Problem Vorkaufsrecht : Gemeinde muss Antragsteller unverzüglich ein Zeugnis darüber ausstellen

Ein solches „Negativzeugnis“ muss nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS unverzüglich erteilt werden

In bestimm­ten Fäl­len gibt es ein gesetz­lich abge­si­cher­tes Vor­kaufs­recht der Gemein­de, falls eine Immo­bi­lie ver­kauft wer­den soll. Für Kauf­in­ter­es­sen­ten ist es in dem Zusam­men­hang wich­tig, behörd­li­cher­seits dar­über infor­miert zu wer­den, ob ein sol­ches Vor­kaufs­recht besteht oder nicht. Ein sol­ches „Nega­tiv­zeug­nis“ muss nach Infor­ma­ti­on des Info­diens­tes Recht und Steu­ern der LBS unver­züg­lich erteilt werden.

(Ver­wal­tungs­ge­richt Pots­dam, Akten­zei­chen 5 K 2824/20)

Der Fall : Der Käu­fer eines Grund­stücks begehr­te von der Gemein­de eine Mit­tei­lung dar­über, dass kein Vor­kaufs­recht bestehe. Der beur­kun­den­de Notar hat­te eine sol­che Beschei­ni­gung ein­ge­for­dert. Doch die Beam­ten lehn­ten das ab und bestan­den zuvor auf der Vor­la­ge des Kauf­ver­tra­ges. Dar­auf woll­te sich wie­der­um der Betrof­fe­ne nicht ein­las­sen. Er zog vor das Ver­wal­tungs­ge­richt, um auch ohne Erfül­len die­ser Bedin­gung an sei­ne Beschei­ni­gung zu kommen.

Das Urteil : Weder müs­se ein Kauf­ver­trag vor­ge­legt noch des­sen Inhalt zusam­men­ge­fasst mit­ge­teilt wer­den, um an die­se gewünsch­te Infor­ma­ti­on zu kom­men. So ent­schied die Fach­ge­richts­bar­keit. Das Nega­tiv­zeug­nis müs­se vor­lie­gend auf Antrag unver­züg­lich aus­ge­stellt wer­den, da kein Vor­kaufs­recht bestehe.

Quel­le : Dr. Ivonn Kap­pel, Refe­rat Pres­se, Bun­des­ge­schäfts­stel­le Landesbausparkassen
Ori­gi­nal-Con­tent von : Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS), über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift : Gemein­de muss Antrag­stel­ler unver­züg­lich ein Zeug­nis dar­über aus­stel­len In bestimm­ten Fäl­len gibt es ein gesetz­lich abge­si­cher­tes Vor­kaufs­recht der Gemein­de, falls eine Immo­bi­lie ver­kauft wer­den soll.

Bild­rech­te : Bun­des­ge­schäfts­stel­le Lan­des­bau­spar­kas­sen (LBS) / Foto­graf : Bun­des­ge­schäfts­stel­le LBS
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