Funkablesbare Kaltwasserzähler zulässig – Wasserversorgungsunternehmen dürfen diese Wasserzähler einbauen

Kommunale Wasserversorgungsunternehmen dürfen funkablesbare Wasserzähler einbauen und betreiben.

Kom­mu­na­le Was­ser­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men dür­fen funk­ables­ba­re Was­ser­zäh­ler ein­bau­en und betrei­ben. Ihnen ste­hen weder daten­schutz­recht­li­che noch gesund­heit­li­che Beden­ken ent­ge­gen. Die Wüs­ten­rot Immo­bi­li­en GmbH, ein Unter­neh­men der W&W‑Gruppe, weist auf eine aktu­el­le Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts­hofs Mün­chen (4 CS 21.2254) hin.

Im ent­schie­de­nen Fall wehr­ten sich die Eigen­tü­mer gegen neue Was­ser­uh­ren, weil sie den Bedin­gun­gen des Daten­schut­zes nicht ent­sprä­chen und sich aus ihnen gesund­heit­li­che Gefah­ren ergä­ben. Das Gericht sah die­se Ein­wän­de als nicht stich­hal­tig an. Funk­ables­ba­re Was­ser­uh­ren dien­ten dazu, auf effi­zi­en­te Wei­se eine öffent­li­che Ver­sor­gungs­auf­ga­be zu erfül­len, ohne die Häu­ser zu betre­ten. Mit ihnen könn­ten auch tech­ni­sche Defek­te früh­zei­tig erkannt und damit ein undich­tes Lei­tungs­netz oder Gefah­ren für die Was­ser­hy­gie­ne ver­mie­den wer­den. Die Was­ser­ver­sor­ger sei­en ver­pflich­tet, den Daten­schutz zu gewähr­leis­ten und sich bei den Her­stel­lern der Gerä­te zu ver­ge­wis­sern, dass sie vor dem Zugriff unbe­rech­tig­ter Drit­ter geschützt sind.

Gesund­heit­li­che Gefähr­dun­gen sah das Gericht nicht. Es bezog sich dabei auf wis­sen­schaft­li­che Unter­su­chun­gen zu Mobil­te­le­fo­nen, deren Abstrah­lung um ein Viel­fa­ches höher sei als bei typi­schen Funk­was­ser­zäh­lern. Außer­dem ergä­be sich aus Stu­di­en des Deut­schen Mobil­funk For­schungs­pro­gramms, auf die das Bun­des­amt für Strah­len­schutz ver­wei­se, dass im Mobil­funk ein ursäch­li­cher Zusam­men­hang zwi­schen elek­tro­ma­gne­ti­schen Fel­dern und den Beschwer­den elek­tro­sen­si­bler Per­so­nen mit hoher Wahr­schein­lich­keit aus­ge­schlos­sen wer­den kön­ne. Die­se Ein­schät­zung wer­de auch von der Welt­ge­sund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on geteilt.

Dör­te Loch­ner, Fachexperte/​in (E2), Wüs­ten­rot & Würt­tem­ber­gi­sche AG, KK Exter­ne Kommunikation
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