Dirk Wiese informiert über steuerliche Entlastungen – Mit diesen Beschlüssen unterstützt die Bundesregierung die Menschen und Betriebe in diesem Land.

Dirk Wiese : Das Bundeskabinett hat heute die Regierungsentwürfe des Inflationsausgleichsgesetzes, des Jahressteuergesetzes und weiterer steuerlicher Regelungen verabschiedet

Das Bun­des­ka­bi­nett hat die­se Woche weit­rei­chen­de steu­er­li­che Ent­las­tun­gen beschlos­sen. Der hei­mi­sche Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te und stell­ver­tre­ten­de Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on dazu : „ Das Bun­des­ka­bi­nett hat heu­te die Regie­rungs­ent­wür­fe des Infla­ti­ons­aus­gleichs­ge­set­zes, des Jah­res­steu­er­ge­set­zes und wei­te­rer steu­er­li­cher Rege­lun­gen ver­ab­schie­det. Mit die­sen Beschlüs­sen unter­stützt die Bun­des­re­gie­rung die Men­schen und Betrie­be in die­sem Land.“

Kon­kret umfasst der Beschluss fol­gen­de Entlastungen :

  • Die Aktua­li­sie­rung des Ein­kom­men­steu­er­ta­rifs für die Jah­re 2023 und 2024 durch den Aus­gleich der Effek­te der kal­ten Pro­gres­si­on im Ver­lauf des Ein­kom­men­steu­er­ta­rifs und die Anhe­bung des Grund­frei­be­trags ent­spre­chend den vor­aus­sicht­li­chen Berichts­er­geb­nis­sen ; glei­cher­ma­ßen wird der Unter­halts­höchst­be­trag ange­ho­ben, der an die Höhe des Grund­frei­be­trags ange­lehnt ist.
  • Die Anhe­bung des Kin­der­frei­be­trags für die Jah­re 2023 und 2024 sowie die Anhe­bung des Kin­der­gelds für das ers­te, zwei­te und drit­te Kind auf ein­heit­lich 237 Euro pro Monat zum 1. Janu­ar 2023
  • Die nach­träg­li­che Anhe­bung des Kin­der­frei­be­trags und des Unter­halts­höchst­be­trags für das Jahr 2022
  • Voll­stän­di­ger Son­der­aus­ga­ben­ab­zug für Alters­vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen ab 2023

Eine dop­pel­te Besteue­rung von Ren­ten aus der Basis­ver­sor­gung ist drin­gend zu ver­mei­den. Einen Mei­len­stein aus dem Koali­ti­ons­ver­trag wird mit dem Jah­res­steu­er­ge­setz umge­setzt : Die Ampel-Koali­ti­on will den voll­stän­di­gen Son­der­aus­ga­ben­ab­zug auf Alters­vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen bereits auf das Jahr 2023 vor­zie­hen, also zwei Jah­re frü­her als ursprüng­lich vor­ge­se­hen. Die­se Regel, die zunächst sehr tech­nisch klingt, sorgt für eine zusätz­li­che Ent­las­tung von 2,9 Mil­li­ar­den Euro im Jahr 2023 und 1,8 Mil­li­ar­den Euro im Jahr 2024.

Für eine vier­köp­fi­ge Fami­lie mit einem Jah­res­ein­kom­men von 56.000 Euro bedeu­tet das über 100 Euro im Jahr. Der­zeit sind auch noch wei­te­re Maß­nah­men zur Reform der Ren­ten­be­steue­rung in Arbeit, wie zum Bei­spiel der lang­sa­me­re Anstieg des steu­er­pflich­ti­gen Rentenanteils.

  • Der Spa­rer-Pausch­be­trag wird zum ers­ten Mal seit 14 Jah­ren ange­ho­ben von 801 Euro auf 1.000 Euro und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro (Ehegatten/​Lebenspartner). Dies ist ein Bau­stein zur För­de­rung der pri­va­ten Ver­mö­gens­bil­dung. Für die­je­ni­gen, die Geld anspa­ren oder in Akti­en anle­gen wol­len, soll sich Spa­ren wie­der mehr loh­nen. Das stärkt auch die pri­va­te Altersvorsorge.
  • Anhe­bung des Ausbildungsfreibetrags

Als wei­te­ren Bei­trag zur Ent­las­tung von Fami­li­en wird der Aus­bil­dungs­frei­be­trag für voll­jäh­ri­ge Kin­der, die eine Berufs­aus­bil­dung durch­lau­fen und aus­wärts unter­ge­bracht sind, von 924 Euro auf 1.200 Euro angehoben.

  • Der Grund­ren­ten­zu­schlag wird steu­er­frei gestellt.
  • Die Gel­tend­ma­chung von Auf­wen­dun­gen für das Arbei­ten von zu Hau­se wird ver­ein­facht und vereinheitlicht.

Wie vom Koali­ti­ons­aus­schuss am 3. Sep­tem­ber 2022 ange­legt, wird die Home­of­fice-Pau­scha­le von 600 Euro auf 1.000 Euro aus­ge­baut und ver­ste­tigt. Außer­dem wer­den die Rege­lun­gen zum häus­li­chen Arbeits­zim­mer ver­ein­facht. Bis zu einer Sum­me von 1.250 Euro kön­nen Kos­ten ohne Nach­weis gel­tend gemacht wer­den. Damit bau­en wir Büro­kra­tie ab und es wird eine pra­xis­ge­rech­te Lösung und Ent­las­tung für die sich ver­än­dern­de Arbeits­welt geboten.

  • Schaf­fung von steu­er­li­chen Inves­ti­ti­ons­an­rei­ze für eine kli­ma­ge­rech­te Neu­bau­of­fen­si­ve und Anhe­bung des linea­ren AfA-Sat­zes für neue Wohn­ge­bäu­de von der­zeit 2 Pro­zent auf 3 Pro­zent. Die­ser neue Satz soll für Wohn­ge­bäu­de gel­ten, die nach dem 30. Juni 2023 fer­tig­ge­stellt wer­den. Damit loh­nen sich Inves­ti­tio­nen eher.
  • Für eine etwa­ige Aus­zah­lung bestimm­ter künf­ti­ger staat­li­cher Leis­tun­gen des Bun­des (zum Bei­spiel Nothilfen/​Klimageld) wer­den die gesetz­li­chen Grund­la­gen für einen direk­ten Aus­zah­lungs­weg an die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger unter Nut­zung der Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer-Daten­bank geschaffen.
  • Bei der Ries­ter-Ren­te ent­bü­ro­kra­ti­sie­ren wir durch Verfahrensverbesserungen.
  • Pri­va­te Solar­an­la­gen wer­den steu­er­lich bes­ser gefördert

Das Poten­ti­al für den Aus­bau von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen im Bereich pri­va­ter Wohn­im­mo­bi­li­en soll bes­ser aus­ge­schöpft wer­den. För­de­rung von, zum einen Pho­to­vol­ta­ik mit einer Ertrag­steu­er­be­frei­ung für Ein­nah­men aus dem Betrieb von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen von bis zu 30 kW bei Ein­fa­mi­li­en­häu­sern und bis zu 15 kW pro Wohn-/Ge­wer­be­ein­heit bei Mehrfamilienhäusern.
Die Steu­er­be­frei­ung umfasst sowohl die Ein­spei­se­ver­gü­tung als auch den Eigen­ver­brauch und die Lie­fe­rung des Pho­to­vol­ta­ik­stroms an Mie­ter. Eine Gewinn­ermitt­lung ist für die­se begüns­tig­ten Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen grund­sätz­lich nicht mehr abzugeben.

Zudem wird für sol­che Anla­gen die Bera­tungs­be­fug­nis von Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ei­nen erweitert.
Zum ande­ren ist zur För­de­rung der Instal­la­ti­on von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen ein Umsatz­steu­er­satz von Null für die Lie­fe­rung bestimm­ter Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen vor­ge­se­hen. Dadurch macht es die Bun­des­re­gie­rung allen ein­fa­cher, die eine pri­va­te Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge betrei­ben wollen.

  • Sen­kung der Umsatz­steu­er auf Gaslieferungen

Die erheb­lich gestie­ge­nen Gas­prei­se sind für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu einer gro­ßen Belas­tung gewor­den. Die­se Belas­tung will die Bun­des­re­gie­rung abfe­dern. Des­halb hat das Bun­des­ka­bi­nett heu­te die For­mu­lie­rungs­hil­fe für einen Gesetz­ent­wurf zur tem­po­rä­ren Sen­kung des Umsatz­steu­er­sat­zes auf Gas­lie­fe­run­gen für die Koali­ti­ons­frak­tio­nen beschlos­sen. Dar­in ist vor­ge­se­hen, dass der Umsatz­steu­er­satz auf die Lie­fe­rung von Gas über das Erd­gas­netz vom 1. Okto­ber 2022 bis 31. März 2024 auf 7 Pro­zent gesenkt wird. Damit wird eine spür­ba­re Ent­las­tung für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ermöglicht.

  • Ver­län­ge­rung des Spitzenausgleichs

Die Ampel-Koali­ti­on will die Wett­be­werbs­fä­hig­keit der deut­schen Indus­trie sichern und den außer­ge­wöhn­li­chen Belas­tung durch die hohen Strom­prei­se ent­ge­gen­wir­ken. Um ener­gie­in­ten­si­ve Unter­neh­men zu unter­stüt­zen, hat der Koali­ti­ons­aus­schuss am 3. Sep­tem­ber 2022 beschlos­sen, dass der Spit­zen­aus­gleich bei der Strom- und der Ener­gie­steu­er um ein wei­te­res Jahr ver­län­gert wird. Damit wer­den rund 9 000 ener­gie­in­ten­si­ve Unter-neh­men in Höhe von rund 1,7 Mil­li­ar­den Euro entlastet.

 

Quel­le : Hen­drik Bün­ner /​Dirk Wie­se, MdB, Wahl­kreis­bü­ro Meschede

Foto­credits : Ado­be­Stock 419828922 – nebst Foto Mar­co Urban

 

Print Friendly, PDF & Email