Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es in diesem Jahr mehr Weihnachtsgeld als im letzten Jahr. Allerdings : Das Weihnachtsgeld ist steuerpflichtig

Sonderzahlung treibt Steuersatz in die Höhe – Geld mit Abgabe der Steuererklärung zurückholen

Für vie­le Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer gibt es in die­sem Jahr mehr Weih­nachts­geld als im letz­ten Jahr. Aller­dings : Das Weih­nachts­geld ist eine Son­der­zah­lung des Arbeit­ge­bers, die steu­er­pflich­tig ist. Der Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein Ver­ei­nig­te Lohn­steu­er­hil­fe e. V. (VLH) infor­miert zu den Details.

85,7 Pro­zent der Tarif­be­schäf­tig­ten in Deutsch­land erhal­ten im Jahr 2022 Weih­nachts­geld, wie das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt (Desta­tis) kürz­lich mit­teil­te (Pres­se­mel­dung vom 16. Novem­ber 2022). Desta­tis zufol­ge liegt die Höhe des Weih­nachts­gel­des aller Tarif­be­schäf­tig­ten in Deutsch­land in die­sem Jahr durch­schnitt­lich bei 2.747 Euro brut­to – das sind 2,6 Pro­zent mehr als im vori­gen Jahr (2.677 Euro).

Son­der­zah­lung treibt Steu­er­satz in die Höhe

Für alle Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer, die Weih­nachts­geld erhal­ten, gilt : Durch das höhe­re Monats­ge­halt – Gehalt und Son­der­zah­lung wer­den gemein­sam über­wie­sen, meist im Novem­ber – kann auch der Steu­er­satz stei­gen. Das bedeu­tet, dass in die­sem Monat höhe­re Abzü­ge zum Bei­spiel bei der Lohn­steu­er, dem Soli­da­ri­täts­zu­schlag und der Kir­chen­steu­er fäl­lig wer­den. Unterm Strich bleibt weni­ger Net­to vom Brutto.

Geld mit Abga­be der Steu­er­erklä­rung zurückholen

Hat eine Arbeit­neh­me­rin oder ein Arbeit­neh­mer in einem Monat zu viel Steu­ern gezahlt, kann er sich das Geld über die Steu­er­erklä­rung im kom­men­den Jahr vom Finanz­amt zurück­ho­len. Der Weg : Recht­zei­tig und voll­stän­dig die Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung aus­fül­len und beim zustän­di­gen Finanz­amt einreichen.

Die VLH : Größ­ter Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein Deutschlands

Der Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein Ver­ei­nig­te Lohn­steu­er­hil­fe e. V. (VLH) ist mit mehr als 1,2 Mil­lio­nen Mit­glie­dern und rund 3.000 Bera­tungs­stel­len bun­des­weit Deutsch­lands größ­ter Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Gegrün­det im Jahr 1972, stellt sie außer­dem die meis­ten nach DIN 77700 zer­ti­fi­zier­ten Bera­ter. Die VLH erstellt für ihre Mit­glie­der die Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung, bean­tragt sämt­li­che Steu­er­ermä­ßi­gun­gen, prüft den Steu­er­be­scheid und eini­ges mehr im Rah­men der ein­ge­schränk­ten Bera­tungs­be­fug­nis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

 

Quel­le : Chris­ti­na Geor­gi­a­dis, Ver­ei­nig­te Lohn­steu­er­hil­fe e. V. (VLH)
Ori­gi­nal-Con­tent von : Ver­ei­nig­te Lohn­steu­er­hil­fe e.V. – VLH, über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift : Weih­nachts­geld ist steuerpflichtig
Bild­rech­te : Ver­ei­nig­te Lohn­steu­er­hil­fe e.V. – VLH / Foto­graf : VLH

 

 

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