Austausch über einrichtungsbezogene Impflicht
winterberg-totallokal: Brilon: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie sorgt aktuell bundesweit für Diskussion. Um Einblicke in die konkrete Umsetzung der Impflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen samt daran geknüpften Fragestellungen und Unsicherheiten zu bekommen, besuchte der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz am Freitagnachmittag das Seniorenzentren St. Engelbert des Caritasverbandes Brilon.
Zum Auftakt der Gesprächsrunde stellte Heinz-Georg Eirund, Vorstand Caritasverband Brilon, den komplexen Corona-Steuerungsprozess für den Caritasverband Brilon vor und sensibilisierte den Blick für die unterschiedlichen Perspektiven von Bewohnern, Patienten, Klienten, Mitarbeiter*innen und Angehörigen.
Ein besonderer Themenkomplex in der Pandemie-Steuerung sind die Corona-Impfungen. Caritas-Vorstand Eirund formulierte dazu klar die Haltung des Verbandes: „Wir erachten die Impfung als notwendigen Schutz für unserer Mitarbeiter*innen und für die Menschen, die wir als Caritas in unseren Einrichtungen und Diensten begleiten und pflegen.“ Die 1.200 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen begegnen tagtäglich rund 5.000 Menschen, die Hilfe, Begleitung und Pflege brauchen. Deswegen wurden wiederholt Impfaktionen unter anderem für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, Bewohner*innen oder Patient*innen durchgeführt. Die Impfquote in der Caritas-Dienstgemeinschaft liegt bei 97,5 Prozent.
Für die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurden mit den ungeimpften Mitarbeiter*innen wertschätzende Informationsgespräche geführt und ein Impfangebot mit dem neuen Novavax-Vakzin gemacht. Mit Blick auf das Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 16. März sind aktuell jedoch grundlegende Fragestellungen ungeklärt. Dazu gehören arbeitsrechtliche Fragestellungen, etwa ob und wie ungeimpfte Mitarbeiter*innen freigestellt werden können beziehungsweise müssen. Was sind die rechtlichen Folgen eines Betretungsverbotes: Kommt es zu Klagen? Und auch Fragen der Haftung sind aktuell unbeantwortet. Am Beispiel: Wer haftet, wenn ungeimpfte Mitarbeiter*innen in der Einrichtung arbeiten und es zur Infektion kommt und Angehörige klagen?
Die Fragestellungen wird CDU-Vorsitzender Friedrich Merz mit nach Berlin nehmen. „Es war ein sehr informatives Gespräch zum Thema Impfpflicht mit wichtigen Hinweisen“, betonte Friedrich Merz und lobte die sehr gute Arbeit im Seniorenzentrum St. Engelbert und im Caritasverband Brilon.
Info: Die einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Ab dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie beispielsweise in Seniorenzentren, Sozialstationen oder der Tagespflege die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Die Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz gilt unter anderem auch für Mitarbeiter*innen in Werkstätten und Wohnhäusern für Menschen mit Behinderungen sowie in Mutter-Kind-Kliniken, und zwar sowohl für haupt- wie ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, Praktikant*innen, FSJler. Bis auf die Beratungsdienste gilt für alle 58 Dienste und Einrichtungen des Caritasverbandes Brilon die einrichtungsbezogene Impfpflicht. 97,5 Prozent der 1.200 hauptamtlichen Mitarbeiter*innen der Caritas Brilon sind geimpft.
Bild: „Informatives Gespräch“: CDU-Vorsitzender Friedrich Merz (Mitte) besuchte das Seniorenzentrum St. Engelbert und tauschte sich mit Vertretern des Caritasverbandes Brilon aus. Das waren (v. L.): Klaus Weber (Caritasrat), Nils Kampkötter (Fachbereichsleiter Alten- und Krankenhilfe stationär und teilstationär), Ulrich Brüne (Caritasrat), Ludwig Albracht (Vors. Caritasrat), Heinz-Georg Eirund (Vorstand Caritasverband Brilon) und Annette Thamm (Einrichtungsleiterin Seniorenzentrum St. Engelbert).
Fotocredits: Caritas Brilon / Sandra Wamers
Quelle: Sandra Wamers – Caritasverband Brilon e.V.