Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro tritt zum 1. Oktober 2022 in Kraft

Der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese begrüßt das Inkrafttreten des erhöhten gesetzlichen Mindestlohnes zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde.

„Der Deut­sche Bun­des­tag hat am 3. Juni in 2./3. Lesung die Erhö­hung des gesetz­li­chen Min­dest­lohns von aktu­ell 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stun­de beschlos­sen, damit die­ser dann ab dem 1. Okto­ber 2022 flä­chen­de­ckend in Deutsch­land als Lohn­un­ter­gren­ze ver­bind­lich gezahlt wer­den muss“, erläu­tert Dirk Wiese.

Mit der Ein­füh­rung des gesetz­li­chen Min­dest­lohn zum 1. Janu­ar 2015 von damals 8,50 Euro auf aktu­ell 10,45 Euro pro Stun­de und ab dem 1. Okto­ber 12 Euro kön­nen sich ins­be­son­de­re die knapp 6,6 Mil­lio­nen Beschäf­tig­te in Deutsch­land freu­en, die sich mit dem Min­dest­lohn am unte­ren Ende der Lohn­un­ter­gren­ze befinden.

Auch im Sau­er­land pro­fi­tie­ren daher zahl­rei­che Beschäf­tig­te vom erhöh­ten Min­dest­lohn, da vor allem im Tou­ris­mus, im Dienst­leis­tungs- und Gast­ge­wer­be, aber auch in der Gas­tro­no­mie sowie in den Ser­vice-Unter­neh­men zahl­rei­cher Kli­ni­ken und Kur-Ein­rich­tun­gen häu­fig nied­ri­ge Löh­ne gezahlt wer­den. Gleich­zei­tig sind in die­sen Bran­chen über­wie­gend Frau­en beschäf­tigt, so dass zum 1. Okto­ber auch ganz beson­ders vie­le Frau­en von der Erhö­hung des gesetz­li­chen Min­dest­lohns auf 12 Euro pro­fi­tie­ren werden.

„Der gesetz­li­che Min­dest­lohn hat seit 2015 das Lohn­dum­ping in Deutsch­land erfolg­reich gestoppt. Vie­le betrof­fe­ne Frau­en wer­den mit dem 1. Okto­ber nicht nur mehr Geld auf Ihrem Kon­to haben, son­dern gleich­zei­tig auch etwas für eine bes­se­re Ren­te tun. Es ist unver­ständ­lich, dass sich die CDU/C­SU-Frak­ti­on bei der Abstim­mung über die Erhö­hung des Min­dest­lohns am 3. Juni ent­hal­ten hat. Der Min­dest­lohn von 12 Euro ist unser zen­tra­les SPD-Ver­spre­chen im Wahl­kampf gewe­sen – jetzt hal­ten wir zum Wohl von Mil­lio­nen Beschäf­tig­ten unser Wort“, bekräf­tigt Dirk Wiese.

Seit der Ein­füh­rung des Min­dest­lohns am 1. Janu­ar 2015 wird die Höhe des gesetz­li­chen Min­dest­lohns alle zwei Jah­re von einer stän­di­gen Min­dest­lohn­kom­mis­si­on über­prüft und eine Erhö­hung emp­foh­len, die die Bun­des­re­gie­rung durch Rechts­ver­ord­nung fest­schreibt. Des­halb lag der gesetz­li­che Min­dest­lohn in Deutsch­land bis Ende Juni 2022 bei 9,82 Euro und wur­de zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro erhöht. Auch nach der gesetz­li­chen Erhö­hung des Min­dest­lohns auf 12 Euro zum Okto­ber 2022 wird künf­tig die­se stän­di­ge Min­dest­lohn­kom­mis­si­on Emp­feh­lun­gen zur wei­te­ren Erhö­hung aus­spre­chen, die mit­tels Rechts­ver­ord­nung umge­setzt werden.

Zudem wird die Ver­dienst­gren­ze für Mini­jobs mit der Erhö­hung des Min­dest­lohns auf 520 Euro erhöht und dyna­mi­siert. Das bedeu­tet : Steigt der Min­dest­lohn, steigt auch die Ver­dienst­gren­ze. Eine Wochen­ar­beits­zeit von zehn Stun­den – genau wie jetzt auch – ist damit in einem Mini­job wei­ter­hin mög­lich. Der gesetz­li­che Min­dest­lohn ist eine abso­lu­te Lohn­un­ter­gren­ze, die über­all greift, wo es kei­ne gül­ti­gen Tarif­ver­trä­ge gibt – davon ist kei­ne Bran­che ausgenommen.

Quel­le : San­dra Lechelt – wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­te­rin – Dirk Wie­se, Mit­glied des Deut­schen Bun­des­ta­ges, Stv. Vor­sit­zen­der der SPD-Bundestagsfraktion

Foto­credits : Quel­le : Büro Dirk Wiese

 

 

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