Gewerkschaft NGG rät Beschäftigten im Hochsauerlandkreis zum „Urlaubsgeld-Check“

Für viele erster Sommerurlaub nach zweieinhalb Jahren Pandemie

win­ter­berg-total­lo­kal : Nach fast zwei­ein­halb Jah­ren Pan­de­mie steht für vie­le Men­schen die ers­te län­ge­re Aus­zeit an – ein zusätz­li­ches Urlaubs­geld ist da hoch­will­kom­men. Beschäf­tig­te aus dem Hoch­sauer­land­kreis sol­len sich jetzt schlau­ma­chen, ob sie die Son­der­zah­lung zur Jah­res­mit­te bekom­men. Dazu rät die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG). „Es gibt zwar kei­nen gesetz­li­chen Anspruch auf das Urlaubs­geld, doch in vie­len Bran­chen – wie der Ernäh­rungs­in­dus­trie oder dem Bäcker­hand­werk – ist die Extra-Zah­lung klar tarif­lich gere­gelt“, sagt NGG-Geschäfts­füh­re­rin Isa­bell Mura. Im Hoch­sauer­land­kreis arbei­ten nach Anga­ben der Arbeits­agen­tur aktu­ell rund 8.100 Men­schen im Lebens­mit­tel- und Gastgewerbe.

„Wer Nah­rungs­mit­tel her­stellt oder Geträn­ke abfüllt, macht nicht nur in Coro­na-Zei­ten einen sys­tem­re­le­van­ten Job. Für vie­le Beschäf­tig­te in der Ernäh­rungs­in­dus­trie sind Schicht­ar­beit und Über­stun­den an der Tages­ord­nung. Aber es ist wich­tig, auch mal eine Pau­se zu machen und das Urlaubs­geld zur Erho­lung zu nut­zen“, betont Mura. Nach NGG-Anga­ben beläuft sich die Son­der­zah­lung in der nord­rhein-west­fä­li­schen Ernäh­rungs­wirt­schaft meist auf ein hal­bes Monats­ein­kom­men. Der tarif­li­che Urlaubs­an­spruch ist in der Bran­che mit 30 Tagen überdurchschnittlich.

Laut einer neu­en Unter­su­chung der Hans-Böck­ler-Stif­tung haben Beschäf­tig­te, die nach Tarif­ver­trag arbei­ten, beim Urlaubs­geld deut­lich bes­se­re Kar­ten. 74 Pro­zent von ihnen erhal­ten aktu­ell die Son­der­zah­lung. In Betrie­ben ohne Tarif­bin­dung sind es ledig­lich 36 Pro­zent. Das Urlaubs­geld wird meist mit der Lohn­ab­rech­nung für Juni oder Juli über­wie­sen. Auch bei der Höhe der Extra-Zah­lung sind Tarif-Beschäf­tig­te meist im Vor­teil – genau­so wie bei der Zahl der Urlaubstage.

„Gera­de wegen der hohen Infla­ti­on ist es wich­tig, sich jetzt über das Urlaubs­geld im eige­nen Betrieb zu infor­mie­ren“, betont Mura. Die Che­fin der NGG-Regi­on Süd­west­fa­len appel­liert beson­ders an Azu­bis, Teil­zeit- und Mini­job­ber, einen „Urlaubs­geld-Check“ zu machen. „Wenn den Voll­zeit­kräf­ten in der Fir­ma die Son­der­zah­lung zusteht, dann gilt das auch für Beschäf­tig­te mit weni­ger Wochen­stun­den. Sie bekom­men das Urlaubs­geld je nach Arbeits­zeit antei­lig gezahlt“, so die NGG. Wer leer aus­ge­he, sol­le sich an die Gewerk­schaft oder den Betriebs­rat wenden.

Mura macht noch auf einen wei­te­ren Punkt auf­merk­sam : „Laut Bun­des­ur­laubs­ge­setz haben Beschäf­tig­te Anspruch auf zwei Wochen Urlaub am Stück im Jahr. Die­se wich­ti­ge Aus­zeit vom Job soll­te sich nie­mand neh­men las­sen – gera­de nach fast zwei­ein­halb Jah­ren Pan­de­mie, in denen vie­len eine ech­te Erho­lung gefehlt hat.“

Quel­le : Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG) – Regi­on Südwestfalen

 

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