Für mehr Sicherheit in dunkler Jahreszeit : Deutsche Umwelthilfe fordert Tempo 30 in deutschen Städten und Gemeinden

Für mehr Sicherheit in dunkler Jahreszeit : Deutsche Umwelthilfe fordert Tempo 30 in deutschen Städten und Gemeinden – und ruft zu „Tempo 30 selber machen“ auf
  • Beginn dunk­ler Jah­res­zeit erhöht Unfall­ri­si­ko : Tem­po 30 ist kos­ten­güns­ti­ge Maß­nah­me für mehr Sicher­heit im Stra­ßen­ver­kehr, weni­ger Lärm und bes­se­re Luft
  • DUH for­dert Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter Wis­sing auf, in der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung Tem­po 30 als Regel­ge­schwin­dig­keit für die Stadt festzuschreiben
  • Kom­mu­nen sol­len nicht län­ger abwar­ten, son­dern müs­sen schon jetzt tätig wer­den und über Lärm­ak­ti­ons­pla­nung Tem­po 30 umsetzen
  • Dort, wo Städ­te und Kom­mu­nen untä­tig blei­ben, kön­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger Tem­po 30 für den Wohn­ort for­mal bean­tra­gen. Bis zum posi­ti­ven Bescheid kön­nen „Tem­po 30“-Schilder mit dem Zusatz „frei­wil­lig“ her­un­ter­ge­la­den oder bestellt wer­den https://​www​.duh​.de/​u​n​t​e​r​30/

Anläss­lich der Zeit­um­stel­lung am kom­men­den Sonn­tag und dem Beginn der dunk­len Jah­res­zeit for­dert die Deut­sche Umwelt­hil­fe (DUH) mehr Tem­po 30 in deut­schen Städ­ten und Gemein­den. Durch die Ein­füh­rung eines Tem­po­li­mits wür­den Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die zu Fuß oder mit dem Rad unter­wegs sind, im Dun­keln siche­rer von A nach B gelan­gen. Bereits seit eini­gen Mona­ten fül­len sich die Stra­ßen wie­der mit mehr Pkw und auch das Unfall­ri­si­ko steigt – anders als zu Beginn der Coro­na-Pan­de­mie. So ist die Zahl der Ver­kehrs­to­ten in Deutsch­land erschre­ckend ange­stie­gen : im ers­ten Halb­jahr 2022 im Ver­gleich zum Vor­jahr um 12 Pro­zent. Der Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz­ver­band for­dert des­halb Städ­te und Gemein­den auf, bereits vor der über­fäl­li­gen Anpas­sung der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung durch die Bun­des­re­gie­rung aktiv zu wer­den. Wie das über den Hebel der Lärm­ak­ti­ons­pla­nung mög­lich ist, hat die DUH unter ande­rem mit Rechts­gut­ach­ten gezeigt. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger kön­nen außer­dem dem Auf­ruf des Ver­bands fol­gen und „Tem­po 30 sel­ber machen“, indem sie unter www​.duh​.de/​u​n​t​e​r​30/ mit weni­gen Klicks einen Antrag auf Tem­po 30 für die eige­ne Wohn­stra­ße bean­tra­gen. Bis zum posi­ti­ven Ent­scheid über den Antrag kön­nen „Tem­po 30 Schil­der“ mit dem Zusatz „frei­wil­lig“ bestellt oder zum Selbst­aus­druck her­un­ter­ge­la­den werden.

Jür­gen Resch, Bun­des­ge­schäfts­füh­rer der DUH : „Tem­po 30 ret­tet gera­de auch in der dunk­len Jah­res­zeit Leben ! Es ist die zen­tra­le Maß­nah­me für mehr Sicher­heit im Stra­ßen­ver­kehr in unse­ren Städ­ten. Brüs­sel hat es vor­ge­macht und konn­te so die Zahl der töd­li­chen Unfäl­le hal­bie­ren. Zufuß­ge­hen und Fahr­rad­fah­ren sind nicht nur die kos­ten­güns­tigs­ten son­dern auch kli­ma­freund­lichs­ten Mobi­li­täts­for­men. Gera­de die Men­schen, die sich so bewe­gen, müs­sen wir end­lich bes­ser schüt­zen. Bei einem Zusam­men­stoß eines Autos mit einer zu Fuß gehen­den Per­son ist der Auf­prall bei Tem­po 50 fast drei Mal so stark wie bei Tem­po 30, die Unfall­fol­gen umso gra­vie­ren­der. Des­halb muss Ver­kehrs­mi­nis­ter Wis­sing end­lich aktiv wer­den und die längst über­fäl­li­gen Anpas­sun­gen der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung vor­neh­men. Und gleich­zei­tig dür­fen Kom­mu­nen und Bür­ge­rin­nen und Bür­ger nicht dar­auf war­ten, son­dern müs­sen alle Optio­nen nut­zen, die es jetzt schon gibt. Des­halb rufe ich Städ­te zu weit­rei­chen­den Tem­po-30-Anord­nun­gen auf und die Men­schen, Tem­po 30 sel­ber zu machen mit unse­rer ‚unter 30‘-Aktion.“

Die Redu­zie­rung der inner­städ­ti­schen Regel­ge­schwin­dig­keit auf 30 km/​h ist kurz­fris­tig und kos­ten­güns­tig umsetz­bar und sorgt nach­weis­lich für weni­ger Ver­kehrs­to­te und Ver­letz­te, bes­se­re Luft, weni­ger Lärm und so auch für mehr Umwelt­schutz. Ein Rechts­gut­ach­ten der DUH hat belegt, dass Kom­mu­nen durch die euro­päi­sche Rege­lung zur Lärm­ak­ti­ons­pla­nung gro­ßen Hand­lungs­spiel­raum haben, um weit­rei­chend Tem­po 30 umzu­set­zen : Städ­te wie Eis­lin­gen, Ravens­burg und zuletzt Leip­zig sind Vor­rei­ter und machen Gebrauch von die­ser Möglichkeit.

Hin­ter­grund :

Die Lärm­ak­ti­ons­pla­nung ist ein Instru­ment der EU-Umge­bungs­lärm­richt­li­nie zum Schutz vor gesund­heits­schäd­li­chem Lärm. Behör­den sind auf Grund­la­ge von Lärm­kar­ten, die die Belas­tung der Bevöl­ke­rung durch Umge­bungs­lärm dar­stel­len, dazu ver­pflich­tet, Lärm­ak­ti­ons­plä­ne mit kon­kre­ten Min­de­rungs­vor­ha­ben zu erstel­len. Im Som­mer 2024 müs­sen die­se fer­tig­ge­stellt sein. Die Erfah­run­gen der letz­ten Jah­re zei­gen, dass die Lärm­ak­ti­ons­plä­ne oft kei­ne aus­rei­chen­den Maß­nah­men zur Reduk­ti­on der Lärm­be­las­tung ent­hal­ten oder die­se nicht umfas­send umge­setzt werden.

Links :

 

Quel­le : Jür­gen Resch, Bundesgeschäftsführer
Ori­gi­nal-Con­tent von : Deut­sche Umwelt­hil­fe e.V., über­mit­telt durch news aktuell

Foto­credit : Ado­be­Stock 430064956

 

 

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