Wichtig – Grundsteuer-Reform : Stadt Winterberg ruft zur Abgabe auf – Ende Oktober läuft die Frist ab !

Winterberg. Ende Oktober läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab.

Die Stadt Win­ter­berg bit­tet alle Grundstückeigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Erklä­rung zur Fest­stel­lung des Grund­steu­er­wer­tes (Fest­stel­lungs­er­klä­rung) recht­zei­tig beim Finanz­amt abzu­ge­ben. „Schie­ben Sie die Abga­be der Grund­steu­er-Erklä­rung nicht auf die lan­ge Bank. Nut­zen Sie die Hilfs­an­ge­bo­te der Finanz­ver­wal­tung und geben Sie die Erklä­rung bald­mög­lichst ab. Die gehört zu den wich­tigs­ten Ein­nah­me­quel­len unse­rer Stadt. Alle Ein­nah­men blei­ben direkt vor Ort. Mit ihnen finan­zie­ren wir unter ande­rem den Bau und Betrieb von Stra­ßen, Schu­len und Kin­der­gär­ten. Auch sport­li­che und kul­tu­rel­le Ange­bo­te sind auf die Ein­nah­men aus der Grund­steu­er ange­wie­sen“, so Bernd Höm­berg, Team­lei­ter Steu­ern und Abga­ben bei der Stadt Winterberg.

„Aber, wich­tig ist, dass es nicht dar­um geht, mehr ein­zu­neh­men“, so Bernd Höm­berg. Die Anga­ben sind wich­tig, da das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt im Jahr 2018 ent­schie­den hat, dass die Grund­steu­er ab  2025 nicht mehr nach den bis­he­ri­gen Ein­heits­wer­ten erho­ben wer­den darf. Die­se Ein­heits­wer­te sei­en viel zu alt, da sie  in West­deutsch­land auf Daten aus dem Jahr 1964 beru­hen und in Ost­deutsch­land sogar aus dem Jahr 1935.

Bis zum Ablauf des Kalen­der­jah­res 2024 berech­nen und erhe­ben die Kom­mu­nen die Grund­steu­er wei­ter­hin nach der bis­he­ri­gen Rechts­la­ge. Ab dem 1. Janu­ar 2025 ist der neu fest­zu­stel­len­de Grund­steu­er­wert maß­geb­lich für die zu leis­ten­de Grund­steu­er an die Städ­te und Gemein­den. Somit sind Grund­steu­er­zah­lun­gen nach neu­em Recht ab dem 1. Janu­ar 2025 zu leisten.

Alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen fin­den die Eigentümerinnen und Eigentümer unter www​.grund​steu​er​.nrw​.de. Auch das Grund­steu­er­por­tal (Geo­da­ten­por­tal) zum Abruf wich­ti­ger Infor­ma­tio­nen zum Flurstück, wie z.B. Gemar­kung, Boden­richt­wert oder Grund­buch­blatt­num­mer, ist über die Platt­form zu errei­chen. Die im Grund­steu­er­por­tal hin­ter­leg­ten Daten geben den Stand der Infor­ma­tio­nen im Lie­gen­schafts­ka­tas­ter und den Boden­richt­wert der Gutachterausschüsse zum Stich­tag 1. Janu­ar 2022 wie­der. Eine Abfra­ge im Ver­mes­sungs- und Katas­ter­amt ist daher nicht notwendig.

Darüber hin­aus gibt es unter www​.grund​steu​er​.nrw​.de Erklär-Vide­os und Klick- Anlei­tun­gen, die die Eigentümerinnen und Eigentümer durch die For­mu­la­re im Online- Finanz­amt ELS­TER lei­ten. Die Anlei­tun­gen zei­gen Schritt für Schritt das Ausfüllen anhand von Bei­spie­len und kön­nen auch zum Nach­le­sen her­un­ter­ge­la­den werden.

Zudem sind Check-Lis­ten und ein umfang­rei­ches FAQ mit Ant­wor­ten auf die häu­figs­ten Fra­gen auf dem Por­tal zu fin­den. Wer kei­nen eige­nen Els­ter-Zugang hat, kann auch den von nahen Ange­hö­ri­gen nut­zen. In Aus­nah­me­fäl­len, wenn kein Inter­net­zu­gang vor­han­den ist, kön­nen beim zustän­di­gen Finanz­amt Papier­vor­dru­cke bean­tragt werden.

Für indi­vi­du­el­le Rückfragen steht die extra ein­ge­rich­te­te Grund­steu­er-Hot­line Mon­tag bis Frei­tag von 9 bis 18 Uhr zur Verfügung. Die Hot­line des Finanz­amts Bri­lon ist unter der Ruf­num­mer 02961/788‑1959 zu erreichen.

 

Zum Hin­ter­grund :

  • Für jedes Grundstück und jede n Betrieb der Land- und Forst­wirt­schaft muss eine Fest­stel­lungs­er­klärung­ab­ge­ben wer­den. Grundstücke sind beispielsweise :

 

  • unbe­bau­te Grundstücke
  • Wohngrundstücke (Ein­fa­mi­li­en­häu­ser, Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser, Mietwohngrundstücke,Eigentumswohnungen)
  • betrieb­li­che Grundstücke (gemischt genutz­te Grundstücke, Geschäftsgrundstücke, Teileigentum)
  • Für die Ent­ge­gen­nah­me und Ver­ar­bei­tung der Fest­stel­lungs­er­klä­run­gen sind aus­schließ­lich die Finanz­äm­ter zustän­dig. Die Stadt Win­ter­berg ist dar­an nicht beteiligt.
  • Die Fest­stel­lungs­er­klä­rung ist bis zum 31. Okto­ber 2022 bei dem zustän­di­gen Finanzamt
  • abzu­ge­ben. Zustän­dig ist das Finanz­amt, in des­sen Bezirk der Grund­be­sitz liegt.

Mög­lich­kei­ten der Abgabe :

  • Online mit ELS­TER : www​.els​ter​.de
  • Elek­tro­nisch über ande­re Soft­ware-Anbie­ter, die die­sen Ser­vice anbieten
  • Wenn die Online-Abga­be nicht mög­lich ist : Vor­dru­cke hand­schrift­lich ausfüllen und abge­ben. Papier-Vor­dru­cke gibt es beim Finanzamt.

 

Ser­vice­an­ge­bo­te der Finanzverwaltung :

  • Ausführliche Infor­ma­tio­nen, Check-Lis­ten, Ausfüllanleitungen für ELS­TER und Erklär Vide­os zum Grund­steu­er­por­tal : www​.grund​steu​er​.nrw​.de
  • Erklär-Vide­os auf You­Tube : www​.you​tube​.com/​c​/​F​i​n​a​n​z​v​e​r​w​a​l​t​u​n​g​NRW
  • Grund­steu­er-Hot­line unter 02961/788‑1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr)
  • Grund­steu­er­por­tal (Geo­da­ten­por­tal): www​.grund​steu​er​-geo​da​ten​.nrw​.de

 

Quel­le : Der Bür­ger­meis­ter, gez. i.A. Rabea Kap­pen
Pres­se­spre­che­rin/In­ter­ne­t/On­line-Redak­teu­rin/­Pro­jekt­ko­or­di­na­ti­on

 

 

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