Wassersport an den Talsperren und Stauseen des Ruhrverbands

Einsatz von Elektromotoren bedingt den Erwerb einer E‑Plakette

win­ter­berg-total­lo­kal : Ruhr­ver­band : Seit Beginn des meteo­ro­lo­gi­schen Som­mer­an­fangs zieht es auch in die­sem Jahr zahl­rei­che Was­ser­sport­fans an die Tal­sper­ren und Stau­seen des Ruhr­ver­bands. Ob Rudern, Kanu­fah­ren oder Stan­dUp-Paddling – mitt­ler­wei­le wer­den ver­schie­dens­te Was­ser­sport­ar­ten auf den Gewäs­sern aus­ge­übt. Seit 2011 ist das Befah­ren mit gewäs­ser­ver­träg­li­chen Elek­tro­mo­to­ren an eini­gen Tal­sper­ren und Stau­seen erlaubt.

Der Ruhr­ver­band weist Was­ser­sport­le­rin­nen und Was­ser­sport­ler dar­auf hin, dass alle elek­trisch betrie­be­nen Was­ser­fahr­zeu­ge eine E‑Plakette benö­ti­gen. Der Erwerb von Elek­tro­pla­ket­ten gilt nicht nur, wenn der E‑Antrieb an Boo­ten ein­ge­setzt wird, son­dern ist z. B. auch für Stand-Up-Padd­le-Boards mit ein­ge­bau­tem Elek­tro­mo­tor erfor­der­lich. Boots- und Motor­pla­ket­ten sind gut sicht­bar am lin­ken Bug von Boo­ten, bei allen anderen
Was­ser­fahr­zeu­gen sind die Boots­pla­ket­ten an gut sicht­ba­rer, nicht demon­tier­ba­rer Stel­le, auf­zu­kle­ben. Boots- und Motor­pla­ket­ten sind für Nut­ze­rIn­nen mit gemie­te­ten Boots­lie­ge­plät­zen an Steg­an­la­gen über die Vereinsvorstände/​Bootsvermietungsbetriebe zu bezie­hen. Für alle übri­gen Nut­ze­rIn­nen sind die Boots- und
Motor­pla­ket­ten an den in den Frei­zeit­kar­ten ver­zeich­ne­ten Aus­ga­be­stel­len sowie online unter www​.angel​nim​-sau​er​land​.de erhältlich.

Damit die Tal­sper­ren ihre eigent­li­chen was­ser­wirt­schaft­li­chen Auf­ga­ben erfül­len kön­nen, müs­sen Ver­schmut­zun­gen sowie sons­ti­ge Belas­tun­gen ver­mie­den wer­den. Daher sind die fol­gen­den Bestim­mun­gen einzuhalten :

  • Der Ein­satz von Elek­tro­mo­to­ren ist an der Verse‑, Für­wig­ge- und Enne­pe­tal­sper­re, aus denen
    Trink­was­ser gewon­nen wird, sowie an der Lis­ter­tal­sper­re tabu.
  • Im Zulauf­be­reich der Möh­ne in die Möh­n­etal­sper­re hat sich ein beson­de­rer Flach­was­ser­be­reich als
    Rast- und Brut­ge­biet für Was­ser­vö­gel ent­wi­ckelt – hier ist neben dem Wind­sur­fen auch jede sonstige
    Nut­zung des Bereichs durch Boo­te und ande­re Was­ser­fahr­zeu­ge unter­sagt. Der Bereich ist durch
    Bojen gekennzeichnet.

Die Frei­zeit­ord­nung wird regel­mä­ßig aktua­li­siert. Die aktu­el­le Fas­sung steht unter
https://​ruhr​ver​band​.de/​f​i​l​e​a​d​m​i​n​/​p​d​f​/​s​p​o​r​t​_​u​n​d​_​f​r​e​i​z​e​i​t​/​F​r​e​i​z​e​i​t​o​r​d​n​u​n​g​.​pdf zum Down­load bereit. Die
Miss­ach­tung der Bestim­mun­gen kann bei Fest­stel­lung zu emp­find­li­chen Bear­bei­tungs­ent­gel­ten führen.

Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen :

Die recht­li­che Grund­la­ge für die Frei­zeit­nut­zung der Ruhr­ver­band­s­tal­sper­ren bil­den die
Gemein­ge­brauchs­ver­ord­nung der Bezirks­re­gie­rung Arns­berg sowie die ergän­zen­de Frei­zeit­ord­nung des
Ruhr­ver­bands. Die Ver­ord­nun­gen haben das Ziel, eine mög­lichst umfang­rei­che gewässerverträgliche
Frei­zeit­nut­zung mit den übri­gen was­ser­wirt­schaft­li­chen Auf­ga­ben der Tal­sper­ren in Ein­klang zu bringen.

Foto­credits : Ruhrverband

Quel­le : Ruhrverband

 

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