Akute Brandgefahr Behörde ordnete zu Unrecht den Abriss eines Anbaus an

Die Baubehörde drängte wegen akuter Brandgefahr auf einen Abriss und ordnete sofortige Vollziehung an

win­ter­berg-total­lo­kal : Hoch­sauer­land­kreis : In einem Hof befand sich ein klei­ner, nicht geneh­mig­ter Anbau von rund 14 Qua­drat­me­tern. Unter ande­rem wur­den dort Gegen­stän­de aus einem Bis­tro gela­gert und Rau­cher konn­ten sich hier auf­hal­ten. Die Bau­be­hör­de dräng­te wegen aku­ter Brand­ge­fahr auf einen Abriss und ord­ne­te sofor­ti­ge Voll­zie­hung an.

Der Eigen­tü­mer akzep­tier­te das nicht und ver­wies dar­auf, dass er Wider­spruch gegen die Ent­schei­dung ein­ge­legt habe. Die Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit stimm­te ihm nach Infor­ma­ti­on des Info­diens­tes Recht und Steu­ern der LBS zu. Zunächst hät­te man behörd­li­cher­seits das weni­ger belas­ten­de Mit­tel, näm­lich die Nut­zungs­un­ter­sa­gung, wäh­len müs­sen. Erst danach wäre der sofor­ti­ge Abriss in Fra­ge gekommen.

(Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Sach­sen-Anhalt, Akten­zei­chen 2 M 64/21)

Quel­le : Dr. Ivonn Kap­pel, Refe­rat Pres­se, Bun­des­ge­schäfts­stel­le Landesbausparkassen
Ori­gi­nal-Con­tent von : Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS), über­mit­telt durch news aktuell

Bild : Behör­de ord­ne­te zu Unrecht den Abriss eines Anbaus an In einem Hof befand sich ein klei­ner, nicht geneh­mig­ter Anbau von rund 14 Quadratmetern.

Foto­credits : Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS)

Foto­graf : Bun­des­ge­schäfts­stel­le LBS

Quel­le : Bun­des­ge­schäfts­stel­le LBS

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