Kind, Mutter oder Vater krank ! Was dann ? Über 600 Begleitungen mit Herz und Hand – die Familienpflege

Über 600 Begleitungen mit Herz und Hand – die Familienpflege. Mutter oder Vater krank ! Was dann ?

Alt­kreis Bri­lon. Es gibt Zei­ten, da braucht es eine hel­fen­de Hand im Leben. Etwa wenn Vater oder Mut­ter aus­fällt. Krank­heit, Kur, Geburt oder auch der Tod sind Soll­bruch­stel­len im Fami­li­en­le­ben, an denen der All­tag aus dem Takt gerät. „Dann wer­den wir geru­fen“, sagt Rita Kowal­ski. Sie gehört zum Team der Fami­li­en­pfle­ge­rin­nen des Cari­tas­ver­ban­des Bri­lon, einem Dienst, den es bereits seit 1954 gibt und von dem allein seit 2002 über 600 Fami­li­en betreut wur­den. Ein hal­bes Jahr­hun­dert seit Grün­dung haben sich jedoch die Fami­li­en­ban­de geändert.

„Frü­her kann­ten vie­le die Fami­li­en­pfle­ge nicht, weil die meh­re­re Gene­ra­tio­nen umfas­sen­de Groß­fa­mi­lie Aus­nah­me­si­tua­tio­nen auf­ge­fan­gen hat“, sagt die Fami­li­en­pfle­ge­rin : „Heu­te ist das anders. Heu­te gehen die Omas selbst arbei­ten.“ Oder die Gene­ra­tio­nen woh­nen weit von­ein­an­der ent­fernt. Wenn die Ver­sor­gung der Kin­der nicht allei­ne durch die Fami­lie sicher­ge­stellt wer­den kann, springt die Fami­li­en­pfle­ge für die Zeit der Kri­sen­si­tua­ti­on ein.

Rita Kowal­ski nennt ein kon­kre­tes Bei­spiel : „Wenn die Mut­ter krank ist und der Mann bei­spiels­wei­se im Schicht­dienst arbei­tet, dann kol­li­diert das schnell mit den Schul- und Kin­der­gar­ten­zei­ten.“ Damit der Tages­ab­lauf für die Kin­der den­noch bewahrt wird, sind die Mit­ar­bei­te­rin­nen der Fami­li­en­pfle­ge extrem fle­xi­bel. Früh­mor­gens wecken sie die Kin­der, rich­ten das Früh­stück, schau­en, dass es pünkt­lich zur Schu­le oder in den Kin­der­gar­ten geht. Mit Blick auf die Ganz­tags­schu­le sind die Fami­li­en­pfle­ge­rin­nen auch spät­nach­mit­tags bis zum Abend in den Familien.

Info : Familienpflege

Die Fami­li­en­pfle­ge kommt zum Ein­satz, wenn

  • in Fami­li­en mit Kin­dern unter 12 Jah­ren der ver­sor­gen­de Eltern­teil ausfällt.
  • die Betreu­ung & Ver­sor­gung der Kin­der gesi­chert wer­den muss.
  • Grün­de sind :

–       Risi­ko­schwan­ger­schaf­ten

–       Ent­bin­dungs­pfle­ge

–       Kran­ke Müt­ter, die zuhau­se ver­sorgt werden

–       All­ge­mei­ne sta­tio­nä­re Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te von Müttern

–       Fami­li­en mit Müt­tern in sta­tio­nä­rer psych­ia­tri­scher Behand­lung oder in psych­ia­tri­scher Tagesklinik

–       Fami­li­en, mit Müt­tern in Müt­ter­ku­ren oder Mutter-Kind-Kuren

–       Ein­sat­ze wäh­rend Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men der Mütter

–       Fami­li­en, in denen die Müt­ter lebens­be­droh­lich erkrankt sind, z. B. an Krebs

–       Ver­sor­gung von Geschwis­ter­kin­dern, wenn der ver­sor­gen­de Eltern­teil ein Kind in eine Kli­nik begleitet.

  • Die Kos­ten wer­den in der Regel nach Vor­la­ge einer ärzt­li­chen Ver­ord­nung von den Kran­ken­kas­sen über­nom­men. Die Fami­li­en­pfle­ge kann aber auch als Selbst­zah­ler in Anspruch genom­men werden.

 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Fami­li­en­pfle­ge auf cari​tas​-bri​lon​.de oder bei Patrick Schwei­zer 0176 /12340134 oder 02961 / 97190

Quelle:Sandra Wamers, Inter­ne | Exter­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on, Mar­ke­ting, Cari­tas­ver­band Bri­lon e.V.
Foto­credit : Ado­be­Stock 420841618

 

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