Olsberg : Platz für unternehmerische Ideen – Erweiterung des Gewerbegebiets „Hohler Morgen“ vor dem Start

Olsberg – Platz für unternehmerische Ideen : Erweiterung des Gewerbegebiets „Hohler Morgen“ vor dem Start

Ols­berg. Wer künf­tig sei­ne unter­neh­me­ri­schen Ideen in die Tat umset­zen möch­te, fin­det in der Stadt Ols­berg auch den nöti­gen Platz dazu : Für die Erwei­te­rung des Gewer­be­ge­bie­tes „Hoh­ler Mor­gen“ zwi­schen Big­ge und Geve­ling­hau­sen sol­len im Früh­jahr 2023 die Erschlie­ßungs­ar­bei­ten beginnen.

Das erfor­der­li­che Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren, das die recht­li­chen Vor­aus­set­zung zur bau­li­chen Nut­zung der Gewer­be­grund­stü­cke schaf­fen soll, und der Grund­er­werb im Rah­men eines Umle­gungs­ver­fah­rens wer­den in Kür­ze abge­schlos­sen. Mit der Erwei­te­rung des Gewer­be­ge­bie­tes kommt die Stadt Ols­berg einem bestehen­den Bedarf nach neu­en Gewer­be­flä­chen nach – schließ­lich gibt es im Stadt­ge­biet aktu­ell kei­ne frei­en städ­ti­schen Gewer­be­flä­chen mehr.

Nun kann die Stadt­ver­wal­tung inter­es­sier­ten Gewer­be­trei­ben­den qua­si „Logen­plät­ze“ für die Ver­wirk­li­chung ihrer Geschäfts­idee bie­ten : „Bei den neu­en Gewer­be­flä­chen han­delt es sich um Grund­stü­cke in unmit­tel­ba­rer Nähe des Auto­bahn­an­schlus­ses Ols­berg an die A 46 bzw. an die Umge­hungs­stra­ße Ols­berg in Rich­tung Süden“, erläu­tert Tho­mas Rösen, stv. Lei­ter des Fach­be­reichs Bau­en und Stadt­ent­wick­lung. Zudem ver­fügt das bestehen­de Gewer­be­ge­biet schon jetzt über gute Inter­net­an­schlüs­se, die im nächs­ten Jahr noch leis­tungs­fä­hi­ger werden.

Den­noch : Trotz der neu­en Gewer­be­grund­stü­cke wird die Stadt Ols­berg auch künf­tig über eine begrenz­te Anzahl an frei­en Gewer­be­flä­chen ver­fügt. „Des­halb wer­den wir aus städ­ti­scher Sicht dar­auf ach­ten, wel­chen Betrie­ben Flä­chen zuge­teilt wer­den kön­nen – und wel­che Aus­wir­kun­gen dies auf die Stadt Ols­berg als Wirt­schafts­stand­ort hat“, kün­digt Bür­ger­meis­ter Wolf­gang Fischer an.

Des­halb hat der Rat der Stadt Ols­berg in sei­ner jüngs­ten Sit­zung Leit­li­ni­en für die Zutei­lung der Gewer­be­grund­stü­cke beschlos­sen. So sol­len bei­spiels­wei­se kei­ne Gewer­be­flä­chen an Betrie­be mit gro­ßem Flä­chen­be­darf ver­ge­ben wer­den, die dann aber nur sehr weni­ge Arbeits­plät­ze schaf­fen. Auch so genann­te „nicht stö­ren­de Betrie­be“ – wie etwa Han­dels­un­ter­neh­men – sind in den Leit­li­ni­en nicht vor­ge­se­hen. „Schließ­lich sind sol­che Betrie­be pla­nungs­recht­lich auch auf unbe­bau­ten Grund­stü­cken in Misch­ge­bie­ten in der bestehen­den Bebau­ung bereits zuläs­sig – zum Bei­spiel an Orts­durch­fahr­ten“, erklärt Tho­mas Rösen. Auch öko­lo­gi­sche und Nach­hal­tig­keits­über­le­gun­gen wer­den in den Leit­li­ni­en – sowie in der künf­ti­gen Bau­leit­pla­nung gene­rell – eine wich­ti­ge Rol­le spielen.

Die Stadt Ols­berg will par­al­lel zur Erschlie­ßung des Gebie­tes gleich­zei­tig eine Pla­teau­bil­dung für die zukünf­ti­gen Gewer­be­grund­stü­cke vor­neh­men. Das Ziel : Die Boden­mas­sen, die bewegt wer­den müs­sen, sol­len so zu wirt­schaft­li­chen Bedin­gun­gen in dem Gebiet ver­blei­ben kön­nen. Dafür ist es aber erfor­der­lich, dass sich inter­es­sier­te Betrie­be früh­zei­tig bei der Stadt Ols­berg mel­den, um ihr Inter­es­se an einem mög­li­chen Grund­er­werb anmel­den. Als Ansprech­part­ner steht Tho­mas Rösenzur Ver­fü­gung, wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es auch unter www​.ols​berg​.de online.

 

Quel­le : i. A. Jörg Fröh­ling, Pres­se und Öffent­lich­keits­ar­beit der Stadt Olsberg

 

 

 

 

 

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