Tipps für den Alltag – Sonderkündigungsrecht ermöglicht Wechsel zu günstigem Kfz-Versicherer

 

Tipps für den All­tag – Son­der­kün­di­gungs­recht ermög­licht Wech­sel zu güns­ti­gem Kfz-Versicherer

  • Wie funk­tio­niert Wech­sel nach dem 30. November ?
  • Mit Tele­ma­tik zusätz­lich sparen

Der viel­be­schwo­re­ne Stich­tag zur Kün­di­gung der Kfz-Ver­si­che­rung ist vor­bei. Was aber, wenn die Rech­nung des Kfz-Ver­si­che­rers erst nach dem 30. Novem­ber im Brief­kas­ten liegt ? Man also erst nach dem Stich­tag erfährt, dass die Kfz-Ver­si­che­rung im kom­men­den Jahr teu­rer wird. Muss man zwangs­läu­fig beim bis­he­ri­gen Ver­si­che­rer blei­ben ? Nein. Gera­de jetzt, wo Auto­fah­rer mit stei­gen­den Ener­gie­kos­ten und Infla­ti­on kon­fron­tiert wer­den, macht Rech­nen Sinn. Hier kommt das Son­der­kün­di­gungs­recht ins Spiel. Die ein­mo­na­ti­ge Kün­di­gungs­frist beginnt erst bei Erhalt der Rechnung.

Selbst bei einem güns­ti­ge­ren Bei­trag ent­fällt das Son­der­kün­di­gungs­recht nicht auto­ma­tisch. Aus­schlag­ge­bend ist laut der HUK-COBURG der Grund für die güns­ti­ge­re Prä­mie. Sinkt der Bei­trag zum Bei­spiel nur, weil sich wegen unfall­frei­en Fah­rens die Scha­den­frei­heits­klas­se ver­bes­sert, wäh­rend das Tarif­ni­veau an sich steigt, bleibt die Son­der­kün­di­gung auf jeden Fall eine Opti­on. War­um ? Bei die­ser Kon­stel­la­ti­on kann der Kun­de beim Ver­si­che­rungs­wech­sel oft nicht allein von der güns­ti­ge­ren SF-Klas­se, son­dern auch vom güns­ti­ge­ren Tarif­ni­veau eines neu­en Ver­si­che­rers profitieren.

Genau hin­schau­en und Geld sparen

Besteht ein Son­der­kün­di­gungs­recht, muss der bis­he­ri­ge Ver­si­che­rer sei­ne Kund:innen deut­lich dar­auf hin­wei­sen. Dem Wech­sel zum güns­ti­ge­ren Kfz-Ver­si­che­rer steht dann – auch nach dem 30. Novem­ber – nichts im Weg.

Ver­glei­chen lohnt sich : Die Preis­span­nen zwi­schen den ein­zel­nen Anbie­tern sind erheb­lich : Ein paar hun­dert Euro sind durch­aus mög­lich. Ver­gleichs­por­ta­le hel­fen dabei. Doch Vor­sicht, kein Por­tal berück­sich­tigt alle Kfz-Ver­si­che­rer. Zudem han­delt es sich leis­tungs­sei­tig oft um ein abge­speck­tes Ange­bot. Die Recher­che in meh­re­ren Por­ta­len ist also uner­läss­lich. Online­por­ta­le arbei­ten außer­dem auf Pro­vi­si­ons­ba­sis. Für jede ver­mit­tel­te Poli­ce zahlt ihnen der betrof­fe­ne Kfz-Ver­si­che­rer eine Prä­mie. Online­por­ta­le sind also nur bedingt unab­hän­gig. Man­che güns­ti­gen Kfz-Ver­si­che­rer wie die HUK-COBURG sind dort gar nicht zu fin­den. Daher lohnt sich stets auch eine par­al­le­le Anfra­ge bei einem güns­ti­gen Versicherer.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie unter :https://​www​.huk​.de/​p​r​e​s​s​e​/​n​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​v​e​r​b​r​a​u​c​h​e​r​t​i​p​p​s​/​s​o​n​d​e​r​k​u​e​n​d​i​g​u​n​g​s​r​e​c​h​t​.​h​tml

 

Quel­le : Karin Benning
Ori­gi­nal-Con­tent von : HUK-COBURG, über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift : Der 30. Novem­ber ist vor­bei : Kann man sei­ne Kfz-Ver­si­che­rung trotz­dem kün­di­gen ? Ja, wenn das Son­der­kün­di­gungs­recht greift.

Foto / Bild­rech­te : HUK-COBURG
Foto­graf : Hagen Lehmann

 

 

Print Friendly, PDF & Email