Nasses Laub macht Bürgersteige rutschig : Wer muss räumen ?

Tipps für den Alltag :  Herbst : Wer muss Bürgersteig vom Laub freihalten ?
  • Rei­ni­gungs­pflicht kann über­tra­gen werden
  • Wer haf­tet bei Unfällen

Vie­le genie­ßen den gol­de­nen Herbst, wenn das Laub sich lang­sam ver­färbt. Mit sin­ken­den Tem­pe­ra­tu­ren ver­lie­ren Bäu­me aber auch ihre Blät­ter, Nie­der­schlä­ge neh­men zu. Bei­des zusam­men ver­wan­delt Bür­ger­stei­ge in Rutsch­bah­nen. Ohne Räu­men ist ein Unfall schnell passiert.

Wer zum Besen grei­fen muss, regeln die meis­ten Kom­mu­nen in ihren Sat­zun­gen. Hier schrei­ben sie fest, ob und in wel­chem Umfang sich Haus­ei­gen­tü­mer um die Rei­ni­gung der Bür­ger­stei­ge küm­mern müs­sen. Wer sich der Rei­ni­gungs­pflicht dau­er­haft ent­zieht, begeht eine Ord­nungs­wid­rig­keit. Den Eigen­tü­mern eines Miets­hau­ses steht es offen, die Rei­ni­gungs­pflicht über den Miet­ver­trag an die Mie­ter weiterzugeben.

Ereig­net sich ein Unfall, hat der nicht nur eine straf­recht­li­che Sei­te. Hier geht es, wie die HUK-COBURG mit­teilt, auch um per­sön­li­che Haf­tung. Bricht sich ein Pas­sant bei­spiels­wei­se das Bein, weil ver­ges­sen wur­de, die Blät­ter weg­zu­fe­gen, muss der Ver­ant­wort­li­che für den Scha­den auf­kom­men. Ohne Haft­pflicht­ver­si­che­rung kann das teu­er wer­den : Im geschil­der­ten Fall kön­nen dem Geschä­dig­ten Schmer­zens­geld und falls er arbei­tet auch eine Ent­schä­di­gung für sei­nen Ver­dienst­aus­fall zuste­hen. Blei­ben nach einem Unfall dau­er­haf­te Schä­den zurück, kön­nen sogar lebens­lan­ge Ren­ten­zah­lun­gen fäl­lig werden.

Ob und in wel­chem Umfang ein säu­mi­ger Lau­bräu­mer haf­tet, hängt allen Regeln zum Trotz oft von den spe­zi­el­len Umstän­den des Ein­zel­falls ab. Soll­te der Geschä­dig­te den Rechts­weg beschrei­ten, steht die Haft­pflicht­ver­si­che­rung ihrem Kun­den zur Seite.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie unter Kehr­pflicht im Herbst | HUK-COBURG

Quel­le : Karin Ben­ning, HUK-COBURG
Ori­gi­nal-Con­tent von : HUK-COBURG, über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift : Gefähr­lich – Nas­ses Herbst­laub kann Bür­ger­stei­ge schnell in rut­schi­ge Flä­chen ver­wan­deln. Räu­men ist des­halb für Haus­ei­gen­tü­mer oder Mie­ter in vie­len Kom­mu­nen Pflicht. Foto : HUK-COBURG

Bild­rech­te : HUK-COBURG / Foto­graf : Hagen Lehmann

 

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