Balkonkraftwerke erstmals förderfähig – Programm ist im Jahr 2023 auf 30.000 Euro begrenzt
Winterberg. Erklärtes Ziel der Stadt Winterberg ist es, bis 2035 klimaneutral zu sein. Auf dem Weg zur Klimaneutralität zählt der Ausbau der erneuerbaren Energien als wichtiger Wegbereiter. Das belegt auch die jüngst in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Klimabündnisses im November veröffentlichte Treibhausgasbilanz der Stadt Winterberg. Eine flächenmäßige Nutzung von Solarenergie ist dabei eine wesentliche Stütze dezentraler und erneuerbarer Energieversorgung. Daher hat der Betriebsausschuss Forst und Umwelt der Stadt Winterberg in seiner Sitzung am 01.12.2022 beschlossen, auch im Jahr 2023 wieder ein städtisches Förderprogramm für private Photovoltaikanlagen aufzulegen.
„Mit dem städtischen Förderprogramm wollen wir den Anreiz schaffen, den Pro-Kopf-Ausstoß von C02 zu minimieren“
„Der große Zuspruch und das Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger an unserem städtischen Förderprogramm im Jahr 2022 hat gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger unsere Initiative schätzen und unterstützen. Im Jahr 2023 erweitern wir das Förderprogramm um sogenannte Balkonkraftwerke“, so Rabea Kappen, aktuell verantwortlich für alle Fragestellung rund um das Thema Klima bei der Stadt. Mit den Balkonkraftwerken an privaten Ein- und Mehrfamilienhäusern vergrößert die Stadt Winterberg den Kreis der Anspruchsberechtigten um Mieterinnen und Mieter von Wohnraum, und schafft nun auch für diesen Personenkreis die Möglichkeit zur Eigenstromproduktion.
Das städtische Förderprogramm umfasst für das Jahr 2023 insgesamt 30.000 Euro. Fabrikneue Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 6 und 15 kWp, die auf dem Dach oder an der Außenseite von privat genutzten Wohn- bzw. Nebengebäuden installiert werden sollen, werden mit einem Pau- schalbetrag von 500 Euro gefördert. Die Anschlusskosten von Balkonkraftwerken werden mit einem pauschalen Zuschuss von 250 Euro bezuschusst. Anträge können ab dem 02.01.2023 gestellt werden,
die entsprechenden Antragsunterlagen können ab diesem Tag unter www.rathaus-winterberg.de/pv- foerderung heruntergeladen werden. Wichtig ist, dass mit dem Vorhaben erst begonnen werden darf, wenn der Bewilligungsbescheid der Stadt Winterberg vorliegt. „Sollten wir im Laufe des Jahres feststellen, dass der Bedarf an Förderung deutlich größer ist, als die jetzt im Haushaltsplan zur Verfügung gestellte Summe, werden wir dem Rat eine Erhöhung des Betrags vorschlagen,“ erläutert Bürgermeister Michael Beckmann.
Quelle: Der Bürgermeister, gez. i.A. Rabea Kappen
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