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